Beschluss:

 

Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2010 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 50 und 53 inkl. der bei den Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen und vorbehaltlich der erteilten Prüfungsaufträge an den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung anerkannt.


 

Vorsitzende Schäpers führt einleitend aus, dass mit Zustimmung des Gremiums zunächst im Rahmen des Entwurfes des Produkthaushaltes 2010 über die Produktbereiche 50 und 53 und anschließend über die in der Sitzungsvorlage genannten zusätzlichen Anträge, welche den freiwilligen Bereich betreffen würden, beraten werden solle.

 

Ktabg. Havermeier erklärt, dass sie für die SPD-Fraktion einen Änderungsantrag stelle. Die SPD-Fraktion beantrage für den Produktbereich 50.01 eine Reduzierung der Transferaufwendungen um 200.000 € und für den Produktbereich 50.02 eine Erhöhung der Transfererträge um 200.000 €. Ktabg. Havermeier begründet den Antrag wie folgt: Das vorläufige Rechnungsergebnis 2008 schließe mit einem deutlich geringeren (ca. 1,5 Mio. €) Zuschussbedarf ab als im Ansatz 2008 kalkuliert worden sei. Diese Tendenz entspreche den Erfahrungen der Vorjahre, in denen regelmäßig das Rechnungsergebnis eine offensichtliche Verbesserung gegenüber der Ansatzkalkulation offenbart habe. In den genannten Positionen der Teilergebnispläne 50.01 und 50.02 seien die Differenzen gegenüber dem Rechnungsergebnis 2008 besonders eklatant. Daher werde die Änderung der Ansätze für das Haushaltsjahr 2010 beantragt.

AL Bleiker erläutert, dass die Kalkulation für 2010 nicht ausschließlich auf Grund des vorläufigen Rechnungsergebnisses für das Jahr 2008 erfolgt sei, sondern vor allem unter Berücksichtigung der Fallzahlen und der Hochrechnungen aus dem Jahr 2009.

Ktabg. Havermeier bittet, dieses Datenmaterial aus dem Jahr 2009 bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung vorzulegen.

FBL Schütt sichert zu, für beide Produktbereiche die vorläufigen Rechnungsergebnisse, die Grundlage für die Ermittlung der Ansätze für das Haushaltsjahr 2010 waren, bis zur Sitzung vorzulegen.

 

Vorsitzende Schäpers fasst zusammen, dass über den Antrag der SPD-Fraktion dann in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung entschieden werden solle. Mit dieser Regellung erklären sich alle einverstanden.

 

Ktabg. Havermeier erklärt, dass auf Seite 172 im Entwurf des Produkthaushaltes 2010 u.a. „- Nur geringfügige Erhöhung der Fallzahlen in den Bereichen der Sozialhilfe wie auch der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (jeweils ca. 2 %)“ als Ziel dargestellt werde. Sie bittet um Mitteilung, mit welchen Instrumenten dieses Ziel erreicht werden solle.

AL Bleiker führt dazu aus, dass die Städte und Gemeinden vor Ort in der Verpflichtung seien, alle Möglichkeiten zur Einsparung von Mitteln, z.B. im Rahmen der Unterhaltsprüfung und der Prüfung, ob Einkommen und/oder Vermögen vorhanden sei, auszuschöpfen. Diese Einsparungen bzw. Realisierungen von Einkünften hätten auch Auswirkungen auf die Fallzahlen. Ktabg. Havermeier erklärt, dass ein rechtmäßiges Arbeiten der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld vorausgesetzt werden müsse. Sie beantrage daher, das Ziel „- Nur geringfügige Erhöhung der Fallzahlen in den Bereichen der Sozialhilfe wie auch der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (jeweils ca. 2 %)“ zu streichen.

Ktabg. Schulze Havixbeck und Ktabg. Wessels teilen für die CDU-Fraktion mit, dass das Ziel zwar „global formuliert“, aber dennoch hilfreich für die Verwaltungsarbeit sei, da damit ein Schwerpunkt für die Verwaltungsarbeit gesetzt werde.

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Antrag, das Ziel auf Seite 172 des Entwurfs des Produkthaushaltes 2010 unter dem 1. Spiegelstrich „- Nur geringfügige Erhöhung der Fallzahlen in den Bereichen der Sozialhilfe wie auch der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (jeweils ca. 2 %)“ zu streichen, abstimmen. Dabei sprechen sich zwei Mitglieder für eine Streichung des Ziels aus und 13 Mitglieder dagegen. Ein Mitglied enthält sich.

