FBL Dr. Hörster teilt mit:

 

Umsetzung der bundesrechtlichen Altfallregelung

 

Wie bereits in der Vergangenheit regelmäßig geschehen, erhalten Sie erneut aktuelle Informationen zur Umsetzung der bundesrechtlichen Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer.

 

Bis Ende August 2009 wurden insgesamt 813 Anträge auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gestellt. In 516 Fällen konnten Aufenthaltserlaubnisse nach der Altfallregelung erteilt werden. 140 Anträge wurden zwischenzeitlich abgelehnt. In den meisten Fällen wurde beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Entscheidung erhoben. Rund 80 Anträge werden derzeit noch geprüft. Der Ausgang dieser Verfahren ist noch offen. Etwa 80 Verfahren haben sich anderweitig erledigt (z.B. Umzug in anderen Zuständigkeitsbereich, Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, Rücknahme des Antrags).

 

72 von den oben genannten 516 Personen erhielten die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes, weil zum Entscheidungszeitpunkt der Lebensunterhalt sichergestellt war. Ein Großteil der Ausländerinnen und Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach der bundesrechtlichen Altfallregelung erhalten haben, ist bis heute nicht in der Lage, den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen sicherzustellen.

 

Ob und inwieweit die Personen die Voraussetzungen für eine Verlängerung der bis zum 31.12.2009 befristeten Aufenthaltserlaubnisse erfüllen können, kann derzeit noch nicht präzise gesagt werden.

 

Zum einen sollen Ausnahmetatbestände nach der bundesrechtlichen Altfallregelung über die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläutert und näher ausgelegt werden. Die Verwaltungsvorschriften treten voraussichtlich erst im September in Kraft.

 

Ferner wurde ein ergänzender Erlass des Innenministeriums angekündigt, der aber voraussichtlich erst bekannt gemacht wird, wenn die Verwaltungsvorschriften in Kraft getreten sind.

 

Der Kreisausschuss und der Kreistag werden sich jeweils in der nächsten Sitzung mit einem Antrag nach § 21 der Kreisordnung befassen, wonach eine Resolution zur Verlängerung der bundesrechtlichen Altfallregelung über den 31.12.2009 beschlossen werden soll. Hierzu erfolgen weitere Informationen in der entsprechenden Sitzungsvorlage.

 

Zur ergänzenden Information wird noch mitgeteilt, dass in der Zeit vom 01.01.2009 bis 31.08.2009 insgesamt 11 Personen abgeschoben wurden.

 

Seit In-Kraft-Treten der bundesrechtlichen Altfallregelung wurde in 27 Fällen ein Ersuchen der Härtefallkommission auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an die Ausländerbehörde gerichtet. Den Ersuchen wurde im Rahmen einer Ermessensentscheidung gefolgt. Lediglich in einem Fall steht noch eine endgültige Entscheidung aus.

 

 

EG-Wasserrahmenrichtlinie - Stellungnahme zur Offenlage des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für die Gewässer und das Grundwasser im Land NRW

 

Mit Beschluss vom 24.06.2009 hat der Kreistag Coesfeld die gemeinsame Stellungnahme aller wasserwirtschaftlichen Akteure im Kreisgebiet beschlossen.

 

Mit Schreiben vom 10.08.2009 bestätigt die Bezirksregierung Münster den Eingang der Stellungnahme unter Hinweis auf die weiteren Arbeitsschritte. Insgesamt sind 1200 Stellungnahmen beim Land NRW eingegangen. Von den 1200 Stellungnahmen setzen sich knapp 600 Stellungnahmen intensiv mit den Inhalten des Maßnahmenprogramms und den Bewirtschaftungszielen auseinander. Die restlichen Stellungnahmen sind inhaltsgleiche Stellungnahmen aus dem Bereich der Landwirtschaft, Schwerpunkt Kreis Kleve.Das Land wird die Stellungnahmen ausführlich sichten und bewerten. Diese Arbeiten sollen bis zum Herbst 2009 abgeschlossen sein. Anschließend erfolgt die Behandlung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen im Landtag. Nach einer ersten Einschätzung bestätigen die Stellungnahmen insgesamt den von der Landesregierung eingeschlagenen Weg des Dialogs. Es ist festzustellen, dass ein gemeinsames Grundverständnis besteht und die Bereitschaft, sich konstruktiv an einem Lösungsprozess zu beteiligen, gegeben ist.

 

Seitens des Landes ist beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen individuell zu beantworten. Dies soll bis Ende des Jahres erfolgen. Ferner sollen die Stellungnahmen in einer Internet-Anwendung eingestellt werden, um die gewonnenen Informationen allen Interessierten zugänglich zu machen.

 

Auf Kreisebene gebt der Umsetzungsprozess ebenfalls engagiert weiter. Der in der Stellungnahme vom 24.06.2009 angesprochene „Runde Tisch“ ist zwischenzeitlich eingerichtet worden. Des Weiteren ist geplant, die Umsetzungsarbeiten u.a. auch über ein Beschäftigungsmodell in gemeinschaftlicher Kooperation der wasserwirtschaftlichen Akteure durchzuführen. Das beabsichtigte Modell wird z.B. im Kreis Minden-Lübbecke seit einigen Jahren erfolgreich umgesetzt.

 

 

Hähnchenmastanlagen in Havixbeck und Billerbeck

 

Im Rahmen einer Anfrage beim MUNLV/ MBV wurde durch ein Bürger der Stadt Billerbeck die bisherige Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden für die Genehmigung von Tierhaltungsanlagen kritisch hinterfragt.

 

Mit Schreiben vom 12.08.2009 ist mir die mit dem MBV abgestimmte Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW in Durchschrift zugestellt worden.

 

Im Kern wird ausgeführt:

 

„Nach Überprüfung der mir vorliegenden Stellungnahmen des Kreises Coesfeld und auch der Bezirksregierung Münster und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich ergangenen Gerichtsentscheidungen ist ein rechtsfehlerhaftes Vorgehen der Genehmigungsbehörden nicht erkennbar.“

 

Diese Stellungnahme bekräftigt die Verwaltung in ihrer Genehmigungspraxis. Der eingeschlagene Weg der gewissenhaften und kritischen Prüfung der jeweiligen Genehmigungsanträge sowie die intensive Auseinandersetzung mit der bestehenden Sach- und Rechtslage soll weiterhin Grundlage der anstehenden Entscheidungen sein.

 

 

Projekt des zweiten RTW für die Rettungswache Lüdinghausen mit abgesetztem Standort in Olfen

 

In der Ausschusssitzung am 28.05.2009 habe ich vom Projekt eines einschichtig besetzten zweiten RTW im Rettungswachenbezirk Lüdinghausen mit abgesetztem Standort in Olfen berichtet. Nach den ersten zwei Monaten ist ein durchweg positives Fazit zu ziehen. Während im zweiten Halbjahr 2008 noch bei 10,8 % der Einsätze im Bezirk der Rettungswache Lüdinghausen die Hilfsfrist von 12 Minuten nicht eingehalten werden konnte (s. Anlage 1 S. 4 der SV-7-1346 – TOP 1), sank dieser Wert in den Monaten Juli und August 2009 auf nur noch 6,5 %.

Erzielt wurde dieser gute Wert durch zwei Effekte. Erstens konnte der RTW in Olfen bei allen Einsätzen die Hilfsfrist einhalten und zweitens musste der RTW aus Lüdinghausen seltener nach Olfen fahren und konnte dadurch einen höheren Anteil der Einsätze im übrigen Wachengebiet bedienen. Somit ging der Einsatz von Rettungsmitteln von Nachbarwachen im Gebiet der Wache Lüdinghausen zurück, welches wiederum zu weniger Hilfsfristüberschreitungen führte.

Der Zeitraum der Beobachtung von nur zwei Monaten ist zu kurz, um ein abschließendes Ergebnis feststellen zu können. Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt deutlich ab, dass der Einsatz eines zweiten RTW die rettungsdienstliche Versorgung im Gebiet der Wache Lüdinghausen erheblich verbessern kann.

 

 

Neuregelungen im Umweltrecht

 

Am 10. Juli 2009 hat der Bundesrat vier Umweltgesetzen zugestimmt, die als Teile des im Dezember gescheiterten Umweltgesetzbuches entwickelt worden waren. Als Datum für das In-Kraft-Treten der Gesetze ist der 01.02.2010 vorgesehen.

 

Neben dem novellierten Bundesnaturschutzgesetz und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz wurden auch das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung sowie das Rechtsbereinigungsgesetz beschlossen.

 

Über die wesentlichen Inhalte der gesetzlichen Änderungen wird in einer der künftigen Ausschusssitzungen berichtet.

 

 

Kooperation bei Geschwindigkeitskontrollen

 

Im Zeitraum von Montag, 17.08.2009 bis Sonntag, 23.08.2009 haben die Kreispolizeibehörden und die Kreisverwaltungen der  Münsterlandkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und die Politie Noord en Oost Gelderland gemeinsame Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

 

Auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zwischen den Kreispolizeibehörden, eingebettet in die europäische TISPOL-Kontrolle Geschwindigkeit auf überörtlichen, besonders unfallträchtigen Strecken wie beispielsweise der B 54, B 58, B 525 und der N 319 intensiv kontrolliert. Dabei kamen zeitgleich Radarmessfahrzeuge der Kreisverwaltungen und der Polizei, Lasermessgeräte und zivile Videomessfahrzeuge (Provida-Pkw und Provida-Krad) zum Einsatz. Parallel wurden die stationären Messanlagen auf den oben genannten Strecken betrieben.

 

Die Polizei stellt durch entsprechende Einlassungen an Kontrollstellen immer wieder fest, dass Verkehrsteilnehmer nach einer Kontrolle glauben, jetzt könne man wieder aufs Gas drücken, da weitere Kontrollen nicht mehr zu erwarten seien.

 

Ziel dieser gemeinsamen Aktion war es insbesondere, über die Grenzen von Kreispolizeibehörden hinweg eine hohe Kontrolldichte zu gewährleisten.

 


 

 

Für den Kreis Coesfeld ergibt sich nachstehende Auswertung der Messergebnisse:

 

 

Anmerkung zur Anzahl der Kontrollen Abt. 36:

                                    2 Kameras an                                        3 Kameras an

                        mob.     6 Messstellen                            stat.      5 Messstellen     .

Mo - Do.:           mob.     2 Kontrollen/Tag             stat.      3 Kontrollen/Tag

Fr.                    mob.     1 Kontrolle                                 stat.      3 Kontrollen

Sa. + So.                                                                      stat       3 Kontrollen/Tag  .

9 Kontrollen                                           21 Kontrollen    

 

 

Analyse der Messungen Abt. 36 COE:

 

 


 

 

gemeinsame Pressemitteilung der KPB vom 24.08.2009:

 

 

Kreispolizeibehörden und Kreisverwaltungen gemeinsam gegen Raser

Kooperation bei Geschwindigkeitskontrollen

 

Im Zeitraum von Montag, 17.08.2009 bis Sonntag, 23.08.2009 haben die Kreispolizeibehörden und die Kreisverwaltungen der  Münsterlandkreise Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und die Politie Noord en Oost Gelderland gemeinsame Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

Auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zwischen den Kreispolizeibehörden, eingebettet in die europäische TISPOL-Kontrolle Geschwindigkeit auf überörtlichen, besonders unfallträchtigen Strecken wie beispielsweise der B 54, B 58, B 525 und der N 319 intensiv kontrolliert. Dabei kamen zeitgleich Radarmessfahrzeuge der Kreisverwaltungen und der Polizei, Lasermessgeräte und zivile Videomessfahrzeuge (Provida-Pkw und Provida-Krad) zum Einsatz. Parallel wurden die stationären Messanlagen auf den oben genannten Strecken betrieben.

 

Ziel dieser gemeinsamen Aktion war es insbesondere, über die Grenzen von Kreispolizeibehörden hinweg eine hohe Kontrolldichte zu gewährleisten. Die Polizei stellt durch entsprechende Einlassungen an Kontrollstellen immer wieder fest, dass Verkehrsteilnehmer nach einer Kontrolle glauben, jetzt könne man wieder aufs Gas drücken, da weitere Kontrollen nicht mehr zu erwarten seien.

 

An insgesamt ca. 50 Messstellen wurden alleine durch die Polizei 761 Verstöße festgestellt (427 x Verwarnungen mit Überschreitungen bis 20 km/h und 334 Ordnungswidrigkeitenanzeigen mit Überschreitungen um mehr als 20 km/h). In 17 Fällen müssen betroffene Fahrzeugführerinnen und -Führer mit einem Fahrverbot rechnen. Die Ergebnisse der Kreisverwaltungen liegen derzeit noch nicht vor. Die Anzahl der festgestellten Verstöße wird allerdings deshalb weiter ansteigen.

Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden auch Verstöße gegen das Überholverbot, die Gurt-/ Helmpflicht sowie die Telefonnutzung im Fahrzeug festgestellt und geahndet. In

4 Fällen wurde eine Sicherheitsleistung, davon eine in Höhe von 820,- €,  an Ort und Stelle erhoben.

 

Die Polizei weist darauf hin, dass nicht angepasste Geschwindigkeit nach wie vor eine der Hauptunfallursachen ist. Zahlreiche Menschen werden auf den gut ausgebauten überörtlichen Verbindungsstrecken des Münsterlandes aufgrund von überhöhter oder nicht angepasster Geschwindigkeit schwer verletzt oder getötet.

 

 

INTERREG IV A-Projekt "Stoken op Streekhout - Energiequelle Wallhecke"

 

In der Vergangenheit habe ich in diesem Ausschuss bereits mehrfach über die geplante energetische Nutzung des Schnittgutes aus den Wallhecken informiert. Zwischenzeitlich wurde dieses Projekt als Interreg Projekt genehmigt. Der Start des Projektes ist für 2010 geplant.

 

Das notwendige Personal wird bei den Agrarservice Unternehmen der Betriebshilfsdienste angesiedelt, da dort auch das Know How  für die praktische Umsetzung des Projektes und der direkte Kontakt mit dem potentiellen Kundenkreis gegeben ist. Näheres kann der bereits versandten Sitzungsvorlage SV-7-1423 entnommen werden.