Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 50, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dass Gespräch mit den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu suchen und für eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit zu sorgen. Bei erkennbaren Defiziten bei der Umsetzung des derzeitigen Konzeptes wird ein Vorschlag zur Nachbesserung erwartet. Ein Zwischenbericht sollte im nächsten Fachausschuss erfolgen.

 

 


Landrat Püning erinnert daran, dass diese Sitzungsvorlage auf einen Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zurückgehe. Der Antrag sei im Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung am 03.03.2008 diskutiert und beraten worden. Dabei sei der Wunsch geäußert worden, dass die Verwaltung einen schriftlichen Bericht zum Stand der Beratung der Berufsrückkehrerinnen bis zur Kreistagssitzung vorlegt. Dieser Sachstandsbericht sollte gleichzeitig mit dem Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten abgestimmt werden. Leider konnte diese Abstimmung aus Krankheitsgründen erst am 09.03.2009 erfolgen. Der der vorliegenden Sitzungsvorlage zu entnehmende Sachstandsbericht sei unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten erstellt worden.

 

Ktabg. Stinka bezieht sich auf die ausführliche Diskussion im Fachausschuss und bemängelt, dass die Vorlage nur einen Bericht aus Sicht der Verwaltung wiedergebe. So sei z.B. kein Grund dafür genannt worden, warum im Jahre 2008 keine einzige berufsrückkehrwillige Frau bei den Gleichstellungsbeauftragten um Beratung nachgefragt habe. Auch eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit werde vermisst. Festzustellen bleibe, dass das vom Kreistag in seiner Sitzung am 07.05.2008 beschlossene Konzept gescheitert sei. Hierzu seien Aussagen dem Sachstandsbericht nicht zu entnehmen. Auch zeige der Bericht keine Perspektive auf. Für Informationen hierzu wäre man dankbar, so Ktabg. Stinka. Insgesamt stelle der Bericht keine neue Sachlage dar.

 

Landrat Püning betont, dass er an der Fachausschusssitzung nicht teilgenommen habe. Der der vorliegenden Sitzungsvorlage zu entnehmende Bericht entspreche aber der Forderung des Fachausschusses. Eine Beteiligung des Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten sei erfolgt. Der Kreistag habe auf Veranlassung der Verwaltung ein tragfähiges Konzept beschlossen. Das dieses Konzept vor Ort nicht umgesetzt worden sei, sei das eigentliche Problem. Das Konzept an sich sei nicht gescheitert. Der Kreistag habe mehrheitlich und die Bürgermeisterkonferenz einstimmig beschlossen, dass das Konzept umgesetzt werde. Der Wunsch aus der Fachausschusssitzung sei durch die vorliegende Sitzungsvorlage genau erfüllt worden.

 

Ktabg. Bednarz hätte es für gut befunden, wenn die Stellungnahme des Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten mit vorgelegt worden wäre. Sie sieht eine mangelnde Akzeptanz der Hilfeplanerinnen als Beraterinnen seitens der betroffenen Frauen, dies insbesondere durch die beim Zentrum für Arbeit vorherrschende Vermittlungsberatung und der weniger angebotenen Orientierungsberatung. Nach ihrer Einschätzung werde die Einrichtung deshalb nicht angenommen. Es gehe nicht um die Personen.

 

Landrat Püning antwortet, dass die Hilfeplanerinnen in der Lage seien, den Berufsrückkehrerinnen bei den allermeisten Problemen Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Sie seien daher wohl in der Lage, fachgerecht zu beraten. Auch der Kreistag habe dies mehrheitlich und die Bürgermeisterkonferenz einstimmig so gesehen. Woher die Ktabg. Bednarz ihre Einschätzung zur mangelnden Akzeptanz nehme, sei ihm nicht bekannt.

 

Ktabg. Schäpers sieht weniger das Problem einer Vermittlungs- oder Orientierungsberatung. Fakt sei der große Zahlenunterschied der durchgeführten Beratungen gegenüber 2007 und die sich daraus ergebende Frage, warum angeblich kein Beratungsbedarf vorliege.

