Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Produkthaushalt 2010 beauftragt, die für die Realisierung nachfolgender Bauvorhaben

 

b)  Ausbau der Hiddingseler Straße in Dülmen

c)      Sanierung der Brücke im Zuge der Wolfsberger Straße

d)      Sanierung der Brücke im Zuge der Steverstraße

 

notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

 

 

 

 


Ktabg. Vogelpohl möchte hinsichtlich der Brücke an der K 34 wissen, wie sich der Neubau dieser Brücke auf den Haushalt hinsichtlich der Unterhaltung und der Abschreibung auswirkt. Ferner bittet er um Mitteilung des Grundes für eine Verbreiterung der Brücke, denn die bisherige Brücke weise lediglich eine Breite von 4,80 Meter auf. Der Neubau sei mit einer Breite von 6,50 Meter geplant. Des Weiteren werde die Brücke für eine Belastung von 40 Tonnen gebaut, jedoch sei die Straße für eine geringe Belastung ausgelegt.

 

Auf Nachfrage von Landrat Püning teilt Ktabg. Vogelpohl mit, dass der Baubeschluss auch im Fachausschuss beraten worden sei, er jedoch dem Protokoll eine detaillierte Antwort auf diese Frage nicht entnehmen konnte.

 

Ktabg. Schulze Zumkley verweist auf den im Fachausschuss getroffenen einstimmigen Beschluss. Ktabg. Lonz ergänzt, dass die Frage der Straßenbreite thematisiert wurde.

Vor dem Hintergrund der Ablehnung von weiteren freiwilligen Leistungen hinterfragt Ktabg. Kohaus kritisch das Ausmaß des Neubaus.

 

KD Gilbeau erinnert an den in der Ausschusssitzung durch Foto’s dargestellten Zustand der derzeitigen Brücke und den aufgezeigten diesbezüglichen Handlungsbedarf. Die Breite werde dem Straßenverkehrsrecht geschuldet.

Hinsichtlich der Auswirkungen auf den Haushalt weist er auf die durch Bewilligungsbescheid gesicherte Förderung hin.

Zur aufgeworfenen Frage einer Freiwilligkeit erklärt KD Gilbeau, dass der Kreis Coesfeld als Straßenbaulastträger keine freiwillige Aufgabe wahrnehme.

 

Ktabg. Schulze Esking ergänzt, dass nach Darstellung des Statikers die Brücke abgängig ist. Dies sei im Fachausschuss eindeutig gesagt worden.

Ktabg. Vogelpohl hat die Brücke besichtigt. Die Brücke sei auf 14 Tonnen ausgelegt und erscheine ihm nicht vertrauenswürdig. Eine Erneuerung mit der bisherigen Auslegung könne er mittragen.

Er beantrage daher eine getrennte Abstimmung über diese Maßnahme.

 

Die Forderung nach einem Neubau mit der bisherigen Belastung hält Ktabg. Schulze Esking für völlig unrealistisch, denn viele LKW’s und auch landwirtschaftliche Fahrzeuge hätten häufig ein Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen.

 

Landrat Püning lässt abschließend zunächst über den Punkt a des Beschlussvorschlages abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung im Produkthaushalt 2010 beauftragt, die für die Realisierung nachfolgender Bauvorhaben

 

a)      Erneuerung einer Brücke im Zuge der K34 in Rosendahl – Holtwick

 

notwendigen Maßnahmen durchzuführen.

 

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15 JA-Stimmen

                                                      2 NEIN-Stimmen

 

Danach lässt Landrat Püning über die Punkte b) bis d) abstimmen:

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Zur Fahrbahnbreite auf der Brücke:

 

Nach den einschlägigen Richtlinien (Richtlinie zur Anlage von Landstraßen), ist für Brücken im Zuge von einbahnigen Straßen ohne Markierung zur Trennung der beiden Fahrtrichtungen unter Berücksichtigung der vorliegenden Verkehrsbelastung eine Mindestbreite von 6,00 m zwischen den Schrammborden vorgesehen. Diese Breite ist erforderlich, um den gefahrlosen Begegnungsverkehr zwischen sämtlichen Fahrzeugarten der StVZO zu ermöglichen.

Darüber hinaus befindet sich die Bücke in einer Kurve mit einem verhältnismäßig kleinen Radius. Um die Brückenkonstruktion nicht in einem Radius herstellen zu müssen, wurde die Fahrbahnbreite zwischen den Schrammborden auf 6,50 m erhöht. Ein der Kurve entsprechend geformtes Bauwerk mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m zwischen den Schrammborden wäre deutlich aufwändiger und daher nur mit höheren Kosten als ein gerades, um 0,5 m verbreitertes Bauwerk herzustellen.

 

 

Zur Bilanzierung der Immobilie:

 

Für den Bau der Brücke sind im Finanzplan des Produkthaushaltes 2010 Auszahlungen in Höhe von 240.000 € veranschlagt. Die Maßnahme wird mit einem Fördersatz in Höhe von 50 % gefördert, sodass hierfür ein Sonderposten  in Höhe von voraussichtlich 120.000 € nach Fertigstellung gebildet wird. Dieser  Sonderposten wird zeitgleich mit der Abschreibung des Eigenanteils in Höhe von 120.000 € über einen Abschreibungszeitraum von 100 Jahren aufgelöst. Die Abschreibungen beginnen grundsätzlich in dem der Fertigstellung folgenden Monat. Demnach entstehen aus dem Eigenanteil jährliche Abschreibungen in Höhe von 120.000 €/100 = 1.200 €. Im gleichen Umfang erfolgt die Auflösung des Sonderpostens.