Beschluss: Kenntnis genommen

Vorsitzende Schäpers dankt den Gästen Herrn Pfarrer Erdmann, Frau Saunus und Frau Rott für die Bereitschaft, dem Ausschuss den Jahresbericht 2008 hinsichtlich der Tätigkeit der Schuldner- und Insolvenzberatung vorzustellen.

Herr Pfarrer Erdmann teilt einleitend mit, dass die Schuldnerberatung durch die aktuelle Wirtschaftslage in den Fokus der Öffentlichkeit gerate. Gesellschaftlich sei derzeit erhöhter Konsum gewünscht um die Wirtschaft anzukurbeln. Konsum könne durch Inanspruchnahme von Erspartem aber auch von Krediten erfolgen. Darüber hinaus gebe es einen Personenkreis, der den eigenen, alltäglichen Konsum, wie z.B. Miete und Lebensmittel, nicht mehr decken könne. Schuldner- und Insolvenzberatung sei nicht nur als reine Finanzdienstleistung, sondern als ganzheitliche Beratung gefordert, um die betroffenen Personen wieder in die Lage zu versetzen, das Leben mit Selbstbewusstsein und größerem Selbstwertgefühl in die eigene Hand zu nehmen.

Frau Saunus stellt zunächst anhand verschiedener Kriterien z.B. Anzahl der Fälle, Alter, Geschlecht, Lebensform, den Stand im Jahr 2008 dar (Anlage 1). Sie weist daraufhin, dass in der Statistik bisher noch keine Unterscheidung getroffen werde, ob der Ratsuchende ergänzende oder volle Leistungen nach dem SGB II erhalte. Im Anschluss daran erläutert sie Verschuldungsursachen (Anlage 2).

Herr Pfarrer Erdmann ergänzt, dass früher häufiger langfristige Kredite vergeben worden seien, da man in der Regel durchgängig bis zur Rente im Berufsleben gestanden habe. Durch die derzeitige Wirtschaftslage und die damit häufig verbundene diskontinuierliche Erwerbsbiographie seien oftmals lediglich kurzfristige Kredite möglich.

Frau Saunus teilt mit, dass bei einem Drittel der Ratsuchenden Stundungen erreicht werden könnten. Den Betroffenen könne oftmals geraten werden, zunächst die Steuerklasse zu ändern. Darüber hinaus erfolgten psychosoziale Beratungen, da die Betroffenen zum Teil durch die Verschuldungssituation Krankheitsbilder entwickeln würden.

Frau Rott erklärt, dass 82 % der Ratsuchenden innerhalb von 14 Tagen nach dem ersten Kontakt zur Beratungsstelle eine Erstberatung erhalten würden. Eine Folgeberatung erfolge je nach Bedarf nach sechs bis acht Wochen. Die Wartezeit auf ein förmliches Insolvenzverfahren sei momentan auf zwei Jahre gesunken. Ein Insolvenzverfahren stelle in der Regel hohe Anforderungen an die Schuldner/innen, so das eine Vorbereitungsphase benötigt würde, um am Insolvenzverfahren teilnehmen zu können. Das Insolvenzverfahren sei sowohl direkt als auch indirekt das zentrale Instrument zur Entschuldung. Gläubiger legten die Kriterien des Insolvenz-Verfahrens auch dann zu Grunde, wenn kein förmliches Verfahren eingeleitet worden sei. Die Beratung sei nun mit der Maßgabe neu strukturiert worden, dass die Schuldner- und Insolvenzberatung aus einer Hand erfolge. Durch die Neuorganisation der Beratung müssten die Betroffenen keinen Beraterwechsel mehr hinnehmen. Die zuständige Beraterin könne den Fall nunmehr von Anfang an selbst steuern. Frau Rott stellt anhand der als Anlage 3 beigefügten Aufstellung die Arbeitsfelder der sozialen Schuldnerberatung dar. Die Ziele der Beratung erläutert sie anhand der Anlage 4. Sie macht ferner Ausführungen zur Mitwirkung der Klienten und den diese bestimmenden Einflussfaktoren (Anlage 5). Diesbezüglich hebt Frau Rott hervor, dass die Motivation der Betroffenen sehr hoch sei. Die meisten Betroffenen kämen freiwillig zur Schuldner- und Insolvenzberatung.

Ktabg. Pieper fragt, ob der Schuldner- und Insolvenzberatung für Klienten mit psychosozialen Problemen ausreichend Angebote bzw. Empfehlungen über Therapien vorliegen würden, wohin dieser Personenkreis vermittelt werden könne. Des Weiteren möchte Ktabg. Pieper wissen, ob auch Schulungen hinsichtlich des vernünftigen Umgangs mit Geld angeboten bzw. vermittelt würden.

Frau Rott teilt dazu mit, dass durch die Schuldner- und Insolvenzberatung nicht in Therapien vermittelt werde. Es würden jedoch Hinweise über mögliche Therapien und Maßnahmen an die Klienten erfolgen würden. Weitere Maßnahmen liefen häufig über die Suchtberatungsstelle.

Frau Saunus fügt hinzu, dass die Schuldner- und Insolvenzberatung oft durch andere Einrichtungen, wie z.B. Eheberatungsstellen oder Jugendhilfestellen unterstützt werde.