 

Ktabg. Stinka stellt fest, dass das beschlossene Konzept auch nach fast einem Jahr vor Ort nicht umgesetzt werde. Auch für ihn stelle sich die Frage nach den Gründen hierfür. Aufgrund der mangelnden Akzeptanz müsse man sich nach einem neuen Konzept umschauen. Insbesondere die Bürgermeister hätten merken müssen, dass vor Ort keine Beratung stattfinde. Auch die Öffentlichkeitsarbeit sei mehr als schlecht. In der Sitzungsvorlage sei hierzu nichts ausgeführt worden. Auch auf dem letzten Landfrauentag sei der Unterschied zwischen einer Beratung zur Orientierung und einer Vermittlungsberatung deutlich geworden. Über eine Erhöhung der finanziellen Ausstattung sei bislang nicht gesprochen worden.

 

Ktabg. Kohaus stimmt den Ausführungen des Ktabg. Stinka zu. Der Kreistag könne nicht die Gleichstellungsbeauftragten beauftragen und danach bemängeln, dass sich vor Ort nichts tut. Es müsse genau hingeschaut und hinterfragt werden. Er bemängelt weiter, dass die Verwaltung bislang die mangelnde Umsetzung des Konzeptes nicht hinterfragt habe. Aufgrund des bestehenden Beratungsbedarfes sollte das Thema noch im Fachausschuss beraten werden.

 

Ktabg. Willms berichtet, dass im Fachausschuss das Thema intensiv beraten worden sei. Dabei seien keine Fakten genannt worden, warum das Konzept angeblich gescheitert sei. Es könne daher gar nicht gesagt werden, wieviele Anfragen tatsächlich vor Ort vorgelegen haben. Eine Überprüfung nach einem Jahr sei erforderlich. Wenn dann festgestellt werde, dass das Konzept nicht die Erwartungen erfülle, müsse über Verbesserungen nachgedacht werden. Insgesamt werde von den Hilfeplanerinnen des Zentrums für Arbeit gute Arbeit geleistet. Die Qualifizierung der Hilfeplanerinnen sowohl für die Vermittlungs- als auch für die Orientierungsberatung sollte nicht in Frage gestellt werden. Ferner warnt Ktabg. Willms davor, mit den Frauen unterschiedlich umzugehen. Eine Zweiklassengesellschaft sei nicht gewollt.

 

Ktabg. Dabbelt weist darauf hin, dass der Kreistag in seiner Sitzung am 07.05.2008 das Konzept beschlossen habe. Dieses Konzept gehe davon aus, dass die örtlichen Gleichstellungsbeauftragten weiterhin erste Anlaufstellen für Berufsrückkehrerinnen sein sollen. Eine weitergehende Beratung könne durch die Hilfeplanerinnen des Zentrums für Arbeit durchgeführt werden. Unter Berücksichtigung der Sommerferien laufe dieses Konzept nicht einmal ein Jahr und habe damit bislang keine Gelegenheit gehabt, sich zu bewähren. Sie habe in der Vergangenheit mit vielen Personen u.a. auch mit Gleichstellungsbeauftragten und Hilfeplanerinnen gesprochen und habe hierbei aber keine Ansprache dahingehend erhalten, dass das Konzept nicht laufe. Der SPD-Antrag überrasche sie daher. Hürden beim Konzept könne sie nicht erkennen.

