Projekt BOS (Berufsorientierung an Schulen) in den Schuljahren 08/09 und 09/10

 

Bereits in den Jahren 2005 – 2007 wurde die Maßnahme BOS durchgeführt. Die Förderung erfolgte damals vorwiegend aus ESF/Landesmitteln und mit eher geringen Anteilen des Kreisjugendamtes und der Arbeitsagentur Coesfeld.

 

Im Schuljahr 08/09 förderten Arbeitsagentur und Kreis Coesfeld das Projekt mit jeweils 30.000 €. Zudem erhielt das Havixbecker Modell für dieses Angebot eine laufzeitabhängige Förderung des Landes i.H.v. 2.050 € pro Maßnahmemonat. Das Havixbecker Modell selbst übernahm einen Eigenanteil zur Sicherung der Gesamtfinanzierung.

 

Die Maßnahme begann am 6.11.2008 und endete mit dem Schuljahr am 05.07.2009.

 

Insgesamt nahmen im Schuljahr 08/09   50 Schüler von 5  Schulen am BOS-Projekt teil.

 

Von allen Beteiligten ist die Maßnahme sehr positiv bewertet worden. Dies wurde zuletzt im Rahmen eines Pressetermins am 23.06.08 unterstrichen. Der Presseartikel wird mit der Niederschrift ebenso beigefügt, wie die Teilnehmerstatistik zur Maßnahme.

 

Wie bereits im Rahmen des Ausführungsbeschlusses 08/09 (SV-7-1069) angekündigt, erfolgt auch im Schuljahr 2009/10 die Umsetzung unter gleichen Finanzierungsbedingungen.

 

Hierzu hat der Kreis Coesfeld wieder eine Leistungsvereinbarung mit dem Havixbecker Modell abgeschlossen.

 

Demnach wurde eine Maßnahme eingesteuert, die ausgehend von einem  BA-Anteil i.H.v. 30.000 € und einem gleich hohen Kreisanteil zzgl. der Landesförderung und des Eigenanteils insgesamt 85.550 € umfasst

 

Die Laufzeit der Maßnahme wurde festgelegt auf den Zeitraum vom 15.08.2009 bis zum 25.06.2010. Aufgrund dieser Laufzeit ist die vollständige Nutzung der Landesförderung im Schuljahr 2009/10  möglich.

 

Die zu erwartende, aber noch nicht verbindlich gewährte Landesförderung für 2010 wurde in diese Planung einbezogen. Bei Nichtgewährung dieser Mittel müsste die Maßnahme bereits am 10.05.2010  enden.

 

Vorgesehen ist nunmehr die Durchführung an 8 Schulstandorten mit  80 – 100 Schülern.  

 

 

 

Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“

 

Aufgrund der Zustimmung des Finanzministeriums zur Entsperrung von Haushaltsmitteln für das 2. Halbjahr 2009 und einer Verpflichtungsermächtigung für das erste Halbjahr 2010 ist die Fortführung des Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ für das Schuljahr 2009/10 in den Schulen gesichert.

Eine Ausweitung der Förderung auf die Kindertageseinrichtungen ist nicht erfolgt.

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung am 02.03.2009 hatte ich aufgrund einer Anfrage der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zum Mittagessen in Kindertageseinrichtungen berichtet (SV-7-1285). Wegen bestehender Unterschiede bei den vorhandenen Zuschusssystemen und unterschiedlicher Bedarfe wurde bei der Beratung dieses Tagesordnungspunktes vorgeschlagen, eine Bezuschussung von Mittagsmahlzeiten nicht durch den Kreis sondern die Gemeinden vor Ort zu regeln und zu finanzieren. Dieses Anliegen wurde zusammen mit dem jeweils vorliegenden Datenmaterial an die Gemeinden übermittelt.

 

Die Gemeinde Ascheberg hat in diesem Kontext am 13.05.2009 einen Notfallfonds beschlossen. Der Notfallfonds in Höhe von 10.000 EUR für alle Kindergärten ist einrichtet worden, um Einzelfälle bedarfgerecht mit Sachleistungen zu unterstützen. Damit ist dort unter anderem auch das Mittagessen in der Kindertageseinrichtung für Kinder aus bedürftigen Familien als Sachleistung sichergestellt.

 

Neben Senden verfügt damit auch Ascheberg nun über ein Zuschusssystem für Mahlzeiten in Kindertageseinrichtungen.

 

 

 

Bericht zur Sinus-Milieustudie U27

 

Der BDKJ-Bundesverband und das Hilfswerk MISEREOR haben im Jahr 2007 die Sinus-Milieustudie U27 in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Studie ist die Situation von jungen Menschen unter 27 Jahren untersucht worden.

 

Die Studie sollte ursprünglich im Rahmen der Jugendhilfeausschusssitzung am 19. Mai 2009 durch Frau Gertz vom Bischöflichen Generalvikariat Münster, Hauptabteilung Seelsorge Kinder- und Jugendseelsorge- Regionalbüro Mitte vorgestellt werden.

 

Frau Gertz konnte damals nicht rechtzeitig zur Sitzung erscheinen.

 

Es ist vorgesehen diesen Bericht in einer zukünftigen Ausschusssitzung nachzuholen.

