Beschluss: Kenntnis genommen

KD Gilbeau erläutert die Sitzungsvorlage und erinnert noch mal an den Ursprung der Sanierungsmaßnahme mit der im Haushaltsjahr 1999 vorgesehenen Fenstersanierung.

Im Anschluss daran stellt der Ausschussvorsitzender Dinkler die Sitzungsvorlage zur Diskussion und bittet um Wortmeldungen hierzu.

 

Im Verlauf der Diskussion bittet Ktabg. Kortmann um Aufklärung, warum die im Haushaltsjahr 2002 nicht verbrauchten Haushaltsmittel nicht als Rest vorgetragen, sonder der allgemeinen Deckung zugeführt wurden und ob sichergestellt sei, dass diese Mittel nicht für den Ausbau der Vorzimmer in der Chefetage verwand worden seien.

KOVR`in Dr. Pivl erläutert, dass die Finanzlage des Kreishaushaltes einen restriktiven Umgang mit der Bildung von Haushaltsausgaberesten erforderlich machte und absolut sichergestellt sei, dass diese Mittel nicht für den Umbau der Vorzimmer eingesetzt worden seien.

 

Ktabg. Bergmann kritisiert, dass es in allen Gewerken zu 1- bis 2-stelligen Abweichungen gekommen ist. Ihm ist ferner unverständlich das erforderliche Maßnahmen nicht rechtzeitig erkannt wurden.

 

Ktabg. Püning erscheint das Ergebnis mit einer Kostensteigerung von 7% über eine dreijährige Sanierungsphase zwar nicht erfreulich , aber durchaus vertretbar. Als wesentlich, aber begründet, sei die Steigerung der Rohbaukosten zu betrachten.

Ktabg. Püning hält  es für erforderlich, zukünftig solche Maßnahmen als Gesamtmaßnahme im Haushalt darzustellen.

 

Im weiteren Verlauf der Diskussion wird hinterfrag, wann mit einer Darstellung der Maßnahmen im Kreishaus I zu rechnen sei.

 

KD Gilbeau erklärte, dass die erforderlichen Umbaumaßnahmen in zwei Bauabschnitten erfolgen sollen. Der Mittelbedarf hierzu wird in der mittelfristigen Finanzplanung dargestellt werden.

 

Ktabg. Bergmann stellt fest, dass die Aufhebung des Sperrvermerkes bei Haushaltsstelle 0600.940500 – Planungskosten in der Sitzung des Kreisausschusses am 18.06.2003 (SV 6-666) unter dem Vorbehalt erfolgt sei, die verbleibenden 38.000 € für zunächst unangetastet zu lassen, um die Maßnahme Kreishaus I (Erneuerung Beleuchtung und Datenverkabelung) vor Auftragsvergabe politisch zu diskutieren. Eine entsprechende Zusage des Landrates sei hierzu erfolgt. Nunmehr müsse festgestellt werden, dass ohne vorherige Darstellung der Maßnahme im Finanzausschuss bereits ein externer Fachingenieur beauftragt sei.

 

KD Gilbeau führt hierzu aus, dass keine Mittelbindung für die Durchführung der Maßnahme erfolgt sei. Vielmehr geht es hier darum, die erforderlichen Daten hinsichtlich des Umfangs des Projektes zu ermitteln, um eine Darstellung und Kostenanalyse der erforderlichen Maßnahmen überhaupt vornehmen zu können, Hierzu sei externes know how erforderlich, da der Kreis über keine entsprechenden Fachingenieure verfügt.

 

Ktabg. Püning erklärt, für ihn sei klargestellt, dass es nur darum gehe, erforderliche Daten zusammen zu stellen, um die Maßnahme diskutieren zu können.

 

Die Ktabg. Tietze und Lonz stellen nochmals fest, dass Haushaltsmittel verausgabt wurden und die Fraktion der SPD die grundsätzliche Frage hinsichtlich der Notwendigkeit und des Umfanges der Maßnahme diskutieren wolle.

 

KD Gilbeau erklärt abschließend, dass er keinen Verstoß in der Zusage des Landrates sieht, da keine Entplanung beauftragt worden sei.