Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen es möglich ist, in kreiseigenen Liegenschaften regenerativ erzeugten Strom einzusetzen.


Vors. Suntrup verweist einleitend darauf, dass der Antrag zunächst zur Beratung im Umweltausschuss vorgesehen war und zuständigkeitshalber an diesen Ausschuss verwiesen wurde. Er bittet sodann KD Gilbeau um nähere Erläuterung der Thematik.

KD Gilbeau teilt mit, dass die Stromlieferungen der kreiseigenen Gebäude zum Jahresende neu ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung erfolge in Losen, um möglichst umfassend alternative Angebote zuzulassen. Dabei können auch regenerative Energien zum Einsatz kommen. Die Unterschiede in den einzelnen Angeboten müssen im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens bewertet werden. Abschließend verweist KD Gilbeau darauf, dass der Anteil an regenerativ erzeugtem Strom bereits jetzt bei 18% liege.

Ktabg. Müller hält es für wichtig, dass man bei der Ausschreibung auf die Zertifizierung der Anbieter achtet. Er spricht sich dafür aus, dass der Kreis hinsichtlich der Windkraft-/ Solarenergienutzung ein Zeichen setzt und eine Vorbildfunktion einnimmt.

Vors. Suntrup fasst abschließend zusammen, dass die Verwaltung entsprechend des Beschlussvorschlages nun die Bedingungen für den Einsatz regenerativ erzeugten Stromes ermitteln müsse, um anschließend darüber entscheiden zu können.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig