Sitzung: 04.02.2010 Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 5
Vorlage: SV-8-0077
Beschluss:
Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung:
Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
1. Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2010 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen des Budgets 1 mit den
Produktgruppen
32.01 Allgemeine
Gefahrenabwehr Seiten
9 - 17
32.02 Rettungsdienst
(einschl. Kostenrechnung) Seiten
18 -23
32.03 Feuerschutz,
Großschadenslagen Seiten
24 – 29
33.01 Ausländerangelegenheiten Seiten
33 – 40
36.01 Verkehrssicherung Seiten
43 – 50
36.02 Zulassungen Seiten
51 – 56
36.03 Fahr-
und Beförderungserlaubnisse Seiten
57 – 63
39.01 Verbraucherschutz Seiten
67 – 72
39.02 Veterinärdienst Seiten
73 – 81
39.03 Fleisch-
und Geflügelfleischhygiene (Kostenrechnung) Seiten
82 – 87
63.01 Bauaufsicht
/ Denkmalschutz Seiten
91 – 97
63.02 Wohnungsförderung Seiten 98 – 101
70.01 Betrieblicher
Umweltschutz Seiten
105 – 110
70.02 Natur-
und Bodenschutz Seiten
111 – 119
70.03 Gewässerschutz Seiten
120 – 124
70.04 Durchführung
der Abfallentsorgung ( Kostenrechnung) Seiten
125 - 129
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Anmerkung:
Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt,
öffentliche Sicherheit und Ordnung ergebenden Änderungen der Jahresergebnisse
bzw. Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge bei den Produktgruppen sowie die sich
daraus für den Produkthaushalt 2010 ergebenden Konsequenzen werden in einer
Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.
Einleitend stellen die Abteilungsleiter des Fachbereichs 1 anhand der in der Anlage beigefügten Organigramme Ihre Abteilungen vor, wobei Ref. Böwing für den erkrankten Abteilungsleiter Parthe die Abteilung 32 vorstellt.
Nachfolgend fasst Ref. Böwing kurz die Inhalte der versandten Sitzungsvorlage zusammen und stellt fest, dass es im Vergleich zum Haushaltsjahr 2009 nur marginale Veränderungen gebe.
Ausschussvorsitzender Dr. Wenning ergänzt, dass es aus seiner Sicht im Budget 1 kaum mehr Einsparungspotentiale gibt.
Auf Nachfrage des Ktabg. Rampe nach den Hintergründen der auf Seite 12 des Haushaltsentwurfs in den Kennzahlen dargestellten „Überprüfung Lagerstätten“ und des Anstiegs vom Ist-Wert 0 in 2008 auf geplante 30 Überprüfungen ab 2009 führt Ref. Böwing aus, es handele sich hierbei um Überprüfungen nach dem Sprengstoffrecht. Diese Aufgabe werde erst seit kurzem seitens des Kreises Coesfeld wahrgenommen und nach Ausbildung entsprechender Mitarbeiter nunmehr durchgeführt.
S.B. Dr. Habersaat erkundigt sich anschließend, wo im Haushalt die Kosten für das CVUA MEL zu finden seien und wie sich die Untersuchungskosten seit Gründung des CVUA MEL entwickelt hätten. Ref. Böwing erwidert, diese Kosten wären auf S. 65 des Haushaltsplans in Zeile 13 enthalten. Der Beitrag an die AöR betrage ca. 1,94 € pro Einwohner des Kreises Coesfeld. Hinsichtlich der Kostenentwicklung führt er aus, hier seien nach dem Zusammenschluss der bisherigen zwei Untersuchungsämter durchaus Synergieeffekte festzustellen, die zu Kosteneinsparungen führen würden. Überlegungen, die verbliebenen zwei Standorte in Recklinghausen und Münster noch zusammenzulegen, gäbe es aber derzeit nicht, wie Ref. Böwing auf weitere Nachfrage von s.B. Dr. Habersaat ergänzt.
