Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 4, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

Der gemeinsamen Stellungnahme zur Offenlage des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für die Gewässer und das Grundwasser im Land NRW wird zugestimmt


Landrat Püning regt an, diesen Tagesordnungspunkt zusammen mit dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt zu behandeln. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg führt aus, dass der gemeinsamen Stellungnahme aus zwei Gründen nicht zugestimmt werden könne. Einerseits werde die in der Stellungnahme vorgeschlagene pauschale Ausdehnung der Zeitachse, z.B. für das Stevereinzugsgebiet von 2015 bis zum Jahr 2027, für kontraproduktiv gehalten. Darin werde eine Verschiebung der Maßnahmen auf den „Sankt Nimmerleinstag“ gesehen. Wenn es überhaupt Initiativen gebe, so würden diese jetzt viel zu weit in die ferne Zukunft verlagert.

Anderseits könne der Stellungnahme wegen der unausgewogenen Besetzung des „Runden Tisches“ nicht zugestimmt werden. Dass dem ehrenamtlichen Naturschutz kein einziger Sitz in diesem Gremium zugestanden werde, werde seitens der GRÜNEN aber auch der Naturschutzverbände schlicht als Skandal und Missachtung der oft mühevoll und selbstlos geleisteten Naturschutzarbeit gewertet. Die Feststellung vom Ktagb. Schulze Esking im Kreisausschuss, dass es sich bei dem „Runden Tisch“ um ein Fachgremium handele, in das die ehrenamtlichen Naturschützer nicht hineingehörten, sei für die rund 700 Mitglieder von NABU und BUND ein unerhörter Affront. Es gehe immerhin um die Renaturierung und ökologische Verbesserung der Gewässer. Deshalb sei es unverständlich, die wenigen ökologisch tätigen Menschen im Kreis von dieser Aufgabe auszuschließen. Insgesamt fünf landwirtschaftliche Vertreter dürften dagegen ihre Interessen am Tisch vertreten. Ein krasseres Ungleichgewicht könne es nicht geben. Ktabg. Dr. Kraneburg führt weiter aus, dass die vorgesehenen Vertreter der Naturförderstation und der Naturfördergesellschaft nicht frei für die Naturschutzverbände agieren könnten, da die Hälfte der Mitgliederbasis von Naturfördergesellschaft und Naturförderstation sich an anders gelagerte Interessen orientierten. Der „Runde Tisch“ sollte daher zumindest um einen Sitz für die Naturschutzverbände erweitert werden.

 

Ktabg. Schulze Esking betont, dass die Sitzungsvorlage in zwei Gremiensitzungen ausführlich behandelt worden sei. Dabei sei von ihm nicht ausgeführt worden, dass die Naturschutzverbände nicht in dieses Gremium gehörten. Vielmehr habe er vorgetragen, dass es sich bei dem „Runden Tisch“ um ein Fachgremium handele in dem sowohl die Landwirtschaft als auch der Naturschutz mit je zwei Stimmen vertreten sei. Die restlichen vorgeschlagenen Mitglieder seien ausschließlich Behördenvertreter. Zu den weiteren Ausführungen des Ktabg. Dr. Kraneburg erübrige sich ein Wortbeitrag, da diese bereits ausdiskutiert worden seien.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               40 JA-Stimmen

                                                      4 NEIN-Stimmen

                                                      1 Enthaltung