Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt betont den großen Erfolg der Zentralen Pflegeberatung und weist darauf hin, dass das zunächst bis zum 31.10.2009 befristete Projekt nun bis zum Ende des Jahres 2009 verlängert worden sei. Die Pflegeberatung sei in aller Munde.

FBL Schütt erklärt, dass auch die Beurteilung der Heimpflegebedürftigkeit der sogenannten „Nuller-Fälle“, also Personen mit der Pflegestufe 0, Aufgabe der Pflegeberatung sei. Während sich im Jahr 2004 mit steigender Tendenz noch 77 Personen mit der Pflegestufe 0 in einer stationären Einrichtung befanden, konnte diese Anzahl bis Ende 2008 auf 45 Fälle und bis zum jetzigen Zeitpunkt sogar auf 37 Fälle reduziert werden. Zu betonen sei hierbei, dass niemand gegen seinen Willen aus einer Einrichtung genommen werde. Es würden den Betroffenen jedoch Alternativen aufgezeigt.

Die Reduzierung dieser Fälle habe eine Einsparung von jährlich ca. 430.000 € zur Folge.

 

Ref.`in Hesselmann ergänzt, dass die Heimpflegebedürftigkeit nur in solchen Fällen abgelehnt werde, in denen gleichzeitig ein Alternativ-Angebot gemacht werden könne. Bei einer Umstellung würde niemand im Regen stehen gelassen.

 

Ktabg. Wilhelm macht deutlich, dass sie noch immer kein gutes Gefühl dabei habe, dass die Beurteilung der „Nuller-Fälle“ durch die Pflegeberatung erfolge.  Aufgrund des grundsätzlichen Einsparwillens des Kreises sei die Prüfung seitens der Kreismitarbeiterinnen nicht neutral. Insofern halte sie eine externe Überprüfung für sinnvoller.

FBL Schütt erklärt,  dass die Überprüfung der stationär untergebrachten Nuller-Fälle von der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) empfohlen worden sei. Dabei würde niemand unfreiwillig aus einer stationären Unterbringung herausgeholt. Es gehe lediglich darum, den Betroffenen vor einer Heimaufnahme ambulante Hilfen als Alternativen aufzuzeigen.

Ktabg. Pieper weist darauf hin, dass auch die GPA nur auf finanzielle Gesichtspunkte achte und nicht darauf, was für die betroffenen Menschen am besten sei. Grundsätzlich unterstütze die Vorgehensweise der Pflegeberatung jedoch den Grundsatz „ambulant vor stationär“, so dass sie dem Ansatz nach schon ihre Zustimmung finde. Dennoch müsse beachtet werden, dass es eine Vielzahl von Gründen gebe, die für eine Heimunterbringung der Nuller-Fälle sprechen.

FBL Schütt erwidert, dass die Beurteilung der Nuller-Fälle bewusst bei der Pflegeberatung angeschlossen worden sei. Es werde hier der Einzelfall betrachtet, der Finanzaspekt stehe ganz am Schluss. Häufig fehle den Betroffenen einfach der Blick für die Alternative, so dass viele sogar dankbar seien für das Aufzeigen von alternativen Möglichkeit einer vorrangigen ambulanten Hilfe.

 

Nunmehr berichten Frau Niemann und Frau Buddendick über die Aktivitäten, Schwerpunktthemen und statistischen Zahlen der Pflegeberatung im Jahr 2008. Der entsprechende Powerpoint-Vortrag ist der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt. Der Jahresbericht 2008 der Zentralen Pflegeberatung wurde vor der Sitzung verteilt.

 

Frau Niemann weist ergänzend darauf hin, dass  die Pflegeberatung bisher 27 Heimnotwendigkeitsprüfungen durchgeführt habe, bei denen sich diese lediglich in 9 Fällen nicht bestätigt habe. Sie betont, dass die Entscheidung über die Notwendigkeit einer Heimunterbringung nicht leichtfertig getroffen werde. Auch bei einer Ablehnung der Heimnotwendigkeit seien keine Widerstände aufgetreten. In den meisten Fällen habe es tatsächlich an Informationen über alternative Betreuungs- und Pflegemöglichkeiten gemangelt.

 

Im Anschluss berichtet Herr Ehrhardt über das Projekt der Wohnberatung. Er selbst sei 30 Jahre lang in der Bauaufsicht tätig gewesen. Nun befinde er sich in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit und sei nunmehr in der Wohnberatung tätig. Die Wohnberatung stelle eine Ergänzung zur Pflegeberatung dar. Die Finanzierung der Projekts Wohnberatung erfolge aus dem Fördertopf „ambulant vor stationär“. Im Rahmen der Wohnberatung würden betroffenen Personen Möglichkeiten eines förderfähigen Umbaus zu barrierefreiem Wohnraum aufgezeigt. Es gebe zwei Programme, mit denen das Land Nordrhein - Westfalen  entsprechende Umbauten von Badezimmern durch zinsgünstige Darlehen fördere. Diese seien bisher jedoch kaum bekannt. Im Rahmen der Wohnberatung erfolge lediglich eine Vorberatung. Er selbst könne auch Skizzen anfertigen, jedoch nur im Rahmen von genehmigungsfreien Verfahren, so dass er keine Konkurrenz zu den Architekten darstelle. Während in der zweiten Jahreshälfte 2008 insgesamt 28 Beratungen durchgeführt worden seien, betrug die Anzahl der Beratungen im Jahr  2009 bisher bereits 21 Fälle. Die Tendenz sei steigend.

 

Auf Anfrage von Ktabg. Dinkler bestätigt Herr Ehrhardt, dass Umbauten zu barrierefreien Wohnungen nicht nur in akuten Fällen, sondern z.B. auch bereits bei jungen Menschen sinnvoll sein können und auch förderfähig seien.

 

Ktabg. Pieper erkundigt sich, warum im öffentlichen Wohnungsbau nicht automatisch barrierefrei gebaut würde. Laut Architektenmeinung sei dieses mit zu hohen Kosten verbunden.

Herr Ehrhardt erläutert, dass der Bau selber nicht erhebliche Mehrkosten erfordere, höchstens die Tatsache, dass durch die Barrierefreiheit größere Flächen benötigt würden.

Es sei hier eine größere Sensibilisierung der Architekten wünschenswert. Grundsätzlich sei durch die Landesbauordnung die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden bereits vom Gesetzgeber gefordert.

 

Vorsitzende Schäpers bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen der Pflegeberatung und Herrn Ehrhardt für ihre Arbeit und besonders auch bei Ref.`in Hesselmann als Urheberin des Projektes.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.