Sitzung: 14.09.2009 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
FBL Dr. Hörster teilt mit:
Umsetzung der
bundesrechtlichen Altfallregelung
Wie
bereits in der Vergangenheit regelmäßig geschehen, erhalten Sie erneut aktuelle
Informationen zur Umsetzung der bundesrechtlichen Bleiberechtsregelung für
langjährig geduldete Ausländer.
Bis
Ende August 2009 wurden insgesamt 813 Anträge auf Erteilung der
Aufenthaltserlaubnis gestellt. In 516 Fällen konnten Aufenthaltserlaubnisse
nach der Altfallregelung erteilt werden. 140 Anträge wurden zwischenzeitlich
abgelehnt. In den meisten Fällen wurde beim Verwaltungsgericht Klage gegen die
Entscheidung erhoben. Rund 80 Anträge werden derzeit noch geprüft. Der Ausgang
dieser Verfahren ist noch offen. Etwa 80 Verfahren haben sich anderweitig
erledigt (z.B. Umzug in anderen Zuständigkeitsbereich, Aufenthaltserlaubnis aus
familiären Gründen, Rücknahme des Antrags).
72 von den oben genannten 516 Personen erhielten die Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes, weil zum Entscheidungszeitpunkt der Lebensunterhalt sichergestellt war. Ein Großteil der Ausländerinnen und Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach der bundesrechtlichen Altfallregelung erhalten haben, ist bis heute nicht in der Lage, den Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen sicherzustellen.
Ob und inwieweit die Personen die Voraussetzungen für eine Verlängerung der bis zum 31.12.2009 befristeten Aufenthaltserlaubnisse erfüllen können, kann derzeit noch nicht präzise gesagt werden.
Zum einen sollen Ausnahmetatbestände nach der bundesrechtlichen Altfallregelung über die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften erläutert und näher ausgelegt werden. Die Verwaltungsvorschriften treten voraussichtlich erst im September in Kraft.
Ferner wurde ein ergänzender Erlass des Innenministeriums angekündigt, der aber voraussichtlich erst bekannt gemacht wird, wenn die Verwaltungsvorschriften in Kraft getreten sind.
Der Kreisausschuss und der Kreistag werden sich jeweils in der nächsten Sitzung mit einem Antrag nach § 21 der Kreisordnung befassen, wonach eine Resolution zur Verlängerung der bundesrechtlichen Altfallregelung über den 31.12.2009 beschlossen werden soll. Hierzu erfolgen weitere Informationen in der entsprechenden Sitzungsvorlage.
Zur ergänzenden Information wird noch mitgeteilt, dass in der Zeit vom 01.01.2009 bis 31.08.2009 insgesamt 11 Personen abgeschoben wurden.
Seit In-Kraft-Treten der bundesrechtlichen Altfallregelung wurde in 27 Fällen ein Ersuchen der Härtefallkommission auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an die Ausländerbehörde gerichtet. Den Ersuchen wurde im Rahmen einer Ermessensentscheidung gefolgt. Lediglich in einem Fall steht noch eine endgültige Entscheidung aus.
EG-Wasserrahmenrichtlinie
- Stellungnahme zur Offenlage des Bewirtschaftungsplans und des
Maßnahmenprogramms für die Gewässer und das Grundwasser im Land NRW
Mit Beschluss vom 24.06.2009 hat der Kreistag Coesfeld die gemeinsame Stellungnahme aller wasserwirtschaftlichen Akteure im Kreisgebiet beschlossen.
Mit Schreiben vom 10.08.2009 bestätigt die Bezirksregierung Münster den Eingang der Stellungnahme unter Hinweis auf die weiteren Arbeitsschritte. Insgesamt sind 1200 Stellungnahmen beim Land NRW eingegangen. Von den 1200 Stellungnahmen setzen sich knapp 600 Stellungnahmen intensiv mit den Inhalten des Maßnahmenprogramms und den Bewirtschaftungszielen auseinander. Die restlichen Stellungnahmen sind inhaltsgleiche Stellungnahmen aus dem Bereich der Landwirtschaft, Schwerpunkt Kreis Kleve.Das Land wird die Stellungnahmen ausführlich sichten und bewerten. Diese Arbeiten sollen bis zum Herbst 2009 abgeschlossen sein. Anschließend erfolgt die Behandlung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen im Landtag. Nach einer ersten Einschätzung bestätigen die Stellungnahmen insgesamt den von der Landesregierung eingeschlagenen Weg des Dialogs. Es ist festzustellen, dass ein gemeinsames Grundverständnis besteht und die Bereitschaft, sich konstruktiv an einem Lösungsprozess zu beteiligen, gegeben ist.
Seitens des Landes ist beabsichtigt, die eingegangenen Stellungnahmen individuell zu beantworten. Dies soll bis Ende des Jahres erfolgen. Ferner sollen die Stellungnahmen in einer Internet-Anwendung eingestellt werden, um die gewonnenen Informationen allen Interessierten zugänglich zu machen.
