Kommunale Förderung von Jugendverbänden und -vereinen

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung am 28. Aug. 2008 ist der Kinder- und Jugendförderplan für den Kreis Coesfeld aufgestellt worden (SV-7-1019).

 

Im Rahmen der Beratung ist der Wunsch geäußert worden, dass die Verwaltung eine Auflistung über die Förderung von Jugendverbänden und -vereinen durch die Städte und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Coesfeld erstellt wird.

 

Im Oktober 2008 sind die Kommunen um Auskunft gebeten worden.

 

Die Förderung der einzelnen Städte und Gemeinden ergibt sich aus der beigefügten Übersicht in Anlage 1.

 

 

 

Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren

hier: Kontingent des Landes Nordrhein-Westfalen; Anzahl der Plätze im Kindergartenjahr 2009/10

 

Das mit Erlass vom 12.11.2008 bestimmte Kontingent des Landes Nordrhein-Westfalen zur Landesfinanzierung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren im kommenden Kindergartenjahr 2009/10 war in den vergangenen Sitzungen von Jugendhilfeausschuss, Kreisausschuss und Kreistag mehrfach Diskussionsthema. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 27.11.2008 habe ich berichtet, dass ich den Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration Armin Laschet um eine bedarfgerechte Aufstockung des mir zugewiesenen Kontingents von 452 Plätzen bitte.

Am 25.02.2009 wurde bekannt, dass die Landesregierung beabsichtigt, bereits 2009/10 die Betriebskosten für weitere landesweit 10.400 Plätze für jüngere Kinder zu mitzufinanzieren. Hierauf habe ich in der Jugendhilfeausschusssitzung am 01.03.2009 hingewiesen.

Nähere Details zur Verteilung der zusätzlich finanzierten Plätze wurden am 05.03.2009 bekannt. Die Jugendämter erhielten die Möglichkeit, über die zuvor zugeteilten Kontingente hinaus in ihre Kindergartenbedarfsplanung zum 15.03.2009 weitere Plätze für unter dreijährige Kinder aufzunehmen, sofern diese dem tatsächlichen Bedarf entsprechen und im kommenden Kindergartenjahr auch unter Beachtung der räumlichen Gegebenheiten eingerichtet werden können.

Von dieser Möglichkeit habe ich entsprechend der Beschlussfassung des Kreistages vom 12.03.2009 Gebrauch gemacht und einen Landesanteil an den Betriebskosten für 591,5 Plätze für Kinder unter drei Jahren geltend gemacht. 

 

Am 14.04.2009 hat mich zu meiner Bitte aus Dezember 2008, das dem Kreisjugendamt Coesfeld zugewiesene Kontingent zu erhöhen, das als Anlage 2 beigefügte Antwortschreiben des Ministers erreicht. Danach geht Herr Minister Laschet davon aus, dass meinem Anliegen Rechnung getragen werden kann.

 

Am 22.04.2009 habe ich den Bewilligungsbescheid des Landesjugendamtes für die Betriebskostenförderung für das Kindergartenjahr 2009/10 erhalten. Die Landesmittel wurden antragsgemäß, d.h. für sämtliche vorgesehenen Plätze für Kinder unter und über drei Jahren, bewilligt.