 

 

 

Kennzahlen-Vergleich der KGST zu den erzieherischen Hilfen

 

Seit Dezember 2006 beteiligt sich das Kreisjugendamt am Kennzahlen-Vergleichsring der KGST zu den erzieherischen Hilfen in den Kreisen des Landes NRW.

 

Im JHA am 27.11.2008 wurden anlässlich der Beendigung der ersten Projektphase Auswertungsergebnissen für das Jahr 2007 vorgestellt  (SV-7-1189).

 

Das Kreisjugendamt nimmt , wie in der Sitzung am 27.11.2008 ebenfalls berichtet wurde, auch an der 2. Projektphase bis zum Sommer 2010 teil.   

 

Die Daten für das Berichtsjahr 2008 wurden Ende des 1 Quartals 2009 gemeldet und im Rahmen eines Workshops in Haltern am 18./19.06 2009 fachlich erörtert.

 

Auf Grundlage der Erörterung erfolgte ein abschließende Datenmeldung Ende Juli 2009

 

Seit Mitte August 2009 liegt die aktualisierte, endgültige Datenauswertung der  KGST für das Jahr 2008 vor.

 

Nach der derzeitigen verwaltungsinternen Auswertung und Aufbereitung der Ergebnisse, sollen  diese im neuen JHA vorgestellt werden.

 

 

 

Stand der Investitionskostenanträge für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

 

Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen liegen aus den Jahren 2008 und 2009 insgesamt 60 Investitionskostenanträge für den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren vor. Davon wurden bisher 34 Anträge bewilligt. Ablehnungen hat es bisher nicht gegeben.

 

Die Gesamtkosten dieser 60 Anträge belaufen sich auf rund 4,8 Millionen EUR, davon sind rund 4 Millionen EUR Zuwendungsmittel beantragt. Bewilligt wurden bisher 777.765 EUR, wovon 111.502 EUR für Ausstattungsmittel abgerufen wurden.

 

Der Abruf bewilligter Mittel gestaltet sich immer noch schwierig, da für viele Einrichtungen Änderungsanträge gestellt bzw. angekündigt wurden. Dies betrifft insbesondere die Baumaßnahmen, die zwischenzeitlich noch einmal überplant und optimiert wurden.

Durch eine im Juli vorgenommene Aufforderung an die Träger zur Mitteilung, ob und wann die bewilligten Zuwendungsmittel voraussichtlich abgerufen werden und erneutem Hinweis, dass die bewilligten Mittel lediglich bis Ende 2009 zur Verfügung stehen, konnten erste Erfolge erzielt werden, so dass in den letzten drei Wochen vermehrt Mittel abgerufen wurden.

 

Für den Bereich der Kindertagespflege wurden bisher 7 Anträge vom Landesjugendamt mit einer Gesamtzuwendungssumme von 9.870 EUR bewilligt.

 

 

 

Schreiben der Elterninitiative Baumberger Strolche e.V., Nottuln, zur Kindergartenbedarfsplanung 2009/10

 

Mit am 30.04.2009 eingereichtem Schreiben teilte die Elterninitiative Baumberger Strolche Kindertagesstätte Nottuln e.V. mit, dass sich in ihrer Tageseinrichtung ggü. dem Planungsstand 15.03.2009 im Kindergartenjahr 2009710 erhebliche Abweichungen ergeben würden. Erst nach Abschluss der Planungsphase wurde dort bekannt, dass mehrere Kinder über drei Jahre den Kindergarten wechseln werden, da für sie Aufnahmezusagen in anderen Kindertageseinrichtungen erfolgt sind. Eine Warteliste mit Kindern über drei Jahren bestand nicht. Die Elterninitiative schlug daher vor, auf den acht frei gewordenen Plätzen für Kinder über drei Jahre vier jüngere Kinder zu betreuen und bat um entsprechende Genehmigung.

Die Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2009/10 war durch Beschluss des Kreistages am 11.03.2009 bereits abgeschlossen. Die Betriebskostenfinanzierung kann nach §§ 19 und 20 KiBiz nur entsprechend der Daten der Kindergartenbedarfsplanung erfolgen. Dem Träger der Einrichtung wurde hierzu folgendes mitgeteilt:

 

„Die erst nach dem 15.03.2009 gemeldeten Änderungen hinsichtlich der Anmeldesituation konnten im Kindergartenbedarfsplan für 2009/10 nicht mehr berücksichtigt werden und konnten aufgrund der oben genannten gesetzlichen Regelung damit bei der Erstellung des Betriebskostenbescheids nicht zugrunde gelegt werden.

Da die mitgeteilten voraussichtlichen Abweichungen sich jedoch im Rahmen des von § 19 Abs. 3 KiBiz als förderunschädlich vorgesehenen Korridors von 10 % der Fördersumme bewegen, bestehen meinerseits keine Bedenken, wenn die genannten unterdreijährigen Kinder auf den von den 3- bis 6jährigen Kindern nicht benötigten Plätzen aufgenommen werden.

Auch durch das mir vom Land für das Kindergartenjahr 2009/10 zugewiesene Kontingent bei Finanzierung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren bestehen keine Einschränkungen, da die Verlagerung von Kontingentsplätzen von einer anderen Einrichtung zu Ihrer Tageseinrichtung möglich ist.“

 

Auf diese Weise konnte eine für beide Seiten (Träger und Jugendamt) vertretbare Lösung gefunden werden.