Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 3, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen des § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW i.V.m. § 53 Abs. 1 KrO NRW die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen aus dem Maßnahmepaket des Kreises Coesfeld bis zur Höhe der durch das Investitionsförderungsgesetz NRW (InvföG) festgesetzten Fördermittel für den Kreis Coesfeld außerplanmäßig durchzuführen.

 

Soweit eine Vergabezuständigkeit des Kreisausschusses nach § 13 Abs. 1 Buchstabe a der Hauptsatzung bei den priorisierten Maßnahmen gegeben sein sollte, wird festgestellt, dass durch die entsprechende Behandlung der Sitzungsvorlagen 7-1277, 7-1277/1 und 7-1277/2 in den Ausschüssen das Verfahren eingehalten wurde.

 

Für weitere Maßnahmen bedarf es eines gesonderten Beschlusses durch den Kreistag. Der nach dem InvföG erforderliche Bericht an die Bezirksregierung wird den zuständigen Fachausschüssen und dem Kreisausschuss zur Kenntnis gegeben.

 

 

 


Landrat Püning führt einleitend aus, dass eine Liste über mögliche Maßnahmen in einigen Fachausschüssen und dem Kreisausschuss vorgestellt und zur Kenntnis genommen worden sei. Gleichzeitig wurde seitens der Verwaltung darüber informiert, bis zur heutigen Kreistagssitzung erste durchzuführende Maßnahmen vorzustellen und zur Abstimmung zu bringen, welche nach jetzigem Kenntnisstand mit den vorliegenden Förderbestimmungen übereinstimmen. Die der Sitzungsvorlage beigefügte Maßnahmenliste sei nach Investitionsschwerpunkten aufgeteilt und nach jetzigem Kenntnisstand mit den vorliegenden Förderbestimmungen vereinbar. Sollte sich entgegen der derzeitigen Einschätzung noch vor Baubeginn herausstellen, dass einzelne Maßnahmen evtl. nicht förderfähig sind, werden diese zunächst bis zur Klärung der Förderfähigkeit zurückgestellt. In der nächsten Woche finde im Kreishaus eine Informationsveranstaltung zum Konjunkturpaket II seitens der Bezirksregierung Münster für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Kreise Borken und Coesfeld statt.

Investitionsschwerpunkt beim Kreis Coesfeld sei die Bildungsinfrastruktur und hier insbesondere energetische Maßnahmen an Schulgebäuden. Eine schnelle Umsetzung sei angedacht. Auch sei beabsichtigt, für die vorliegenden Baumaßnahmen soweit wie möglich Lose zu bilden, um auch kleineren Firmen eine Teilnahme an den Ausschreibungen zu ermöglichen. Die interne Geschäftsanweisung über die Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen beim Kreis Coesfeld sei bereits zeitlich befristet an die neuen Gegebenheiten angepasst worden. Weiter teilt Landrat Püning mit, dass es sich bei den Angaben zur Höhe der Baukosten im Maßnahmepaket des Kreises Coesfeld um Schätzungen mit Blick auf das derzeitig bekannte Preisgefüge handelt. Nähere Angaben könnten erst dann gemacht werden, wenn die Ausschreibungsergebnisse vorliegen. Bei Aufnahme der zweiten Tranche seien die Kosten der ersten Tranche bekannt. Weitere Maßnahmen könnten noch in der zweiten Tranche aufgenommen werden, die in einer weiteren Sitzung bzw. über den Haushalt 2010 beschlossen werden könnten.

 

Ktabg. Bergmann bezieht sich unter Hinweis auf die ausführlichen Diskussionen in der SPD-Kreistagsfraktion auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage, dass für die kurzfristige Umsetzung des Maßnahmepakets unabdingbar zusätzliches Personal benötigt werde. Im Hinblick darauf, dass auch bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden müssten, sollte im Rahmen einer interkommunalen Absprache ein Personaleinsatz koordiniert werden.

 

Landrat Püning erklärt, dass an eine Person gedacht sei, die mit der Umsetzung des Maßnahmepaketes beim Kreis Coesfeld voll ausgelastet sei. Außerdem müsse sie in die Organisation der Kreisverwaltung eingebunden sein. Er verspreche sich durch einen Personalpool keine Synergien.

 

Ktabg. Kortmann empfindet Bauchschmerzen hinsichtlich der Situation, dass die Maßnahmenliste nicht vollständig sei und angeblich nicht alles gesetzeskonform sein könnte. Hinsichtlich des Beschlussvorschlages zur Vergabezuständigkeit des Kreisausschusses nach § 13 Abs. 1 Buchstabe a der Hauptsatzung seien die Fachausschüsse und der Kreisausschuss aus der weiteren Beratung raus. Nichts anderes bedeutet die Formulierung, dass durch die Behandlung der entsprechenden Sitzungsvorlagen in den Ausschüssen das Verfahren nach § 13 der Hauptsatzung eingehalten worden sei. Hierdurch werde der Verwaltung ein „Freibrief“ für die weitere Vorgehensweise ausgesprochen. Hier sehe er als Politiker erhebliche Schwierigkeiten. So sei für ihn nicht erkennbar, ob in der Kürze der Zeit wirklich geklärt werden konnte, ob die Maßnahmen auf der Liste im Hinblick auf Energieeinsparung auch die dringlichsten seien. Oberste Priorität sei es, dass sich die Maßnahmen auch rechnen. So sei für ihn eine Isolierung der Wände des Pictorius-Berufskollegs in Coesfeld wichtiger und besser  als andere aufgeführte Maßnahmen. Er möchte, dass dies weiter geprüft werde. So könne die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen. Die Beteiligung der Politk müsse weiter sichergestellt werden. Es könne keinen „Freifahrtschein“ für die Verwaltung geben, so Ktabg. Kortmann abschließend.