Daraufhin hinterfragt Ktabg. Schulze-Esking den auf Seite 96 angegebenen Kostendeckungsgrad von 107,91 % der Abteilung 63.1 im Jahre 2008, während doch gleichzeitig auf S. 93 ein Fehlbetrag von rd. 53.000 € ausgewiesen sei. Ref. Böwing und AL Brinkmann stellen fest, dieses läge daran, dass bei der Berechnung des Kostendeckungsgrades auf eine Berechnungsformel des GPA zurückgegriffen worden sei. Dieses habe versucht, eine Vergleichbarkeit sämtlicher Bauordnungsämter zu erreichen und daher nur das Personal berücksichtigt, das vergleichbar in allen Behörden im Bereich der Bauabteilungen beschäftigt sei. Aus diesem Grunde seien insbesondere die Kosten der Brandschutzdienststelle nicht berücksichtigt, da diese bei vielen Behörden in der Ordnungsabteilung angesiedelt sei, bzw. in großen Städte auf die Feuerwehr zurückgegriffen werde. Daraus resultierten hier allerdings diese Unschärfen.
Die in den Kennzahlen des Produktes 63.01.01 aufgeführte Kundenbefragung werde nunmehr in 2010 durchgeführt, nachdem bisher u.a. mit der KGSt Abstimmungsgespräche über die genauen Inhalte der Befragung geführt wurden, wie AL Brinkmann auf Nachfrage von Ktabg. Schulze Esking mitteilt.
Des Weiteren erläutert er Ktabg. Rampe, dass der Ansatz der Investitionen in der Produktgruppe 63.01 nicht ausschließlich für die jährliche Beschaffung von Digitalkameras eingestellt worden sei, sondern es sich vielmehr um einen Sammelansatz für die Beschaffung sämtlicher geringwertiger Wirtschaftsgüter oberhalb der Wertgrenze von 60 € handele.
Ktabg. Rampe erkundigt sich nachfolgend nach den Schwankungen bei den Gebühreneinnahmen der Wohnungsförderung, S. 98 Zeile 04. AL Brinkmann erwidert, 2008 sei hier ein „Ausreißer“ nach oben gewesen und daher nicht repräsentativ für die normalerweise zu erwartenden Gebühreneinnahmen.
Ktabg. Dr. Kraneburg rügt anschließend allgemein die aus seiner Sicht weiterhin vorhandene Intransparenz des Haushaltes und die seiner Meinung nach zu geringe Finanzausstattung des Umweltschutzes.
Im weiteren Verlauf kommt Ktabg. Schulze Esking auf die Darstellung der finanziellen Auswirkungen der Rekultivierung der Deponien zu sprechen. So wäre der deutliche Rückgang der Finanzerträge auf S. 103, Zeile 19, nicht nachzuvollziehen. Insbesondere wäre nicht zu erkennen, wo hier die Gegenbuchungen stattfinden würden. Er regt an, dieses zukünftig umfangreicher zu dokumentieren, damit es auch seitens der Politik nachvollzogen werden könne.
Ref. Böwing erwidert, gemeinsam mit der Politik sei entschieden worden, dass die Erläuterung des Haushalts ausschließlich auf Produktgruppenebene und nicht darüber hinaus noch auf der Ebene der Produktbereiche erfolgen solle. Insofern seien hier auch keine Erläuterungen seitens der Verwaltung vorgenommen worden.
Ktabg. Bednarz weist in diesem Zusammenhang auf die Erläuterungen auf S. 128 hin, in denen auf die Sonderrücklage „Rekultivierung“ eingegangen wird.
