Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 10, Enthaltungen: 4, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld als Untere Wasserbehörde ergreift wirksamere Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz der Grund- und Oberflächenwässer gegen übermäßigen Nitrateintrag.

 


Einleitend weist Landrat Püning auf die ausführliche Beratung dieses Antrags der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin. Diesem Antrag habe der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht entsprochen.

Ktabg. Vogelpohl konnte dem Protokoll eine ausführliche Diskussion nicht entnehmen und weist auf die besondere Bedeutung des Wassers und Grundwassers als ein äußerst wichtiges Gut hin. Da im Kreis Coesfeld die Grenzwerte nicht eingehalten werden, müsse man aktiv werden.

 

Ktabg. Schulze Esking widerspricht der Auffassung seines Vorredners und erinnert an die sehr wohl ausführliche Diskussion im Fachausschuss, in der festzustellen war, dass die Überschreitung nicht durch die Landwirtschaft verursacht, sondern auch geogen sei.

Ferner sei es nur eine ausgesprochene Vermutung, dass die Landwirtschaft auch für koliforme Keime im Trinkwasser verantwortlich sei. Dieser vermutete Zusammenhang sei nicht bewiesen.

Des Weiteren habe der Kreis Coesfeld lt. Grundwasserbericht münsterlandweit am besten abgeschnitten. Im Übrigen habe die Gelsenwasser AG als ein Trinkwasserlieferant in einer Stellungnahme auf einen 15-jährigen Untersuchungsverlauf hingewiesen, wonach im Jahre 2008 das gemessene Nitrat (18,4 mg) geringer als noch im Jahre 2007 war und auf dem Niveau des Jahres 2006 lag. Dieser langjährigen Untersuchung sei keine Tendenz im Hinblick auf ansteigende Werte zu entnehmen. Diese Aussage von einem Anbieter von Trinkwasser habe nach seiner Auffassung eine besondere Bedeutung, weil diese in der Regel anders argumentieren. Die CDU-Kreistagsfraktion sehe keinen sachlichen Grund, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen.

 

Landrat Püning hinterfragt kritisch die Formulierung und möchte wissen, was unter wirksameren Maßnahmen zu verstehen ist. Aus dem Antrag sei zu vermuten, dass die Antwort laute, keine Genehmigungen von Großtieranlagen zu erteilen. Dies könne aber bekanntlich nicht die Antwort sein. Allen Beteiligten sei klar, dass Wasser als Lebensmittel lebensnotwendig sei. Dies stehe außer Frage. Die Antragsteller müssten klar sagen, was sie sich unter „wirksameren Maßnahmen vorstellten.

 

Ktabg. Stinka regt an, angesichts der Wasserrahmenrichtlinie über eine andere Form der Öffentlichkeitsarbeit nachzudenken.

Der Kreis Coesfeld sei ein landwirtschaftlich geprägter Kreis. Er, Ktabg. Stinka, könne sich eine Umsetzung von möglichen Pilotprojekten im Rahmen von Leader oder REGIONALE vorstellen. Er denke bspw. an die Kottrocknung oder auch die Bewirtschaftung von Grünlandflächen. Vielleicht könne man zu etwas anregen.

 

AL Dr. Foppe erklärt, dass der Kreis Coesfeld sich entschlossen habe, die Wasserrahmenrichtlinie in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer umzusetzen. Es sei ein runder Tisch eingerichtet worden, an dem u.a. die Gemeinden und die Landwirtschaftskammer säßen. Das Thema „Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ sei gut besetzt und geregelt. Die Landwirtschaftskammer arbeite die Dinge durch Beratungsprojekte ab. Vielleicht könne Frau Lammers, die sowohl das Stevereinzugsgebiet als auch die Landwirtschaftskammer Coesfeld repräsentiere, zur Beratung und zu einem möglichen Optimierungspotenzial im Fachausschuss Auskunft geben. Der runde Tisch beschäftige sich mit Oberflächengewässer und es bestehe Konsens über das Vorgehen.

 

Ktabg. Vogelpohl erinnert an die Aussage von Ktabg. Schulze Esking, wonach die Werte aber noch nicht gut sind. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wolle dies nicht so laufen lassen. Den Kreis sehe er in der Pflicht, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Er denke, dass Landrat Püning nicht von ihm erwarte, konkrete Maßnahmen vorzuschlagen.

 

Landrat Püning hält Vorschläge für hilfreich.

 

Für Ktabg. Schulze Esking lässt sich nicht jeder Eintrag von Nitrat verhindern. Es müsse gesagt werden, welche Maßnahme gewollt sei. Jeder Landwirt müsse bei einem Genehmigungsantrag nachweisen, wo er mit dem anfallenden Dung (Kot) bleibe. Hierzu werde auch kontrolliert und Verstöße würden mit einem Bußgeld geahndet. Im Kreis Borken werde zzt. eine große Biogasanlage für Gülle gebaut. All dies seien wichtige Schritte.

 

Ktabg. Kleerbaum vermutet, dass für den nunmehr gestellten Antrag ein Bericht des WDR ursächlich sei. Diesem Bericht sei zu entnehmen gewesen, dass der Kreis Coesfeld münsterlandweit gut aufgestellt sei und im Münsterland die besten Werte aufweise. Man könne selbstverständlich alles verbessern, werde hierbei aber auch durch die begrenzten Finanzen eingeschränkt.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 3 JA-Stimmen

                                                    10 NEIN-Stimmen

                                                      4 Enthaltungen

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.