Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

1.      Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Anlage 1 enthaltenen Maßnahmen in der festgelegten Reihenfolge durch- bzw. fortzuführen. Die Ermächtigung gilt bis zur Höhe der durch das Investitionsförderungsgesetz NRW (InvföG) für den Kreis Coesfeld festgesetzten Fördermittel. Über die in der Anlage 3 (Tischvorlage) dargestellten Maßnahmen zu Ziffer 22 ist im Kreisausschuss am 30.09.2009 noch gesondert zu beraten.

 

2.      Die Verwaltung wird ermächtigt, die in der Anlage 1 dargestellte Maßnahme zu Ziffer 12 auch dann durchzuführen, wenn die Fördermittel nach dem InvföG nicht ausreichen. Die fehlenden Mittel sind vorrangig durch eingesparte Mittel zu erwirtschaften. Die Maßnahme wird insoweit mit einem Sperrvermerk versehen.   

 

3.      Soweit eine Vergabezuständigkeit des Kreisausschusses nach § 13 Abs. 1 Buchstabe a der Hauptsatzung gegeben sein sollte, gilt das dort vorgesehene Verfahren (Baubeschluss) durch die Behandlung dieser Sitzungsvorlage in den Ausschüssen als eingehalten.   

 

4.      Mit den Maßnahmen der 2. Tranche kann noch vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2010 begonnen werden.

 

Über die Umsetzung der Maßnahmen ist in den zuständigen Ausschüssen regelmäßig zu berichten.


Vors. Suntrup stellt einleitend dar, dass die 1. Tranche des Konjunkturpaketes bereits beschlossen wurde und es nun darum geht, die 2. Tranche festzulegen. Er weist darauf hin, dass im Finanzausschuss kleine Änderungen beschlossen wurden, auf die er später näher eingehen wird.

MA Wolber gibt anschließend anhand einer PowerPoint-Präsentation einen Sachstandsbericht zu den bereits begonnenen Maßnahmen des Konjunkturpaketes und erläutert Art und Umfang der vorgesehenen Projekte. Dabei begründet er insbesondere die Änderungen beim geschätzten Investitionsaufwand, die in der Anlage zur Sitzungsvorlage tabellarisch aufgeführt sind, und geht auf den jeweils geplanten zeitlichen Ablauf ein. Den Ausschussmitgliedern wird Gelegenheit gegeben, zu den einzelnen Maßnahmen Fragen zu stellen.

Zu Maßnahme Nr. 4 (Sporthalle RvW-Berufskolleg LH: Erneuerung der Beleuchtung) möchte Ktabg. Lonz wissen, ob bereits der Einbau von LED-Leuchten geplant sei.

MA Wolber entgegnet, dass hier herkömmliche Energiesparlampen mit elektronischen Vorschaltgeräten eingesetzt werden, da die LED-Technik im Bereich der Langzeitleuchten noch nicht voll ausgereift sei. Auf Nachfrage des Ktabg. Müller, wann dies der Fall sei, erklärt MA Wolber, dass er innerhalb des nächsten Jahres damit rechne.

Zur Maßnahme Nr. 10 (Technologiezentrum Handwerksbildungsstätten e.V.) erläutert Herr Dr. Oelck, dass an dem Gebäude aus den 80er Jahren eine Dachmodernisierung verbunden mit dem Einbau wärmegedämmter Tore geplant sei. Er betont die Bedeutung des Zentrums unter Hinweis auf die in Zusammenarbeit mit den Berufsschulen genutzten Lehrwerkstätten und die Förderung der örtlichen Handwerksunternehmen.

