Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Verein „Frauen e.V.“ wird gemäß § 75 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) als freier Träger der Jugendhilfe im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld anerkannt.

Die öffentliche Anerkennung wird hinfällig, wenn die Voraussetzung für die Anerkennung nicht mehr vorliegen.

 

 


Die Vorsitzende stellt kurz den Tagesordnungspunkt vor.

 

Mitglied Dittrich berichtet, dass auch seine Institution, die Polizei, mit dem Verein Frauen e.V. zusammen arbeite. Die Polizei begrüße diesen Verein, der spezielle Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurse anbietet.

 

Ktabg. Schäpers bestätigt auch von Ihrer Seite Freude, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nun vorliegen.

 

Sodann lässt die Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig