Landrat Püning macht folgende Mitteilungen:

 

Sondersitzung des Kreisausschusses

 

Landrat Püning weist bereits jetzt darauf hin, das es voraussichtlich am 17.03.2010 eine Sondersitzung des Kreisausschusses geben wird, in der es um die Nachfolge des Leiters des Fachbereiches 1 geht.

 

 

Resolution zur angestrebten Grundgesetzänderung im Rahmen der Neuorganisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II

 

Landrat Püning teilt mit, dass zwischenzeitlich allen Kreistagsmitgliedern eine Sitzungsvorlage zusammen mit einem Resolutionsentwurf für die Beratung in der kommenden Kreistagssitzung am Mittwoch vorliegen dürfte.

 

 

Beirat Flächenpool

 

„Mit Beginn der neuen Legislaturperiode von Kreistag und Räten ist die Amtszeit der Mitglieder in dem Beirat zum Flächenpoolmanagement bei den WBC abgelaufen. Bei den Vorbereitungen zur Neubesetzung des Beirates ist dabei festgestellt worden, dass die gemeinsame Vereinbarung zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Städten und Gemeinden über die Schaffung, Pflege und Unterhaltung eines Flächenpools für Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen offenbar nicht oder nicht von allen Städten und Gemeinden unterzeichnet worden ist. Das zu unterzeichnende Vertragsexemplar ist im Rahmen der Schaffung des Flächenpoolmanagements bei der WBC im Jahre 2005 über die Konferenz der Bürgermeister an die einzelnen Städte und Gemeinden zur Unterzeichnung gegangen, bislang aber nicht an den Kreis zurück gegeben worden. Unabhängig vom formalen Abschluss der Vereinbarung ist der Beirat, bestehend aus Mitgliedern des Kreistages sowie Vertretern der Städte und Gemeinden, in den letzten Jahren zusammengetreten und hat insgesamt sechsmal getagt.

 

Im Rahmen der anstehenden Neubesetzung wurde mit den Städten und Gemeinden die Frage nach der Fortführung des Beirates „Flächenpool“ erörtert. Einhelliger Konsens zwischen den Beteiligten bestand darin, dass nach der Etablierung des Flächenpools und der Inanspruchnahme durch die Städte und Gemeinden ein begleitendes Gremium nicht mehr erforderlich ist.

 

Die inhaltliche Betreuung des Flächenpools durch Mitglieder des Kreistages erfolgt über den Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld GmbH.“

 

 

Verwaltungsstrukturreform – Evaluation des Belastungsausgleichs

 

„Der Kreis Coesfeld hat Anfang 2008 im Zuge der Verwaltungsstrukturreform Aufgaben im Bereich der Versorgungs- und Umweltverwaltung vom Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Gleichzeitig hat das Land Personal für diese Aufgaben zur Verfügung gestellt. Das Land zahlt den neuen Aufgabenträgern nach dem Konnexitätsprinzip einen so genannten „Belastungsausgleich“ zur Finanzierung der anfallenden Personal- und Sachaufwendungen.

 

Bei fast allen neuen Aufgabenträgern reichen das vom Land zur Verfügung gestellte Personal und der gezahlte Belastungsausgleich nicht aus, um die Aufgaben sachgerecht bearbeiten bzw. finanzieren zu können. Als Folge müssen „eigenes“ Personal in den neuen Aufgabenbereichen eingesetzt und die zusätzlichen Aufwendungen über den Haushalt finanziert werden. Über diese Problematik habe ich Sie mehrmals – letztmalig in der Sitzung des Kreisausschusses am 10.12.2008 mit der Sitzungsvorlage Nr. 7-1196 – informiert. Bekanntlich haben daher mehrere Kreise und kreisfreie Städte eine Kommunalverfassungsbeschwerde erhoben. Am 09.02.2010 hat die mündliche Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof NRW stattgefunden.

 

Unter Berücksichtigung des Verhandlungsverlaufs kommt der Landkreistag NRW zu der Einschätzung, dass die Kommunalverfassungsbeschwerde wohl nicht vollumfänglich Erfolg haben wird. Ggf. könnte das Urteil, das am 23.03.2010 verkündet werden soll, aber Auswirkungen auf die  Bemessung des vom Land zu zahlenden Belastungsausgleichs haben.

 

Dass aus Sicht der Kommunen der Belastungsausgleich nicht ausreichend bemessen ist, zeigt auch die Entwicklung im abgelaufenen Jahr 2009. In allen drei Aufgabenbereichen – also dem Schwerbehindertenrecht, dem Bundeselterngeldgesetz und dem Umweltrecht – ist nach wie vor der Einsatz von zusätzlichen Beschäftigten erforderlich. Insgesamt muss eigenes Personal in einem Umfang von 3,27 Stellen eingesetzt werden.

 

Auch der gezahlte Belastungsausgleich war im letzten Jahr nicht kostendeckend. Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen des Kreises und nach Abzug der Erstattung des Landes verbleibt eine Unterdeckung von rd. 470.000 €. Bei diesen Berechnungen wurden Pauschalbeträge für die sogenannten Gemein- und Sachkosten angesetzt. Gegenüber dem Jahr 2008 ist das eine weitere Verschlechterung von rd. 90.000 €. Der Mehraufwand gegenüber 2008 resultiert in erster Linie aus zusätzlichen Personalaufwendungen. Dieses Personal wurde sukzessive im Laufe des Jahres 2008 eingesetzt und ist somit erstmals im Jahr 2009 für ein volles Kalenderjahr in die Berechnungen eingeflossen.

 

Falls das Land den Belastungsausgleich nicht anhebt, ist im laufenden Jahr mit einem weiter steigenden Defizit zu rechnen. Im Jahr 2008 und 2009 enthielt der Belastungsausgleich für den Bereich Versorgungsverwaltung nämlich noch eine Pauschale in Höhe von 10 % des fiktiven Personalaufwands, um den Implementierungsaufwand für die übernommenen Aufgaben zu decken. Diese Pauschale entfällt im Jahr 2010. In der Umweltverwaltung entfiel die Pauschale schon im Jahr 2009.“

 

Hierzu ergänzt Landrat Püning, dass der Kreis Coesfeld auf den Verfassungsgerichtshof hofft

Ktabg. Kleerbaum vermutet im Hinblick auf die Einschätzung des Verhandlungsverlaufs wenig kommunalfreundliche Richter oder aber nicht zutreffende Zahlen als Ursache. Die Einschätzung des Landkreistages vermittle ein ungutes Gefühl.

 

Mit einem Urteil, so Landrat Püning, werde man erfahren, welcher Beurteilungsspielraum dem Land hierbei zugestanden ist und ob eine Verpflichtung hin zu einem 100-prozentigen Ausgleich besteht. Er erhoffe sich eine Klärung der Frage, auf welchen Zeitpunkt abzustellen ist und ob die sogenannten Overhead-Kosten zu berücksichtigen sind. Der Aufwand sei schließlich da.

Wenn das Urteil vorliege, werde man sich hiermit beschäftigen.

 

Ktabg. Havermeier berichtet, dass auch nach Einschätzung des Städtetages das Gericht sich schwer tue und der Schwerpunkt sich möglicherweise auf die Evaluationsergebnisse verlagert.