Mit Schreiben vom 09.01.2010 hat Ktabg. Pieper von Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung gebeten, die folgende Anfrage in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit zu beantworten:

 

„Stehen zur Unterschutzstellung der von Gewalt bedrohten Frauen und ihren Kindern aus dem Kreis Coesfeld ausreichend Plätze in Frauenhäusern zur Verfügung und ist die Finanzierung unabhängig von der jeweiligen individuellen Einkommenssituation und dem Aufenthaltsstatus gesichert, um den Betroffenen die notwendigen Hilfen bedarfs- und krisengerecht bereitstellen zu können?“

 

FBL Schütt führt hierzu aus, dass nach den Informationen des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (www.mgffi.nrw.de) jährlich etwa 5.000 Frauen mit ihren Kindern Zuflucht in einem der 62 landesgeförderten Frauenhäuser finden würden. Nordrhein-Westfalen verfüge damit über ein flächendeckendes Netz an Frauenhäusern.

Auf der Internetseite www.frauen-info-netz.de sei im Rahmen einer Kartenübersicht tagesaktuell nachvollziehbar, welche Frauenhäuser in NRW frei und welche belegt seien. Von den 58 aufgeführten Zufluchtsstätten in NRW seien beispielsweise am 13.01.2010 in 30 Frauenhäusern, darunter auch die Frauenhäuser in Dülmen und Münster, freie Plätze verfügbar gewesen. 51,72 % der dort aufgeführten Frauenhäuser in Nordrhein-Westfalen hätten somit Plätze, um von Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder aufzunehmen.

In der Vergangenheit sei kein Fall bekannt geworden, in dem einer Schutz suchenden Person aus dem Kreis Coesfeld auf Grund fehlender Kapazitäten kein Platz in einem Frauenhaus geboten werden konnte.

 

Die Kosten für die Aufnahme in einem Frauenhaus würden anhand von Tagessätzen abgerechnet, die aus Mitteln des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II), des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII) oder des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zu übernehmen seien, so FBL Schütt. Der Tagessatz betrage zurzeit im Frauenhaus in Dülmen insgesamt 40,98 € und schlüssele sich in Kosten für Unterkunft in Höhe von 11,37 € und Betreuungskosten in Höhe von 29,61 € auf. Nur in Ausnahmefällen würden die Zuflucht suchenden Personen über eigenes Einkommen und Vermögen verfügen. Nur in diesen Füllen müssten sie ihren Aufenthalt dann selbst zahlen.

Nach Aussage der Stadt Dülmen, die die Kostenabrechnung mit dem Frauenhaus in Dülmen durchführt und somit regelmäßig Kontakt zum Frauenhaus Dülmen hat, würden in nahezu allen Fällen die Kosten für den Aufenthalt im Frauenhaus im Rahmen des SGB II, des SGB XII und des AsylbLG übernommen. In den Fällen, in denen die Schutz suchenden Frauen z.B. dem Grunde nach einen Anspruch auf Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) haben und dem zur Folge grundsätzlich von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII ausgeschlossen sind, werde nach Auskunft der Stadt Dülmen die entsprechende Härtefallregelung im SGB II und SGB XII zugunsten der Schutz suchenden Frauen angewandt.

Das mache deutlich, dass die Finanzierung gesichert sei und den Betroffenen die notwendigen Hilfen bedarfs- und krisengerecht bereitgestellt werden.

 

 

Ktabg. Havermeier erklärt, dass in der Presse aktuell zu lesen sei, dass die Anrechnung des erhöhten Kindergeldes bei vielen Grundsicherungsträgern nicht rechtzeitig erfolgt sei, so dass die Hilfebedürftigen nunmehr mit Rückzahlungsverpflichtungen konfrontiert würden. Sie erkundigt sich, wie der Kreis Coesfeld diesbezüglich verfährt.

FBL Schütt teilt mit, dass im Kreis Coesfeld die Umsetzung der Gesetzesänderung und damit die Anrechnung des erhöhten Kindergeldbetrages fristgerecht zum 01.01.2010 erfolgt sei.

 

 

Ktabg. Havermeier teilt abschließend mit, dass der Hospiz-Bewegung Lüdinghausen / Seppenrade e.V. ein Informationsblatt herausgegeben habe, und stellt dieses den Ausschussmitgliedern zur Verfügung.