Frau Rott führt des Weiteren aus, dass Leute in der Regel Schuldverpflichtungen auf Grund der aktuellen Einkommenssituation eingehen würden. Sobald sich das Einkommen jedoch aus vielfältigen Gründen, z.B. durch Arbeitslosigkeit, Trennung vom Partner, verringern würde, sei auch die Tilgung der Schulden gefährdet.

Herr Pfarrer Erdmann teilt mit, dass bereits in Schulen Präventionsmaßnahmen durchgeführt werden müssten. Ein solches Projekt habe z.B. in der Fröbelschule Coesfeld stattgefunden.

Ktabg. Wilhelm bittet mitzuteilen, ob bekannt sei, wie viele Personen zur Beratung bei der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle verpflichtet worden seien.

Frau Rott erklärt, dass Daten zu dieser Thematik nicht erhoben würden. Ggf. werde der Personenkreis der SGB II - Leistungsbezieher durch den jeweiligen Fallmanager der Zentren für Arbeit in den Städten und Gemeinden zum Besuch bei der Schuldner- und Insolvenzberatung verpflichtet. Etwa ein Drittel der Klienten seien SGB II – Leistungsbezieher. Es werde aber im Rahmen der Beratung selten eine Bescheinigung angefordert, in der die Teilnahme an der Schuldner- und Insolvenzberatung bestätigt werde. Es sei bislang eher der Eindruck entstanden, dass die SGB II – Leistungsbezieher ihre finanziellen Verhältnisse selbständig managen wollen.

Herr Erdmann ergänzt, dass die Klienten der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle häufig gar nicht erst angeben würden, ob sie zum Besuch verpflichtet worden seien.

Ktabg. Havermeier bittet mitzuteilen, inwieweit durch die Schuldner- und Insolvenzberatung im Sinne eines „Case-Managements“ verschiedene Hilfen für die Klienten koordiniert würden bzw. welche Stelle das ansonsten übernehme.

Frau Saunus verweist diesbezüglich auf die Fallmanager für die SGB II – Leistungsbezieher.

Herr Pfarrer Erdmann erläutert, dass die Schuldner- und Insolvenzberatung keine komplettes „Case-Management“ übernehme.

Ktabg. Bücking bittet um Mitteilung, wie hoch die Anzahl der Personen ist, die den Weg zur Schuldner- und Insolvenzberatung nicht finden würden.

Herr Erdmann erklärt, dass er davon ausgehe, dass die Dunkelziffer der verschuldeten Personen doppelt so hoch sei, wie die Anzahl der Klienten (1.029), die sich mit der Bitte um Hilfe gemeldet hätten.

Vorsitzende Schäpers fragt, wie die Klienten auf die Schuldner- und Insolvenzberatung aufmerksam würden.

Frau Saunus erläutert hierzu, dass die Klienten meistens über „Mund-zu-Mund-Propaganda“ und eher selten durch die Öffentlichkeitsarbeit von der Schuldner- und Insolvenzberatung erfahren würden.

Herr Pfarrer Erdmann ergänzt, dass die Schuldner- und Insolvenzberatung dafür Sorge trage, im Telefonbuch zu finden zu sein und Flyer auszulegen.

Ktabg. Pieper bittet um Mitteilung, ob es im Rahmen der Wartezeiten eine Hierarchie je nach Schwere der Notlage, z.B,. drohende Obdachlosigkeit, gebe.

Frau Rott erklärt, dass akute Probleme sofort behandelt würden.

Herr Pfarrer Erdmann fügt an, dass eine schnelle Krisenintervention einen hohen Stellenwert habe.

Ktabg. Willms bittet mitzuteilen, wie aus Sicht der Schuldner- und Insolvenzberatung insbesondere den ebenfalls betroffenen Kindern geholfen werden könne.

Frau Saunus teilt mit, dass ein kostenloses Mittagessen für Kinder aus einkkommensschwachen Familien bereitgestellt werden könne.

Frau Rott ergänzt, dass z.B. für SGB II – Leistungsbezieher die Kinderbetreuungskosten in Kindergärten bzw. Schulen gesenkt werden könnten. Ggf. müsse auch über Ermäßigungen bei Eintrittsgeldern z.B. für das Hallenbad nachgedacht werden.

FBL Schütt erklärt, dass im Kreis Coesfeld für Familien mit geringem Einkommen bereits erhebliche Freibeträge im Rahmen der Kinderbetreuungskosten geschaffen worden seien.

Herr Pfarrer hebt hervor, dass z.B. durch die Einrichtung von flächendeckenden Ganztagsschulen mit Schuluniformen eher verhindert werden könne, dass Kinder aus der Gesellschaft ausgesondert werden.

 

Der Jahresbericht 2008 des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Steinfurt – Coesfeld – Borken e.V. über die Tätigkeit der Schuldner- und Insolvenzberatung wird zur Kenntnis genommen. Er ist auch im Internet unter „www.dw-st.de“ veröffentlicht.

 

Vorsitzende Schäpers dankt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schuldner- und Insolvenzberatung für die geleistete Arbeit.