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Ktabg. Pieper bittet in dem Zusammenhang um Mitteilung, warum die Bürgermeister/-innen und Sozialämter im Rahmen der Zielgruppen auf Seite 172 des Entwurfs des Produkthaushaltes 2010 genannt werden.

FBL Schütt weist diesbezüglich darauf hin, dass die Hilfegewährung im Bereich des SGB XII an die Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld delegiert worden sei und daher im Rahmen der Trägerverantwortlichkeit z.B. durch Rundschreiben, Fachaufsichtliche Prüfungen, Inhouse-Schulungen etc. auf die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister eingewirkt werde.

 

Ktabg. Pieper erklärt, dass bezüglich der „Hilfen zu angemessenen Schulbildung Integrationshelfer“ auf Seite 178 des Entwurfs des Produkthaushaltes 2010 damit zu rechnen sei, dass der gemeinsame Unterricht von Kindern ohne und mit Behinderung künftig ausgeweitet werde. Dafür würden weitere Integrationshelfer benötigt.

Ref’in Hesselmann führt dazu aus, dass ihr diesbezüglich aktuell keine Anträge für das laufende Schuljahr und auch keine Anträge für 2010 vorlägen. Im Wesentlichen hätten bislang die Maximilian-Kolbe-Schule oder Haus Hall Hilfen zur angemessenen Schulbildung beantragt, eine Ausweitung bzw. ein konkret geänderter Bedarf sei nicht bekannt. Sobald eine Schule Interesse bekunde, sei aber Gesprächsbereitschaft des Kreises gegeben.

 

Ktabg. Havermeier teilt mit, dass aus Seite 178 des Entwurfs des Produkthaushalts 2010 unter „Frühförderung (FF) / Interdisziplinäre Frühförderung (IFF)“ hervorgehe, dass sich die Kalkulation der künftigen Fallzahlen als schwierig darstelle und bittet um Mitteilung, ob eine Erhebung der Fallzahlen durchgeführt werde.

Ref’in Hesselmann erläutert, dass derzeit daran gearbeitet werde, ein EDV-Programm umzusetzen und aktuelle Fallzahlen künftig regelmäßig geliefert würden.

 

Ktabg. Pieper beantragt, dass auf Seite 180 des Entwurfs des Produkthaushalts 2010 unter „Ziele“ auch das Ziel „Ausbau der komplementären Leistungen“ aufgenommen werde. Des Weiteren fragt sie, wo der Mittelansatz für die Förderung im Rahmen des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ im Entwurf des Produkthaushaltes 2010 verzeichnet sei und teilt mit, dass ihre Fraktion der Ansicht sei, dass das entsprechende Konto von 50.000 € auf 100.000 € aufgestockt werden müsse. Dieses werde ebenfalls beantragt.

FBL Schütt führt dazu aus, dass sich die Fördermittel im Rahmen des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ im Entwurf des Produkthaushaltes 2010 auf Seite 179 unter Zeile 3 „Sonstige Transferleistungen“ wiederfinden würden.

Ktabg. Wessels erklärt, dass die Förderanträge das Maß in Höhe von 50.000 € bislang nicht überschritten hätten. Dieses müsse bei der Planung für künftige Jahre beachtet werden.

Auf Anfrage ergänzt Ref’in Hesselmann, dass viele Projekte durch Leistungen der Pflegekasse zu finanzieren seien. In Vorjahren seien durchschnittlich 30.000 € der veranschlagten 50.000 € für Fördermittel verbraucht worden, so dass der Ansatz gar nicht erreicht worden sei.

Ktabg. Willms gibt zu Bedenken, dass eine Mittelaufstockung, welche ggf. eine Erhöhung der Kreisumlage bedinge, vor dem Hintergrund, dass vielen Städten und Gemeinden Steuereinnahmen wegbrechen würden und Haushaltssicherungskonzepte aufgestellt werden müssten, nicht zu rechtfertigen sei.

Ktabg. Pieper erklärt diesbezüglich, dass die komplementären Leistungen als Präventationsleistungen anzusehen seien, die die Nachfolgekosten senken.

