Behindertengerechte Zuwegung an der Burg Vischering:

Ktabg. Lonz berichtet, dass er die Burg Vischering nach Fertigstellung der neuen Zuwegung besucht und dabei festgestellt habe, dass der errichtete Weg nicht für Rollstuhlfahrer geeignet sei.

 

KD Gilbeau verweist darauf, dass man bei der Maßnahme einen behinderten Bürger als Sachverständigen hinzugezogen habe und dass dieser eine wesentliche Verbesserung attestiert habe.

Ktabg. Lonz erwidert, dass eine Verbesserung zwar sicherlich vorliege, die Steine jedoch nicht eben verlegt und somit nicht optimal für eine behindertengerechte Zuwegung seien.

Vors. Suntrup bittet die Verwaltung bis zur Kreisausschusssitzung um Stellungnahme zu diesem Sachverhalt und Mitteilung, ob ggf. ein Fehler bei der Verlegung aufgetreten sei.