Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“

hier: Anträge auf Förderung von zwei weiteren Projekten

 

FBL Schütt teilt mit, dass zwei weitere Anträge auf Förderung aus den Mitteln des Fördertopfes „ambulant vor stationär“ vorliegen würden. Es handele sich dabei um folgende Projekte:

 

  1. Der Verein „Netzwerke Füreinander- Miteinander e. V.“ aus Havixbeck hat beantragt, die Koordination seines Hilfenetzes zu unterstützen. Der Verein vermittelt ehrenamtliches Engagement an unterschiedliche Unterstützungsbedarfe und bietet darüber hinaus eine Plattform für Information und Gespräche an. Eine spezielle Zielgruppe der Tätigkeit ist nicht festgelegt. Häufig leisten fitte Senioren Unterstützung an Menschen, die durch Krankheit oder Alter kurzfristig unterschiedlichste Hilfen benötigen. Die Arbeit des Vereines bezieht sich dabei vorrangig auf Havixbeck, teilweise auf angrenzende Nachbargemeinden.

  2. Der Verein „Herbstlicht e.V.“ aus Billerbeck vermittelt kreisweit Demenzbegleiter im Rahmen eines niederschwelligen Angebotes gemäß SGB XI. Die Vermittlung von Begleitungen an demenzerkrankte Menschen entlastet deutlich pflegende Angehörige. Die Leistungen werden im Wesentlichen von den Pflegekassen getragen, Unterstützungsbedarf besteht hier hauptsächlich für die Koordinations- und Bürotätigkeit.

 

In beiden Fällen habe in Gesprächen noch nicht abschließend geklärt werden können, ob die Förderkriterien des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit vorliegen, so FBL Schütt. Über die Förderung solle daher in der nächsten Sitzung entschieden werden.