Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Katholischen Familienbildungsstätten im Kreis Coesfeld erhalten zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen vorbehaltlich des durch den Kreistag zu beschließenden Produkthaushaltes 2010 Zuschüsse maximal in Höhe der unten aufgeführten Beträge. Die Zuschüsse werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Teilnehmer aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld pauschal je Teilnehmer gewährt.

 

Bezeichnung der Maßnahme

Zuschuss je Teilnehmer aus dem Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld

Max. Zuschuss je Maßnahme

Max. Zuschuss für insgesamt geplante Maßnahmen

Grundkurs „Kindertagespflege als Beruf“

 

 

243,50 €

 

 

2.922,00 €

 

   

 8.766,00 €

„Kindertagespflege als  Beruf“ für Erzieherinnen und anderen Interessent(inn)en mit päd. Vorbildung

 

 

 

 

     60,88 €

 

 

 

 

730,50 €

 

 

 

 

730,50 €

Aufbaukurs „Kindertagespflege als Beruf“

 

 

   266,20 €

 

 

3.194,40 €

 

 

  12.777,60 €

Erste-Hilfe-Kurs

     31,68 €

   316,80 €

       950,40 €

Erste-Hilfe- Auffrischungskurs (Verwaltungskosten)

-,--€

     75,00 €

       225,00 €

Pädagogischer Fachtag

   21,80 €

261,60 €

784,80 €

Summe max. Zuschusshöhe für Qualifizierungsmaßnahmen für Tagespflegepersonen

 

24.234,30 €

 

Zuwendungsempfänger ist die jeweils durchführende Familienbildungsstätte.

 


Vorsitzender Wobbe  schlägt vor, die Sitzungsvorlagen SV-8-0087 und SV-8-0088 aufgrund der Themengleichheit zusammen zu behandeln.

Da diesem Vorschlag niemand widerspricht, wird das Einverständnis unterstellt.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass die vorgesehenen Qualifizierungsmaßnahmen der Familienbildungsstätten ein wichtiger Teil des beabsichtigten Ausbaus von Kindertagespflege innerhalb des Kreisjugendamtsbezirkes sei und aus diesem Grund seitens der Verwaltung der Vorschlag für eine finanzielle Förderung dieser Angebote unterbreitet wird.

 

Ktabg. Schäpers fragt nach, wie die unterschiedlichen Kosten zwischen den beiden Trägern zu erklären sind.

 

AL´in 51 Dülker erläutert, dass die Kostenkalkulationen von beiden Trägern vorgelegt, geprüft und für angemessen erklärt wurden. Sie seien zum einen abhängig von den Referenten und zum anderen würde die ev. Familienbildungsstätte Münster ihre Qualifizierungsmaßnahme auch am Wochenende anbieten, damit auch diejenigen, die in der Woche keine Zeit haben, die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme für Tagespflegepersonen erhalten.

 

Ktabg. Schäpers beantragt, das Thema Kindertagespflege mit den anbietenden Trägern im Unterausschuss zu behandeln und äußert den Wunsch nach mehr Transparenz.

 

AL´in 51 Dülker erläutert, dass für den Bereich Kindertagespflege aktuell eine Umstrukturierung erfolge und die Familienzentren in Kürze in die Vermittlung mit einbezogen werden sollen. Die Vernetzung zwischen Jugendamt und Familienzentren erfolge dann über eine passwortgeschützte Internetplattform. Alles sei soweit vorbereitet und läge derzeit dem Datenschutzbeauftragten zur Freigabe vor.

 

Vorsitzender Wobbe weist darauf hin, dass wenn Themen im Unterausschuss behandelt werden sollen, eine Beauftragung des Unterausschusses erforderlich sei und lässt sodann über den Antrag von Ktabg. Schäpers, das Thema Kindertagespflege im Unterausschuss zu behandeln, abstimmen.

 

Form der Abstimmung:           offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Mitglied Neumann weist darauf hin, dass die von den katholischen Familienbildungsstätten angegebenen Honorarkosten mit 40,00 EUR je Unterrichtsstunde sehr hoch seien und verweist auf eine Landeshonorarordnung. Seiner Ansicht nach müsse geklärt werden, ob auch andere Kosten mit eingerechnet wurden und ob mit der Angabe „Unterrichtsstunde“ 45 Minuten oder 60 Minuten gemeint seien.

 

Vorsitzender Wobbe bittet die Verwaltung dies im Nachgang zu prüfen und in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung zu informieren.

 

Mitglied Kaatze weist auf ein Berechnungsproblem hin. In der Kostenkalkulation der ev. Familienbildungsstätte seien 10 Teilnehmer zu Grunde gelegt, bei bis zu 15 möglichen Teilnehmern könnte demnach eine Überzahlung erfolgen.

 

FBL 2 Schütt antwortet, dass eine höhere Refinanzierung ausgeschlossen werden soll.

 

Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über die Beschlussvorschläge abstimmen.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig