Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden:

 

keine

 

Mitteilungen des Fachbereichsleiters:

 

1.         Luftrettung Christoph 8 in Lünen;

            Beauftragung der ADAC Luftrettung GmbH mit der Durchführung des Flug- und Standortbetriebes

 

Der Kreis Coesfeld ist Mitglied der Trägergemeinschaft des Rettungshubschraubers in Lünen. Der Kreis Unna als Kernträger ist beauftragt worden, den Betrieb und Einsatz des Christoph 8 zu regeln.

 

Bereits seit längerem weist der Kreis Unna auf erforderliche Modernisierungsmaßnahmen am Hangargebäude und der Betankungsanlage hin. Nach ersten Kostenschätzungen ist von einem Volumen von mindestens 255.000 € auszugehen.

 

Vor dem Hintergrund des angestrebten Erhalts und der Optimierung der Luftrettung für die Trägergemeinschaft sowie der Haushaltssituation der Trägerkommunen wurde geprüft, einen Dritten mit der Durchführung zu beauftragen. Wie bereits in der Presse erwähnt – wurde in der ADAC Luftrettung gGmbH dieser Dritte gefunden. Der ADAC sagte zu, die anstehenden Modernisierungen zeitnah auf eigene Kosten durchzuführen. Zudem werden die Kommunen vom wirtschaftlichen Risiko der Defizitaufbringung auf Dauer entlastet. In den vergangenen Jahren hatte der Kreis anteilige Defizite aus dem Betrieb der Luftrettung von jährlich 2.000 EUR bis 7.000 EUR zu tragen.

 

Der Bundesgrenzschutz, der bislang Hubschrauber und Piloten stellt, sagte zu, den Betrieb bis zum 31.12.2005 in vollem Umfang weiterzuführen, wobei auch ein früherer Termin der Übergabe des Standorts möglich sei. Der Kreis Unna strebt zur schnellen Modernisierung der Anlagen und zur Kostenminimierung für die Trägergemeinschaft einen Termin in der ersten Jahreshälfte 2005 zur Übernahme der Luftrettung am Standort Lünen durch den ADAC an.

 

 

2.         Änderung der Satzung für den Zweckverband „Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland

            hier: § 5 Abs. 2 Anzahl der zu entsendenden Mitglieder aus den Kreistagen

 

In der vorhergehenden Sitzungsfolge hat der Kreistag verschiedenen beabsichtigten Änderungen der Satzung für den Zweckverband „Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Münsterland“ zugestimmt. Auf die SV 6-858 wird verwiesen.

 

Wie erst jetzt bekannt wurde, soll nunmehr aufgrund der Diskussion aus der letzten Verbandsversammlung vom 01.03.2004 neben den beabsichtigten Änderungen der Satzung, denen der Kreistag zugestimmt hat, auch ein Beschluss hinsichtlich der Anzahl der zu entsendenden Mitglieder aus den Kreistagen gem. § 5 Abs. 2 der Satzung herbeigeführt werden. Demnach wird vorgeschlagen, die Anzahl der Mitglieder abweichend vom ursprünglichen Vorschlag nicht auf 25 sondern auf 30 Mitglieder (6 Vertreter je Verbandsmitglied = 5 Kreistags-/Ratsmitglieder sowie ein Verwaltungsvertreter) zu reduzieren.

 

Die Berücksichtigung dieser Thematik auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Ausschusses für öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr war nicht mehr möglich. Eine entsprechende Sitzungsvorlage ist, beginnend mit der Beratungsfolge im Kreisausschuss am 30.06.2004, in Vorbereitung bzw. bereits auf den Weg gebracht.

 

3.         Tierseuchenbekämpfung

 

Die Landkreise Osnabrück, Grafschaft Bentheim und die Kreise Borken, Steinfurt und Coesfeld haben ein Übereinkommen über die gegenseitige Unterstützung im Tierseuchenkrisenfall abgeschlossen.

 

Durch das Übereinkommen sichern sich die Landkreise und Kreise in einem Krisenfall über die gesetzlichen Regelungen hinaus gegenseitige Unterstützung mit Personal und Material im Rahmen der verfügbaren Ressourcen zu. Daneben wird die Bevorratung und Bewirtschaftung von Sachmitteln, die zur Tierseuchenbekämpfung notwendig sind, unter den beteiligten Stellen koordiniert.

 

Zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Kommunikation unter den benachbarten Behörden wird jährlich eine gemeinsame Schwerpunktkrisenübung unter Beteiligung aller Kreise durchgeführt. Im Jahr 2004 fand diese Übung im Kreis Borken statt; die nächste Übung 2005 soll vom Landkreis Osnabrück, die Übung im Jahr 2006 vom Kreis Coesfeld vorbereitet und federführend durchgeführt werden.

 

Ggf. soll das Übereinkommen bei entsprechendem Wunsch auch mit weiteren Kreisen und kreisfreien Städten abgeschlossen werden.