Daraufhin weist Ktabg. Klaus darauf hin, dass man sich unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bisher keine Anträge abgelehnt worden seien, eine „Vollkaskomentalität“ nicht erlauben dürfe und sich zunächst auf das Bestehende beschränken solle.

Vorsitzende Schäpers lässt sodann über den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, das Ziel „Ausbau der komplementären Leistungen“ auf Seite 180 des Entwurfs des Produkthaushalts 2010 unter „Ziele“ zu ergänzen, abstimmen. Hierbei sprechen sich neun Mitglieder gegen die Ergänzung des Ziels aus und drei Mitglieder dafür. Vier Mitglieder enthalten sich, so dass der Antrag damit abgelehnt ist.

 

Im Anschluss lässt Vorsitzende Schäpers über den Antrag, die Fördermittel im Rahmen des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ von 50.000 € auf 100.000 € für das Jahr 2010 aufzustocken, abstimmen. Zwei Mitglieder befürworten die Aufstockung der Fördermittel, 13 Mitglieder sind dagegen und ein Mitglied enthält sich.

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Ktabg. Pieper teilt mit, dass sie das Ziel „Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Menschen im Kreis Coesfeld durch Steigerung der Ausschöpfungsquote der zur Verfügung stehenden Mittel aus der Ausgleichsabgabe um 2 Prozent“ auf Seite 182 des Entwurfs des Produkthaushalts 2010 sehr begrüße und bittet diesbezüglich um Mitteilung, ob das vorhandene Personal dafür ausreichend sei.

Ref’in Hesselmann erklärt, dass die Personalstruktur zwar knapp bemessen sei, allerdings Aufgaben innerhalb des Fachgebietes neu verteilt worden seien. Durch eine Optimierung von Abläufen werde eine höhere Arbeitsleistung erwartet. Das vorsichtige formulierte Ziel einer 2-prozentigen Erhöhung sei daher gerechtfertigt.

 

Ktabg. Pieper weist darauf hin, dass eine Übertragung der Ziele der Behindertenrechtskommission, wie z.B. Inklusion, als Ziel in die Produktbeschreibung von ihrer Fraktion befürwortet werde.

FBL Schütt hebt hervor, dass sich bereits verstärkt um Inklusion bemüht werde, dieses aber als abstraktes Ziel im Rahmen von Einzelfallprüfungen angesehen werden müsse.

Ktabg. Klaus stellt fest, dass eine Bereitschaft zur Durchsetzung der Ziele der Behindertenrechtskommission noch über dem vom Gesetzgeber geforderten Maß liege und daher ein Zuwarten zunächst verhältnismäßig sei.

Ktabg. Willms führt aus, dass das Anliegen zwar grundsätzlich unterstützt werde, aber mögliche Ziele aktuell noch nicht konkretisiert werden könnten. Sie bittet, die fachliche Auseinandersetzung für eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses zurückzustellen, um dann vernünftige Zielsetzungen zu formulieren.

Ktabg. Pieper teilt mit, dass sie damit einverstanden sei, soweit dies im Protokoll vermerkt werde.

 

FBL Schütt erläutert unter Bezugnahme auf Seite 185 „Zu Zeile 06“, 3. Spiegelstrich, des Entwurfs des Produkthaushaltes 2010, dass der öffentlich-rechtliche Vertrag mit den Städten und Gemeinden in der Zwischenzeit abgeschlossen wurde. Ein weiterer Punkt sei, dass der Beschluss des Bundeskabinetts, dass die Bundesbeteiligungsquote an den Kosten der Unterkunft voraussichtlich nur 23 % (2009: 25,4 %) betragen werde, als Gesetzesentwurf vom Bundesrat nicht gebilligt worden sei und sich nunmehr im Vermittlungsausschuss befinde. FBL Schütt erklärt, dass eine höhere Beteiligungsquote erhofft werde.

 

Ktabg. Havermeier beantragt für ihre Fraktion zu prüfen, inwieweit die Einführung einer Energieberatung für SGB II-Leistungsbezieher/innen diese in ihren Bemühungen um eine möglichst sparsame und effektive Nutzung von Energie im  Privathaushalt unterstützen könne. Sie begründet den Antrag wie folgt: Mangelnde Kenntnis bzw. falsche Verhaltensweisen würden auch in Privathaushalten zum falschen oder ineffektiven Einsatz von erheblichen Energieressourcen führen. Der Kreis Coesfeld habe im vergangenen Jahr durch Veranstaltungen, schriftliche Informationen, aber auch Beratungen vor Ort Hinweise zu energiesparendem und umweltbewussten Verhalten in öffentlichen Gebäuden, aber auch für private Bauvorhaben gegeben. Die SPD-Fraktion bitte um Prüfung, ob entsprechende Beratungen auch für Bedarfsgemeinschaften im SGB II-Leistungsbezug sinnvoll seien und dazu beitragen könnten, den Energieverbrauch in diesen Haushalten positiv zu beeinflussen.

FBL Schütt gibt zu bedenken, dass bei einer möglichen Durchführung der Energieberatung in SGB II-Bedarfsgemeinschaften im Rahmen der Kosten der Unterkunft kommunale Mittel beansprucht würden.

Vorsitzende Schäpers regt diesbezüglich die Aktivierung von Sponsoren an und schlägt vor, die Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, inwieweit die Einführung einer Energieberatung für SGB II-Leistungsbezieher/innen diese in ihren Bemühungen um eine möglichst sparsame und effektive Nutzung von Energie im Privathaushalt unterstützen könne. Die Entscheidung über den Antrag der SPD-Fraktion erfolge dann in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit. 14 Mitglieder sprechen sich für diesen Vorschlag aus und zwei Mitglieder enthalten sich.

 

Ktabg. Pieper teilt mit, dass auf Seite 189 des Entwurfs des Produkthaushalts 2010 unter „Beschreibung“ die „Betreuung der jugendlichen Arbeitsuchenden bis zu einem Alter von 25 Jahren“ differenziert aufgeführt werde und bittet um Mitteilung, ob das Projekt „Perspektive 50plus“ für einen älteren Personenkreis auch dort genannt werden müsse.

AL Bleiker erklärt, dass der Personenkreis der unter 25-jährigen SGB II - Leistungsbezieher/innen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des SGB II gesondert Beachtung finde. Daher solle mit dieser Beschreibung deutlich gemacht werden, dass der Personenkreis der unter 25-jährigen SGB II-Leistungsempfänger/innen besondere Betreuung und Begleitung erfahre.

 

Ktabg. Havermeier teilt mit, dass die Zielvorgabe auf Seite 219 des Entwurfs des Produkthaushaltes 2010 „Fertigstellung und Fortschreibung des Influenza-Pandemieplanes für den Kreis Coesfeld“ nicht geeignet sei, um politisch steuern zu können. Es werde lediglich Bericht erstattet, Ziele würden nicht dargestellt. Sie betont, dass durch eine mögliche Terminvorgabe zur Erreichung des Ziels kein Druck ausgeübt, sondern eine Zielvorstellung und –erreichung vorgegeben werden solle.

AL Dr. Völker-Feldmann erläutert, dass eine Terminvorgabe hinsichtlich der Fertigstellung eines Plans nur möglich sei, soweit man nicht von Bundes- oder Landesvorgaben abhängig sei und Absprachen abwarten bzw. einhalten müsse. Der Influenza-Pandemieplan müsse kontinuierlich fortgeschrieben werden, da eine Anpassung von Personen und Umfeld regelmäßig zu erfolgen habe.

Ktabg. Prof. Dr. Voß hebt hervor, dass es auch Sache des Gremiums sei, sich mit der Aufstellung der Zielvorgaben für den Produkthaushalt rechtzeitig und ausführlich zu beschäftigen.

 

Ktabg. Pieper merkt an, dass auf Seite 219 des Entwurfs des Produkthaushalts unter „Ziele“ die „Weiterentwicklung der Angebote und Leistungsvereinbarungen zur Suchtkrankenhilfe und Suchtvorbeugung unter besonderer Berücksichtigung: ... Ergebnisse zum vereinbarten Hilfeverfahren in Fällen häuslicher Gewalt“ genannt werde, aber Angaben zur Finanzierung fehlen würden. Sie bittet um Mitteilung, wo der Haushaltsansatz für Mittel für Maßnahmen zur Bekämpfung häuslicher Gewalt gebildet werde.

FBL Schütt erklärt, dass der Ansatz im Produktbereich 01 unter „Frauenschutzhaus“ und „Frau e.V.“ zu finden sei. Die auf Seite 219 genannten Ziele bezögen sich auf die Schwerpunkte „Suchtkrankenhilfe“ und „Suchtvorbeugung“.

