KD Gilbeau gibt folgende Mitteilung des Landrates bekannt:

 

Bewerbung des Kreises um die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V.

 

Der Kreis Coesfeld beabsichtigt, sich um die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS) zu bewerben.

 

Die AGFS besteht seit 1993 als Zusammenschluss von Kommunen und Kreisen in NRW. Sie hat inzwischen 56 Mitglieder, u.a. die Kreise Borken, Steinfurt und Recklinghausen. Aus dem Kreis Coesfeld sind bereits die Städte Coesfeld und Dülmen Mitglied. Die Tätigkeit der AGFS wird seitens des Landes (Ministerium für Bauen und Verkehr) gefördert.

 

Die AGFS hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Voraussetzungen für den nichtmotorisierten Verkehr zu verbessern. Die Nutzung des Fahrrades steht aufgrund seiner universellen Verwendbarkeit im Mittelpunkt. Die Mitglieder verstehen sich als Vorbilder für eine zukunftsfähige, ökologisch sinnvolle und stadtverträgliche Mobilität. Die Arbeitsgemeinschaft bietet eine Plattform zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch, sie erstellt Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit und führt Kampagnen durch. Zu Fördermitteln des Landes kann für die Mitglieder ein erleichterter Zugang bestehen.

 

Der Kreis Coesfeld versteht sich als Radfahrregion. Seit vielen Jahren führt der Kreis Maßnahmen durch, um günstige Rahmenbedingungen für den nichtmotorisierten Verkehr zu schaffen. So fördert der Ausbau des Radwegenetzes die Qualität der überörtlichen Verbindungen. Ebenso engagiert sich der Kreis für die Stärkung des Fahrradtourismus, einem entscheidenden Merkmal des regionalen Marketings. Die Bewerbung des Kreises ergänzt und unterstützt die bestehenden Mitgliedschaften der Städte Coesfeld und Dülmen: Die kreisweit bestehenden Bemühungen zur Förderung des nichtmotorisierten Verkehrs werden zum Ausdruck gebracht. Zentrales Anliegen einer Mitarbeit in der AGFS ist dabei die weitere Entwicklung der (Rad-) Infrastruktur, zugunsten des gesamten Kreisgebietes. Die Mitgliedschaft dokumentiert auch die entsprechende politische Zielsetzung des Kreises.

 

Die Mitgliedschaft in der AGFS setzt die Teilnahme an einem Aufnahmeverfahren voraus. Zur Vorbereitung der Bewerbung ist die „Fahrradfreundlichkeit“ des Kreises zu ermitteln und zu bewerten. Zunächst wird daher eine detaillierte Bestandsaufnahme aller Maßnahmen des Kreises zur Förderung des nichtmotorisierten Verkehrs, insbesondere des Radverkehrs, vorgenommen. Die Ergebnisse sowie die bestehenden Ausbauplanungen fließen anschließend ein in die Bewerbungsunterlagen.

 

Die Verwaltung wird die zuständigen Gremien des Kreistages über die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und den Fortgang des Verfahrens informieren. Bevor ein Aufnahmeantrag gestellt wird, ist eine politische Beratung und Beschlussfassung zum Vorhaben erforderlich.