Auf Kreisebene gebt der Umsetzungsprozess ebenfalls engagiert weiter. Der in der Stellungnahme vom 24.06.2009 angesprochene „Runde Tisch“ ist zwischenzeitlich eingerichtet worden. Des Weiteren ist geplant, die Umsetzungsarbeiten u.a. auch über ein Beschäftigungsmodell in gemeinschaftlicher Kooperation der wasserwirtschaftlichen Akteure durchzuführen. Das beabsichtigte Modell wird z.B. im Kreis Minden-Lübbecke seit einigen Jahren erfolgreich umgesetzt.
Hähnchenmastanlagen
in Havixbeck und Billerbeck
Im Rahmen einer
Anfrage beim MUNLV/ MBV wurde durch ein Bürger der Stadt Billerbeck die
bisherige Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden für die Genehmigung von
Tierhaltungsanlagen kritisch hinterfragt.
Mit Schreiben vom
12.08.2009 ist mir die mit dem MBV abgestimmte Stellungnahme des Ministeriums
für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW
in Durchschrift zugestellt worden.
Im Kern wird
ausgeführt:
„Nach Überprüfung
der mir vorliegenden Stellungnahmen des Kreises Coesfeld und auch der
Bezirksregierung Münster und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich
ergangenen Gerichtsentscheidungen ist ein rechtsfehlerhaftes Vorgehen der
Genehmigungsbehörden nicht erkennbar.“
Diese Stellungnahme
bekräftigt die Verwaltung in ihrer Genehmigungspraxis. Der eingeschlagene Weg
der gewissenhaften und kritischen Prüfung der jeweiligen Genehmigungsanträge
sowie die intensive Auseinandersetzung mit der bestehenden Sach- und Rechtslage
soll weiterhin Grundlage der anstehenden Entscheidungen sein.
Projekt des zweiten
RTW für die Rettungswache Lüdinghausen mit abgesetztem Standort in Olfen
In der Ausschusssitzung am
28.05.2009 habe ich vom Projekt eines einschichtig besetzten zweiten RTW im
Rettungswachenbezirk Lüdinghausen mit abgesetztem Standort in Olfen berichtet.
Nach den ersten zwei Monaten ist ein durchweg positives Fazit zu ziehen.
Während im zweiten Halbjahr 2008 noch bei 10,8 % der Einsätze im Bezirk der
Rettungswache Lüdinghausen die Hilfsfrist von 12 Minuten nicht eingehalten
werden konnte (s. Anlage 1 S. 4 der SV-7-1346 – TOP 1), sank dieser Wert in den
Monaten Juli und August 2009 auf nur noch 6,5 %.
Erzielt wurde dieser gute
Wert durch zwei Effekte. Erstens konnte der RTW in Olfen bei allen Einsätzen
die Hilfsfrist einhalten und zweitens musste der RTW aus Lüdinghausen seltener nach
Olfen fahren und konnte dadurch einen höheren Anteil der Einsätze im übrigen
Wachengebiet bedienen. Somit ging der Einsatz von Rettungsmitteln von
Nachbarwachen im Gebiet der Wache Lüdinghausen zurück, welches wiederum zu
weniger Hilfsfristüberschreitungen führte.
Der Zeitraum der
Beobachtung von nur zwei Monaten ist zu kurz, um ein abschließendes Ergebnis
feststellen zu können. Es zeichnet sich jedoch bereits jetzt deutlich ab, dass
der Einsatz eines zweiten RTW die rettungsdienstliche Versorgung im Gebiet der
Wache Lüdinghausen erheblich verbessern kann.
Neuregelungen im
Umweltrecht
Am 10. Juli 2009 hat der Bundesrat vier Umweltgesetzen zugestimmt, die als Teile des im Dezember gescheiterten Umweltgesetzbuches entwickelt worden waren. Als Datum für das In-Kraft-Treten der Gesetze ist der 01.02.2010 vorgesehen.
Neben dem novellierten Bundesnaturschutzgesetz und dem neuen Wasserhaushaltsgesetz wurden auch das Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung sowie das Rechtsbereinigungsgesetz beschlossen.
Über die wesentlichen Inhalte der gesetzlichen Änderungen wird in einer der künftigen Ausschusssitzungen berichtet.
Kooperation bei Geschwindigkeitskontrollen
Im Zeitraum von Montag, 17.08.2009 bis Sonntag, 23.08.2009 haben die Kreispolizeibehörden und die Kreisverwaltungen
der Münsterlandkreise Borken, Coesfeld,
Steinfurt, Warendorf und die Politie Noord en Oost Gelderland gemeinsame
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Auf der Grundlage von
Kooperationsvereinbarungen zwischen den Kreispolizeibehörden, eingebettet in
die europäische TISPOL-Kontrolle Geschwindigkeit auf überörtlichen, besonders unfallträchtigen Strecken wie
beispielsweise der B 54, B 58, B 525 und der N 319 intensiv kontrolliert. Dabei
kamen zeitgleich Radarmessfahrzeuge der Kreisverwaltungen und der Polizei, Lasermessgeräte
und zivile Videomessfahrzeuge (Provida-Pkw und Provida-Krad) zum Einsatz.
Parallel wurden die stationären Messanlagen auf den oben genannten Strecken
betrieben.
Die Polizei stellt durch
entsprechende Einlassungen an Kontrollstellen immer wieder fest, dass
Verkehrsteilnehmer nach einer Kontrolle glauben, jetzt könne man wieder aufs
Gas drücken, da weitere Kontrollen nicht mehr zu erwarten seien.
Ziel dieser gemeinsamen Aktion
war es insbesondere, über die Grenzen von Kreispolizeibehörden hinweg eine hohe
Kontrolldichte zu gewährleisten.
Für den Kreis Coesfeld ergibt
sich nachstehende Auswertung der Messergebnisse:
Anmerkung
zur Anzahl der Kontrollen Abt. 36:
2 Kameras an 3
Kameras an
mob. 6 Messstellen stat. 5 Messstellen .
Mo - Do.: mob. 2
Kontrollen/Tag stat. 3 Kontrollen/Tag
Fr. mob. 1 Kontrolle stat. 3 Kontrollen
Sa. + So. stat
3 Kontrollen/Tag .
9 Kontrollen 21
Kontrollen
Analyse der Messungen Abt. 36 COE:
gemeinsame Pressemitteilung der KPB vom 24.08.2009:
Kreispolizeibehörden und Kreisverwaltungen gemeinsam
gegen Raser
Kooperation bei Geschwindigkeitskontrollen
Im Zeitraum von Montag, 17.08.2009 bis Sonntag, 23.08.2009 haben die Kreispolizeibehörden und die Kreisverwaltungen
der Münsterlandkreise Borken, Coesfeld,
Steinfurt, Warendorf und die Politie Noord en Oost Gelderland gemeinsame
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.
Auf der Grundlage von
Kooperationsvereinbarungen zwischen den Kreispolizeibehörden, eingebettet in
die europäische TISPOL-Kontrolle Geschwindigkeit auf überörtlichen, besonders unfallträchtigen Strecken wie
beispielsweise der B 54, B 58, B 525 und der N 319 intensiv kontrolliert. Dabei
kamen zeitgleich Radarmessfahrzeuge der Kreisverwaltungen und der Polizei,
Lasermessgeräte und zivile Videomessfahrzeuge (Provida-Pkw und Provida-Krad)
zum Einsatz. Parallel wurden die stationären Messanlagen auf den oben genannten
Strecken betrieben.
Ziel dieser gemeinsamen Aktion
war es insbesondere, über die Grenzen von Kreispolizeibehörden hinweg eine hohe
Kontrolldichte zu gewährleisten. Die Polizei stellt durch entsprechende
Einlassungen an Kontrollstellen immer wieder fest, dass Verkehrsteilnehmer nach
einer Kontrolle glauben, jetzt könne man wieder aufs Gas drücken, da weitere
Kontrollen nicht mehr zu erwarten seien.
An insgesamt ca. 50
Messstellen wurden alleine durch die Polizei 761 Verstöße festgestellt (427 x
Verwarnungen mit Überschreitungen bis 20 km/h und 334
Ordnungswidrigkeitenanzeigen mit Überschreitungen um mehr als 20 km/h). In 17
Fällen müssen betroffene Fahrzeugführerinnen und -Führer mit einem Fahrverbot
rechnen. Die Ergebnisse der Kreisverwaltungen liegen derzeit noch nicht vor.
Die Anzahl der festgestellten Verstöße wird allerdings deshalb weiter
ansteigen.
Neben
Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden auch Verstöße gegen das Überholverbot,
die Gurt-/ Helmpflicht sowie die Telefonnutzung im Fahrzeug festgestellt und
geahndet. In
4 Fällen wurde eine
Sicherheitsleistung, davon eine in Höhe von 820,- €, an Ort und Stelle erhoben.
Die Polizei weist darauf hin,
dass nicht angepasste Geschwindigkeit nach wie vor eine der Hauptunfallursachen
ist. Zahlreiche Menschen werden auf den gut ausgebauten überörtlichen
Verbindungsstrecken des Münsterlandes aufgrund von überhöhter oder nicht angepasster
Geschwindigkeit schwer verletzt oder getötet.
INTERREG IV
A-Projekt "Stoken op Streekhout - Energiequelle Wallhecke"
In der Vergangenheit habe ich in diesem Ausschuss bereits mehrfach über
die geplante energetische Nutzung des Schnittgutes aus den Wallhecken
informiert. Zwischenzeitlich wurde dieses Projekt als Interreg Projekt genehmigt. Der Start des Projektes ist für
2010 geplant.
Das notwendige Personal wird bei den Agrarservice Unternehmen der
Betriebshilfsdienste angesiedelt, da dort auch das Know How für die praktische Umsetzung des Projektes
und der direkte Kontakt mit dem potentiellen Kundenkreis gegeben ist. Näheres
kann der bereits versandten Sitzungsvorlage SV-7-1423 entnommen werden.