 

Ktabg. Pieper bittet um Mitteilung, wie die mögliche finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu je 2.600 € aus dem Sondertopf im Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung (Seite 225 des Entwurfs des Produkthaushalts 2010) mehr publik gemacht werden könne. Es solle eine gerechte Verteilung der Mittel gewährleistet werden. Dieses Thema solle für eine der nächsten Ausschusssitzungen vorgemerkt werden.

FBL Schütt sagt dies zu und weist ergänzend darauf hin, dass auch vor dem Hintergrund der neuen Zusammensetzung des Gremiums geplant sei, in den kommenden Ausschusssitzungen jeweils einzelne Aufgaben bzw. Fachdienste aus den Abteilungen 50 und 53 vorzustellen.

 

Ktabg. Havermeier erklärt, dass auf Seite 236 des Entwurfs des Produkthaushalts 2010 in Zeile 11 bei den Personalkosten im Bereich des Schwerbehindertenrechts der Haushaltsansatz für das Jahr 2010 erheblich höher sei als der für 2009. FBL Schütt antwortet, dass die Personalausstattung des Landes nicht ausreichend gewesen sei. Ktabg. Havermeier macht deutlich, dass das Land Nordrhein – Westfalen die Personalkostenerstattung zurückgefahren habe, woraufhin FBL Schütt entgegnet, dass bereits im Jahr 2009 eine Unterstützung aus kommunalen Mitteln erforderlich gewesen sei, was im Jahr 2008 noch nicht erkennbar gewesen sei.

AL Dr. Völker – Feldmann erklärt, dass zusätzliches Personal angefordert worden sei.

Ktabg. Havermeier bittet um Prüfung und Erläuterung im Rahmen der kommenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, ob die Änderung des Ansatzes Folge der Kürzung der Personalkostenerstattung des Landes NRW sei.

 

Sodann wird über die bisher nicht im Haushaltsplan-Entwurf enthaltenen Anträge beraten.

 

Zu dem Antrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Kreis Coesfeld  auf Förderung einer Selbsthilfekontaktstelle bzw. eines Selbsthilfe-Büros teilt Ktabg. Willms mit, dass die Aufgabe des bereits existenten Selbsthilfebüros wichtig und eine Ausweitung grundsätzlich auch begrüßenswert sei. Aus Sicht der CDU-Fraktion sei der Antrag jedoch unter Berücksichtigung der finanziellen Krisensituation in den Städten und Gemeinden abzulehnen.

Ktabg. Havermeier teilt mit, dass sie zwar auch die Problematik der schwierigen Haushaltssituation sehe und die Auffassung zu dem Sinn und der Qualität des Selbsthilfebüros teile, die SPD-Fraktion sich jedoch für eine Ausweitung des Selbsthilfebüros auf den Bürotyp II ausspreche.

Für die FDP-Fraktion macht Ktabg. Wilhelm deutlich, dass auch sie die Ablehnung des Antrags befürworten würde, da zunächst abgewartet werden müsse, wie sich der Haushalt entwickle.

Ktabg. Pieper gibt zu bedenken, dass auch die Verwaltung dem Antrag laut Sitzungsvorlage grundsätzlich positiv gegenüberstehe. In der Sitzungsvorlage sei ferner erwähnt, dass die Selbsthilfegruppen und das Engagement der Beteiligten oft den Einsatz öffentlicher Mittel erspare. Sie erkundigt sich, inwieweit eine solche Einsparung erfolgen könne.

Es wird vereinbart, dass diese Frage durch die Verwaltung geklärt und der Antrag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes im Kreis Coesfeld anschließend dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt werde.

 

Zum Antrag der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung Senden und Umgebung e.V. auf Personalkostenförderung für die Begegnungsstätte im Wohnheim der Lebenshilfe führt Ktabg. Havermeier aus, dass es sich hierbei um ein gutes Angebot handle. Auch die Gemeinde Senden beteilige sich an den Kosten. Sie unterstütze den Antrag des Vereins.

Ktabg. Pieper lobt die hervorragende Arbeit des Vereins und den dadurch erreichten Ausbau der komplementären Leistungen.