 

Landrat Püning führt aus, dass alle Maßnahmen in der beigefügten Liste genau beschrieben seien. Über die Umsetzung der Maßnahmen werde den Gremien des Kreistages regelmäßig berichtet. Auch würden bei der Auftragsvergabe die Vergaberegelungen eingehalten. Darüber hinaus werde der Verwendungsnachweis durch das Land geprüft. Um die Aufträge möglichst schnell, ohne hohen bürokratischen Aufwand vergeben zu können, sei der Baubeschluss im Beschlussvorschlag eingearbeitet worden. Soweit grundsätzliche Bedenken bei einzelnen Maßnahmen der Liste vorliegen würden, könnten diese auch gestrichen werden.

 

Ktabg. Kortmann sieht das Problem nicht in der schnellen Umsetzung, sondern darin, ob es Maßnahmen gebe, die effizienter sein könnten. Hier würde er sich wünschen, dass dies noch einmal geprüft würde. Die Eingriffsmöglichkeit der Politik müsste erhalten bleiben.

 

Landrat Püning erklärt, dass mit dieser ersten Tranche nur ein Teilbetrag der Gesamtsumme vergeben werde. In einer zweiten Stufe könnten noch andere Maßnahmen berücksichtigt werden.

 

Ktabg. Kleerbaum deutet auf die Notwendigkeit hin, durch eine schnelle Umsetzung des Maßnahmenpaketes Nachfrage zu generieren. Seitens der Verwaltung müssten die Maßnahmen nunmehr auf den Weg gebracht werden. Über die Umsetzung werde im Fachausschuss berichtet. Solange die Maßnahmen nicht ausgeschrieben seien, habe die Politik noch Einflussmöglichkeiten. Er melde für sich nicht den Bedarf an, im Kreisausschuss letztlich nur noch die Auftragsvergabe „abzunicken“. Da nach diesem ersten Maßnahmepaket noch ein erheblicher Betrag zur Verfügung stehe, könnten besondere Maßnahme immer noch umgesetzt werden.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg spricht die Sitzungen des Arbeitskreises „Klimaschutz“ an. In diesen Sitzungen seien Prioritäten gesetzt und detaillierte Maßnahmen besprochen worden. Jetzt bleibe aber die Politik außen vor. Mit den in der Liste angesprochenen Maßnahmen müsse man nicht einverstanden sein.

 

Landrat Püning ist der Meinung, dass weitere Vorschläge der Arbeitsgruppe Klimaschutz in der zweiten Tranche Berücksichtigung finden werden, da nicht alle Unklarheiten bis heute hätten beseitigt werden können. So sei z.B. die Frage nach einer Förderung der Hackschnitzelheizung noch offen. Der Auftrag sei in der Prüfung. Es sei bislang nichts „hinten runtergefallen“3, so Landrat Püning.

 

Ktabg. Stauff begrüßt das Ziel einer schnellen Umsetzung der Maßnahmen. Weiter hält er eine Information über die umgesetzten Maßnahmen für unabdingbar. Bezogen auf die Personalverstärkung möchte Ktabg. Stauff noch wissen, ob an eine Umsetzung innerhalb des Hauses gedacht sei.

 

Landrat Pünung erklärt hierzu, dass ein Zeitvertrag mit einer Bauingenieurin geschlossen werden soll, die bereits in der Vergangenheit für den Kreis Coesfeld gearbeitet habe.

 

Ktabg. Vogelpohl führt aus, dass unverhofft viel Geld ausgegeben werden könne. Mit diesen öffentlichen Geldern müsse aber verantwortungsvoll umgegangen werden. Deshalb sei ein hoher Wirkungsgrad erforderlich. Insoweit bemängelt Ktabg. Vogelpohl, dass die Sitzungsvorlage keine Kennzahlen und Werte enthalte. Es stelle sich die Frage, welche Einsparungen sich langfristig durch die dargestellten Maßnahmen ergeben.

 

Ktabg. Austerschulte spricht die derzeitige Fassung des Art. 104 b GG. Hier sei eine gesetzliche Klarstellung erforderlich. Danach müsste über eine weitere Vorgehensweise noch einmal nachgedacht werden.

 

Ktabg. Dr. Wenning stuft die dargestellten Maßnahmen als sehr gut ein. Bei der Vergabe des noch verbleibenden Betrages von rd. 1,3 Mio. € sollte die Politik aber eingebunden werden, um Schwerpunkte zu setzen. Diese sollten zwischen den Fraktionsvorsitzenden, den Mitgliedern der Arbeitsgruppe Klimaschutz, dem Vorsitzenden des Hochbauausschusses und der Verwaltung vorberaten werden.

 

Ktabg. Kortmann führt für die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus, dass die Fraktion nicht einstimmig ihr Votum abgegeben werde. Man befinde sich in der Zwickmühle. Einerseits müsse schnell entschieden werden, andererseits dürfe aber auch nicht in falsche Maßnahmen investiert werden. Wichtig sei, gut und vernünftig zu investieren.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               44    JA-Stimmen

3        NEIN-Stimmen

2        Enthaltungen

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Die Anlage 1 mit den aufgeführten Maßnahmen wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.