Ref. Böwing sagt eine weitergehende Stellungnahme der Verwaltung für das Protokoll zu.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die im Teilergebnisplan Produktbereich 70 Umwelt in Zeile 19 ausgewiesenen Finanzerträge teilen sich wie folgt auf die Produktgruppen auf:
Name |
Jahresergebnis
2008 |
Ansatz
2009 |
Ansatz 2010 |
|
bisher 70.01 jetzt 70.04 Abfallentsorgung |
|
|||
Zinserträge
"Inneres Darlehen" |
75.946 |
65.089 |
0 |
|
Zinserträge "Innere Kassenkredite" |
64 |
50.000 |
0 |
|
Zinserträge
aus Finanzanlagen |
128.179 |
0 |
0 |
|
70.01 Betrieblicher Umweltschutz |
|
|||
Gewinnausschüttung
DBG |
6.455 |
6.650 |
0 |
|
70.02 Natur- und Bodenschutz |
|
|||
Zinserträge
Rückstellung Ersatzgelder |
12.986 |
8.500 |
8.500 |
|
|
|
|||
Summe
Produktbereich 70 |
223.630 |
130.239 |
8.500 |
|
70.01 jetzt 70.04
Abfallentsorgung
Die Zinserträge für das Innere Darlehen entfallen, da das Innere Darlehen NKF-bedingt entfallen ist.
Zinserträge für Innere Kassenkredite sind nicht angefallen, weil die Kassenliquidität ganzjährig gegeben war.
Bei den Zinserträgen aus Finanzanlagen handelt es sich um Erträge aus der Anlage von Beständen der sogenannten „Rekultivierungsrücklage“. Diese Erträge dürfen bei der Feststellung des Finanzierungsbedarfes durch die Allgemeine Kreisumlage nicht berücksichtigt werden. Da das NKF keine Zuführung zu Rücklagen - wie in der Kameralistik praktiziert - kennt, werden bei der Planung des Haushaltes keine Ansätze (die zu einem Überschuss der in der Gesamtergebnisrechnung führen würden) gebildet. Das Jahresergebnis verbessert die Bilanz auf der Aktivseite. Diese Verbesserung wird der, in einer Nebenrechnung fiktiv geführten und im Teilergebnisplan des Produktbereichs 70 – Umwelt nicht enthaltenen Sonderrücklage „Rekultivierung“ zugeführt.
In den Haushaltsjahren 2008 und 2009 waren diese Zinserträge fälschlicherweise im Produktbereich 70 noch dargestellt. Dieses wurde im Haushaltsentwurf 2010 korrigiert, was hauptverantwortlich für die Abweichungen ist.
70.01 Betrieblicher
Umweltschutz
Erträge aus der Gewinnausschüttung der DBG entfallen, da die DBG aufgelöst wurde.
70.02 Natur- und
Bodenschutz
Ersatzgelder stellen zweckgebundene Erträge dar. Sofern sie nicht für entsprechende Ersatzmaßnahmen verwendet werden, sind sie als erhaltene Anzahlung fortzuschreiben. Zinsgewinne aus der Anlage der fortgeschriebenen Ersatzgelder sind diesen zuzurechnen und ebenfalls zweckgebunden zu verwenden.
Erläuterungen zum
Teilfinanzplan 70.04
Die Erläuterungen zu Finanzbewegungen in Verbindung mit der Sonderrücklage „Rekultivierung“ im Teilfinanzplan 70.04 werden zur besseren Dokumentation wie folgt erweitert erläutert:
Erläuterungen zu
Zeile 4:
Die Abweichung
gegenüber dem Teilergebnisplan ergibt sich aus der Entnahme aus dem
Sonderposten für Gebührenausgleich, die im Teilfinanzplan nicht dargestellt
wird.
Erläuterung zu
Zeile 12:
Hier ist u.a. ein
Teilbetrag von 390.000 € für verschiedene Teilmaßnahmen (Rohleistungen Sickerwasser
/ Oberflächenwasser, Gaserfassung, etc.) im Rahmen der Rekultivierung der
Deponien in Höven und Flamschen enthalten, die durch die WBC beauftrag werden.
Die vorhandenen Rückstellungen für diese Maßnahmen reduzieren sich um diesen
Betrag.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
5 Enthaltungen