Zur Maßnahme Nr. 13 führt MA Wolber aus, dass im Finanzausschuss nach einer genaueren Kostenaufteilung gefragt worden sei. Er teilt hierzu mit, dass sich die Gesamtkosten von 180.000 € wie folgt aufteilen:

-          brandschutz- und behindertengerechte Erneuerung der Türanlagen: 150.000 €

-          Behandlung der Wandoberflächen / Decken / Treppen: 17.000 €

-          Teppichboden: 13.000 €

Vors. Suntrup bedankt sich für den Vortrag von MA Wolber und liest anschließend den unten aufgeführten abweichenden Beschlussvorschlag des Finanzausschusses vor. Er spricht sich dafür aus, dem Kreisausschuss möglichst einen gemeinsamen Beschlussvorschlag beider Fachausschüsse zu unterbreiten, und gibt den Ausschussmitgliedern Gelegenheit zur Diskussion des Vorschlages.

Ktabg. Terwort erkundigt sich danach, ob konkrete Zahlen darüber vorliegen, in welcher Höhe durch die Maßnahmen des Konjunkturpaketes CO2-Einsparungen erwartet werden.

MA Wolber entgegnet, dass hierzu im Moment keine konkreten Zahlen vorliegen.

KD Gilbeau ergänzt, dass in der ersten Sitzungsvorlage zum Konjunkturpaket bereits erste Einschätzungen zur erwarteten CO2-Einsparung enthalten waren. Es handle sich hierbei um eine sehr komplexe Thematik, die auch weiterhin berücksichtigt werde. Allerdings sei es zunächst wichtig, sich auf die Umsetzung der bestehenden Planungen zu konzentrieren.

Ktabg. Dr. Kraneburg trägt vor, dass es sich bei dem Maßnahmenkatalog seiner Auffassung nach um eine nicht ganz überzeugende Mischung aus Erhaltungs- und energetischen Maßnahmen handelt. Projekte wie die Baumaßnahmen auf der Burg Vischering oder der Einbau von Rauchschutztüren im Kreishaus I hätten nichts mit energetischen Gesichtspunkten zu tun. Das Paket enthalte viele Unterhaltungsmaßnahmen, die ohnehin hätten umgesetzt werden müssen. Insgesamt halte er den Maßnahmenkatalog für eine „Mogelpackung“.

Weiterhin weist Ktabg. Dr. Kraneburg auf Medienberichte hin, wonach von den im Rahmen des Konjunkturpaketes angemeldeten Maßnahmen bisher nur sehr wenige tatsächlich umgesetzt worden seien. Er wirft die Frage auf, ob dies beim Kreis Coesfeld angesichts der zahlreichen erst in Planung befindlichen Projekte ebenfalls so sei.

KD Gilbeau stellt klar, dass es sich bei dem Maßnahmepaket keineswegs um eine Mogelpackung handle. Durch die Vergabepraxis fördere man die Beschäftigung in der Region und durch die Projektauswahl lege man gleichzeitig einen Schwerpunkt auf die energetische Verbesserung der kreiseigenen Gebäude. Dabei sei es im Ergebnis unerheblich, ob es sich um Unterhaltungs- oder Investitionsmaßnahmen handelt. Er betont zudem, dass der vorgeschlagene Maßnahmekatalog ständig aufgrund neuester Erkenntnisse und Berechnungen weiterentwickelt worden sei.

Bezüglich der Frage nach dem Umsetzungsstand erklärt KD Gilbeau unter Hinweis auf den Vortrag von MA Wolber, dass man sich bei vielen Maßnahmen mitten in der Umsetzungsphase befinde und einige bereits abgeschlossen seien. Die Maßnahmen der 2. Tranche müssten erst noch beschlossen werden, bevor mit der Umsetzung begonnen werden könne.

Ktabg. Lonz ist ebenfalls der Auffassung, dass es sich bei dem vorgeschlagenen Paket nicht um eine Mogelpackung handelt. Er sehe jedoch bei den Maßnahmen Nr. 10 und 13 noch Beratungsbedarf. Zur Ziffer 10 stellt er die Frage, ob es noch andere geeignete Objekte aus dem Privatbereich gebe, bei denen Förderbedarf besteht. Als Beispiel nennt er Schulen aus Nordkirchen und Gescher.