 

Ktabg. Bergmann zeigt sich über die vorhergehende Argumentation erstaunt. Dabei könne es nicht darum gehen, sich über einen Monat der Laufzeit des Konzeptes zu streiten. Fakt sei, dass entgegen einer Beratung von 187 Frauen im Berichtsjahr 2007 bislang nur eine berufsrückkehrwillige Frau auf Vermittlung einer Gleichstellungsbeauftragten durch eine Hilfeplanerin im Januar 2009 beraten worden sei. Erkennbar sei auch, dass es sich für die CDU um ein unbequemes Thema handele. Ktabg. Bergmann bemängelt nochmals, dass die Sitzungsvorlage nur den Verfahrensablauf darstelle. Die Stellungnahme des Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten hätte heute mit vorgelegt werden können. Festzustellen bleibe, dass sich das Konzept nicht bewährt habe und damit gescheitert sei. Es sei jetzt an der Zeit darüber nachzudenken, in welcher Form eine Verbesserung erfolgen könne.

 

Landrat Püning sieht nur das Problem der Bereitschaft zur Umsetzung des Konzeptes vor Ort. Ein Konzept könne nur funktionieren, wenn man bereit sei es umzusetzen.

 

Ktabg. Große Verspohl verweist auf die umfangreiche Diskussion im Fachausschuss. Für ihn stelle sich auch die Frage, wo das Problem liege. Eine Problemlösung könne es nicht geben, ohne dass eigentliche Problem zu kennen. Fakten für eine Problemlösung seien nicht erkennbar. Er regt eine Problemanalyse an.

 

Ktabg. Havermeier verweist noch einmal auf das Missverhältnis von 187 Beratungen auf eine Beratung. Daran sei deutlich erkennbar, dass das Konzept nicht funktioniere. Dabei gehe es nicht um die unterschiedlichen Beratungen. Die Beratungsschwerpunkte seien wichtig und zu berücksichtigen. Auch gehe es nicht um die Qualifikation der Hilfeplanerinnen. Da das vorhandene Konzept nicht laufe, sei ein neues Konzept nach vorheriger Prüfung des bisherigen erforderlich.

 

Ktabg. Stork gen. Heinrichsbauer merkt an, dass das Konzept nicht so lange geändert werden könne, bis es den Gleichstellungsbeauftragten vor Ort passe. Das vorhandene Konzept müsse vor Ort erst einmal umgesetzt werden.

 

Ktabg. Pieper führt aus, dass der Kreistag für die Gleichstellungsaufgaben zuständig sei. Im vorliegenden Fall gehe es nicht um die Kritik an den Gleichstellungsbeauftragten. Den Gleichstellungsbeauftragten sollte einmal Gelegenheit gegeben werden, über ihre Arbeit im Kreistag berichten zu können.       

 

Ktabg. Stinka hält es nicht für möglich, Zuständigkeiten auf Gleichstellungsbeauftragte zu übertragen. Es liege in der Zuständigkeit der Verwaltung zwischenzeitlich zu prüfen, ob das Konzept laufe. Auch die Bürgermeister hätten vor Ort nachschauen müssen, ob eine Beratung stattfinde. Es sei bis hier und heute nicht, warum das Konzept nicht funktioniere. Alles werde sonst immer kontrolliert, nur in diesem Bereich nicht. Eine Vermischung von Orientierungs- und Vermittlungsaufgaben könne hier nicht greifen, da der Ansatz ein anderer sei. Im Übrigen sollten die Gleichstellungsbeauftragten einen Erfahrungsbericht aus ihrer Sicht erstellen.

 

Ktabg. Dabbelt spricht das Gefühl aus, dass hier bewusst im „Nebel“ gestochert werde. Eine vernünftige Analyse könne nach so einem kurzen Zeitraum noch nicht vorliegen. Diese werde erst ab einem Jahr möglich sein. Ferner sei zu klären, womit die Zahl von 187 Beratungen verglichen werde. Handelte es sich hier um eine Orientierungs- oder Vermittlungsberatung? Ferner würden die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragen zum Teil durch die Räte der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde vorgegeben. Diese könnten durchaus unterschiedlich sein. Auch könnten die Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinden nicht von uns zum Kreistag zitiert werden, so Ktabg. Dabbelt.