Auch Ktabg. Willms weist auf die grundsätzliche Wichtigkeit der Begegnungsstätte hin. Das Engagement der Eltern und der Bürger/innen in Senden sei ebenfalls erwähnenswert. Allerdings solle geprüft werden, ob nicht vielleicht der Lebenshilfe Senden e.V. selbst finanziell mehr eintreten könne. Sie halte aufgrund der schwierigen Finanzlage einen Ausbau des Angebots und somit die Finanzierung einer weiteren Kraft für nicht gerechtfertigt. Sie sei der Ansicht, dass die Gemeinde Senden für dieses Projekt mehr einstehen müsse.

Ferner gibt sie zu bedenken, dass die überwiegende Anzahl der behinderten Personen, die dieses Angebot nutzen, aus Senden stammen würden, insoweit sei fraglich, ob es sich tatsächlich um ein kreisweites Angebot handle.

Ktabg. Wilhem erklärt, dass seitens der FDP-Fraktion eine zusätzliche Förderung des Vereins der Lebenshilfe Senden ebenfalls nicht befürwortet werde, auch wenn die Arbeit lobenswert sei.

Daraufhin weist Ktabg. Groenefeld darauf hin, dass insbesondere Mittel für die Bereitstellung eines Fahrdienstes beantragt würden, die eine Ausweitung des Projekts auf das gesamte Kreisgebiet ermöglichen würde.

Ktabg. Prof. Dr. Voß  entgegnet, dass keine Finanzmittel für prognostische Eventualitäten zur Verfügung gestellt werden könnten. Man müsse auch bedenken, dass es einige Gemeinden gebe, die ähnliche Projekte planen, so dass die Begegnungsstätte in Senden diesen Vorhaben entgegenstehen könnten, wenn die behinderten Menschen aus diesen Gemeinden alle nach Senden gefahren werden.

Ktabg. Groenefeld gibt zu bedenken, dass an die Personen gedacht werden müsse, denen durch den Fahrdienst evtl. eine Teilnahme an dem Angebot der Begegnungsstätte ermöglicht würde. Er spreche sich daher für eine zunächst befristete Förderung für ein Jahr aus. In der Zwischenzeit könne geprüft werden, welcher Bedarf in den anderen Kommunen bestehe.

Dagegen führt  Ktabg. Schulze Havixbeck aus, dass man immer wieder höre, wie gut die Gemeinde Senden finanziell im Vergleich zu den anderen Städten und Gemeinden im Kreis darstehe. Man müsse hier jedoch auch die Lage der anderen Gemeinden beachten.

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers über den Antrag des Lebenshilfe Senden e.V. abstimmen. Hierbei sprechen sich neun Ausschussmitglieder gegen eine Förderung aus, sechs Mieder befürworten die Förderung und ein Mitglied enthält sich. Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Bezüglich des Antrages des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. auf Übernahme freiwilliger Leistungen für die Bewohner der Wohngemeinschaft Haus am Kirchplatz in Dülmen – Rorup erklärt Ktabg. Wilhelm, dass die FDP – Fraktion diesen nicht befürworte.

Ktabg. Willms führt aus, dass die CDU-Fraktion für eine konkrete Bedarfsermittlung im Einzelfall bei den Bewohner/innen sei.

Ktabg. Havermeier weist darauf hin, dass es sich bei der Wohngemeinschaft zwar grundsätzlich um ein gutes Angebot handle, solche alternativen Wohnformen im Kreis Coesfeld jedoch bereits angeboten würden und aus dem Projekt kein neuer Erkenntnisgewinn zu erwarten sei, so dass auch die SPD - Fraktion sich gegen die Förderung aussprechen würde.

Vorsitzende Schäpers lässt daraufhin über den Antrag des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld e.V. abstimmen. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt.

 

Ohne Aussprache wird eine Förderung des Kreises Interessenvertretung Coesfeld Selbsthilfe behinderter und chronisch Kranker und deren Angehöriger (KICS) in Form der beantragten Zuwendung zu den Regiekosten der KICS in Höhe von 450,00 € für das Jahr 2010 einstimmig beschlossen.

 

Sodann lässt Vorsitzende Schäpers unter Berücksichtigung der im Rahmen der Beratung beschlossenen Änderungen und unter Vorbehalt der erteilten Prüfungsaufträge an den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               9 Ja-Stimmen

                                                    7 Enthaltungen