Außerdem möchte Ktabg. Lonz wissen, ob Mittel aus dem Infrastrukturbereich, die nicht benötigt werden, in den Bereich Bildung umgeschichtet werden können. Da diese Punkte bisher nicht geklärt seien, werde sich die SPD-Fraktion bei der Abstimmung enthalten.

Ktabg. Stinka sieht die Maßnahme Nr. 13 kritisch und ist der Auffassung, dass die Erneuerung der Türen aus normalen Haushaltsmitteln finanziert werden müsse, falls der Brandschutz bereits seit längerem nicht eingehalten wurde.

Zur Frage der Umschichtungsmöglichkeit zwischen Infrastruktur und Bildung führt KD Gilbeau aus, dass diese Möglichkeit zwar grundsätzlich bestehe, man hierfür jedoch einen entsprechenden Tauschpartner benötige. Dies gestalte sich jedoch schwierig, da die anderen Aufgabenträger ebenfalls voll im Bereich Bildung investieren.

Zur Maßnahme Nr. 13 gibt KD Gilbeau zu bedenken, dass die derzeitigen Türen große Undichtigkeiten aufweisen, so dass die Erneuerung auch energetisch sinnvoll sei. Der Teppichboden müsse ausgetauscht werden, da Flickarbeiten in den betroffenen Bereichen wenig sinnvoll seien. Eine flächendeckende Teppicherneuerung sei hiermit nicht verbunden.

Zur Frage nach dem Brandschutz erklärt KD Gilbeau, dass aktuell keine brandschutztechnische Beanstandung vorliege, jedoch nicht ausgeschlossen werden könne, dass dies bei der nächsten Prüfung der Fall sein wird. Dem wolle man vorgreifen und bereits jetzt den Brandschutz verbessern.   

Ktabg. Terwort schließt sich den Ausführungen von KD Gilbeau an und weist darauf hin, dass das Konjunkturpaket keineswegs ausschließlich für Energiesparmaßnahmen gedacht sei.

Ktabg. Müller möchte zu den an der Burg Vischering geplanten Maßnahmen wissen, ob es sich um reine Infrastrukturmaßnahmen handelt oder ob hiermit auch energetische Verbesserung verbunden sind.

KD Gilbeau entgegnet, dass es sich um Infrastrukturmaßnahmen handle, mit denen die Burg Vischering in ihrer Bedeutung als Kulturzentrum erhalten und gestärkt werden soll. Durch Umsetzung der Maßnahmen sei eine deutliche Attraktivitätssteigerung zu erwarten. Energetische Effekte seien zwar auch damit verbunden, diese hätten jedoch auch deshalb ein eher untergeordnetes Gewicht, weil der Denkmalschutz hier strikte Vorgaben mache und die Gebäudesubstanz gewahrt bleiben müsse.

Ktabg. Stinka sieht die Maßnahme Nr. 13 weiter kritisch und ist der Auffassung, dass die Tauschbörse bemüht werden müsse, um stattdessen Bildungsmaßnahmen zu fördern. Es habe 2 Anträge im Bereich Bildung gegeben, deren Förderung abgelehnt wurde.

KD Gilbeau antwortet, dass bei den angesprochenen Anträgen der Schulen in Nordkirchen und Gescher bereits durch den Landrat darüber informiert worden sei, dass hierüber die Belegenheitsgemeinde zu entscheiden hat. Zur möglichen Umschichtung berichtet KD Gilbeau, dass man sich das Angebot an der Tauschbörse genau angesehen habe. Das Verhältnis zwischen Bildungs- und Infrastrukturmaßnahmen sei jedoch so ungünstig, dass eine Anfrage bzgl. der Umschichtung zugunsten weiterer Bildungsmaßnahmen keinen Erfolg verspreche.

Vors. Suntrup lässt sodann über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               8 Ja-Stimmen
                                                    4 Enthaltungen