 

KD Gilbeau verweist auf die spannende Diskussion im Fachausschuss. Fakt sei, dass die Gleichstellungsbeauftragten die neuen Regelungen vor Ort nicht umgesetzt hätten. Ob nun die Verwaltung oder die Bürgermeister darauf hätten achten müssen, entziehe sich seiner Bewertung. Anfang des Jahres sei die erste berufsrückkehrwillige Frau auf Vermittlung der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises Coesfeld durch eine Hilfeplanerin beraten worden. Denktheoretisch könne dies auch in allen anderen Fällen möglich sein. Unterschiedliche Angebote zur Beratung seien zugelassen worden. So sei das Beratungsangebot zur Berufsorientierung durch das Zentrum für Arbeit sehr gut. Zudem sehe das Konzept vor, dass die Hilfeplanerinnen im Benehmen mit der Gleichstellungsbeauftragten des Kreises im Einzelfall und nach Klärung der Kostenfrage auch externe Beraterinnen einschalten könnten. Man müsse aber probieren, was im Einzelfall möglich erscheine. KD Gilbeau bezeichnet zu diesem Thema die Kreisverwaltung als lernende Verwaltung. Gleichzeitig bemängelt KD Gilbeau, dass die Gleichstellungsbeauftragten diesen „Ball“ nicht aufgenommen hätten. Für ihn sei es in erster Linie ein Kommunikationsproblem.

 

Ktabg. Kohaus spricht die Anlaufphase des neuen Konzeptes an und führt aus, dass nur eine Beratung bis zu diesem Zeitpunkt nicht für das Konzept spreche. Deshalb sollte über eine Änderung nachgedacht werden.

 

Ktabg. Vogelpohl stellt seinen Eindruck in dem Spruch dar „Operation gelungen, Patient tot“. Ein Konzept, welches nicht angenommen werde, sei für ihn ein gescheitertes Konzept. Er sehe keine andere Möglichkeit, als mit den Gleichstellungsbeauftragen zusammen ein neues Konzept zu entwickeln.

 

Ktabg. Müller führt aus, dass man alles Mögliche nicht genau wisse. Er sehe drastische Brüche in der Weisungs- und Kontrollstruktur. So hörten die Kontrollmöglichkeiten bei den Bürgermeistern auf. Der Landrat habe die Bürgermeister nicht im Griff, so Ktabg. Müller. Immer wieder würde Einstimmigkeit propagiert. Es könne nicht sein, das Konzept ohne Perspektive einfach so weiterlaufen zu lassen.

 

Landrat Püning erklärt, unter Berücksichtigung der bisherigen Diskussionsbeiträge noch einmal mit den Gleichstellungsbeauftragten sprechen zu wollen, damit das Konzept wenigstens einmal erprobt werde. Die Arbeitsbelastung der Gleichstellungsbeauftragten könne dabei überhaupt nicht das Thema sein. Bei beiden Konzepten seien die Gleichstellungsbeauftragten die erste Anlaufstelle. Danach sei erst eine Beratung durch die Hilfeplanerinnen angedacht. Im Rahmen der SGB II-Betreuung werde von den Hilfeplanerinnen fast täglich eine qualifizierte Beratung erbracht. Der Kreistag habe in den Haushalt 10.000 € eingestellt für Beratungen, die außerhalb der SGB II-Betreuung erforderlich werden. Die Gleichstellungsbeauftragten wollen aber nicht die Hilfeplanerinnen des Zentrums für Arbeit in Anspruch nehmen, sondern die Einbeziehung externer Beraterinnen. Landrat Püning hält dem entgegen, es erst mit den Hilfeplanerinnen des Kreises zu versuchen. Erst danach könne geprüft werden, warum es nicht laufe. Ein Konzept könne nur dann abgelehnt werden, wenn man es wenigstens einmal probiert habe. Dies setze auch eine Offenheit für das Konzept voraus. Sollte man danach tatsächlich feststellen, dass es aus irgendwelchen Gründen nachhaltig nicht laufe, müsse es entsprechend geändert werden.

 

AL Dr. Risthaus teilt mit, dass er mit der Sprecherin der Gleichstellungsbeauftragten gesprochen habe. Auch auf nochmalige Nachfrage sei ihm erklärt worden, dass bislang nur eine Frau um eine Berufsrückkehrberatung nachgesucht habe. Es habe auch keine Frau von einer Beratung deshalb Abstand genommen, weil sie an eine Hilfeplanerin weiter vermittelt werden sollte.

 

Ktabg. Havermeier führt hierzu aus, dass möglicherweise die Gleichstellungsbeauftragten als Anlaufstelle nicht bekannt seien. Eine Berufsrückkehrerin sei von der Agentur für Arbeit zur Geba vermittelt worden und besuche dort den Kurs „Wie schreibe ich einen Lebenslauf“. Dies könne und dürfe nicht sein.

 

Ktabg. Bednarz versteht nicht die Ausführungen in der Sitzungsvorlage zur mangelnden Akzeptanz der Hilfeplanerinnen als Beraterinnen. Hier werde unterstellt, dass die Gleichstellungsbeauftragten berufsrückkehrwillige Frauen nicht an die Hilfeplanerinnen weiterleiten.

 

Ktabg. Kleerbaum sieht ein Kommunikationsproblem der Gleichstellungsbeauftragten nach draußen. Hier müsse mehr an Öffentlichkeitsarbeit geleistet werden. Eine Verweigerungshaltung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wäre die falsche Einstellung. Die Verwaltung sollte einmal eruieren und später im Fachausschuss berichten.

 

Ktabg. Bergmann stellt fest, dass es in allen vergangenen Jahren Beratungen gegeben habe. Jetzt zu sagen, die Gleichstellungsbeauftragten wollen nicht, sei zu einfach. Das Konzept komme einfach nicht an. Die SPD-Kreistagsfraktion lege allerhöchsten Wert darauf, dass das Konzept laufe. So wie bislang könne es aber nicht weitergehen. Die Situation sei nun kurzfristig zu analysieren. Danach müsse das Ergebnis politisch umgesetzt werden. Es könne nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden.

 

Ktabg. Havermeier trägt danach für die SPD-Kreistagsfraktion folgenden Beschlussvorschlag vor:

„Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Gleichstellungsbeauftragten ein praxisnahes und umsetzbares Konzept mit dem Schwerpunkt Orientierungsberatung zu erarbeiten. Dazu gehört eine adäquate Öffentlichkeitsarbeit, die bei den Betroffenen ankommt.“

 

Ktabg. Große Verspohl hält aufgrund der bisherigen Diskussionsbeiträge den Antrag der SPD für überzogen. Es gehe schlicht und einfach um die Frage, wo das Problem der geringen Nutzung des beschlossenen Konzeptes liege.

 

Landrat Püning verspricht, das Gespräch mit den Gleichstellungsbeauftragten zu suchen und zu bitten, das Verfahren zu probieren. Auf dieser Basis werde den politischen Gremien zu gegebener Zeit ein Bericht gegeben. Hierfür sei aber noch eine gewisse Zeit erforderlich. Die Verwaltung sei selbstverständlich auch an einem Erfolg des Konzeptes interessiert.

 

Auf Nachfrage der Ktabg. Pieper erklärt Landrat Püning, dass mit einem halben Jahr zu rechnen sei.

 

Ktabg. Bergmann bemängelt unter Hinweis auf die Laufzeit des neuen Konzeptes diesen Zeitraum. Er bittet darum, über neue Erkenntnisse bereits im nächsten Fachausschuss zu berichten. Insbesondere bittet er darum, über die Gesprächsergebnisse mit den Gleichstellungsbeauftragten zu informieren.

 

Ktabg. Schulze Esking schlägt unter Hinweis auf die Diskussionsbeiträge den nachfolgenden Beschlussvorschlag vor:

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig