Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 46, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreis Coesfeld als Untere Wasserbehörde ergreift wirksamere Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz der Grund- und Oberflächenwässer gegen übermäßigen Nitrateintrag.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Landrat Püning führt einleitend aus, dass der Beschlussvorschlag im Fachausschuss und im Kreisausschuss ausführlich diskutiert und jeweils mehrheitlich abgelehnt worden sei.

 

Ktabg. Vorgelpohl erklärt für die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass seine Fraktion weiterhin der Meinung sei, dass Nitrat nicht ins Grundwasser gehöre. Der Kreis als zuständige Untere Wasserbehörde habe wirksamere Maßnahmen zum vorbeugenden Schutz der Grund- und Oberflächenwässer gegen übermäßigen Nitrateintrag zu ergreifen. Der Antrag bleibe daher bestehen.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg ergänzt, dass das Nitratproblem weiter bestehen bleibe und sich in Zukunft noch verschärfen werde, auch wenn die Mehrheit des Kreistages den vorliegenden Antrag der GRÜNEN ablehnen werde. So sei beispielsweise im Jahre 2007 nicht ohne Grund am Zufluss zur Stevertalsperre mit 31,9 mg der höchste Nitrat-Mittelwert der letzten 10 Jahre gemessen worden. Die Konzentration der Tierhaltung und die Produktion enormer Güllemengen seien als Hauptursache der Nitrat-Belastung heute unbestritten. Die GRÜNEN würden das Grundwasser, aber auch das Oberflächenwasser, aus folgenden Gründen als höchst gefährdet ansehen. So seien alleine in den letzten 2 Jahren rund 140.000 neue Schweinemastplätze hinzugebaut worden, dem zu folge gebe es im Kreis heute rund 1 Million Borstentiere, soviel Tiere wie nie zuvor. Hinzu komme eine noch größere Zahl neuer Geflügelställe und es würden unüberschaubar weitere Ställe gebaut. Dies führe zu ständig sich erhöhenden Futter- und Nährstoffimporten in den Kreis. Biogasanlagen würden zusätzlich dazu beitragen, dass sich die zu entsorgenden Nährstoffmengen erhöhen. Seit dem Jahre 2000 gebe es die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Sie fordere bis zum Jahre 2015 einen „guten chemischen Zustand“ und generell ein Verschlechterungsverbot für das Grundwasser. Zusätzliche Neubauten von Intensiv-Tierhaltungsanlagen würden aber dieses Verschlechterungsverbot unterlaufen. Wenn die Kreisverwaltung als Genehmigungsbehörde die gesetzlichen Vorgaben zur Reinhaltung des Wassers ernst nehmen würde, komme sie nicht umhin, wirksamere Maßnahmen zu ergreifen, wie von den GRÜNEN im vorliegenden Antrag beantragt werde. Ohne Obergrenzen bei der Tierbesatzdichte bzw. einer Reduktion der Güllemengen pro Flächeneinheit sei eine Lösung des Nitrat-Problems nicht möglich. Um mehr Transparenz in die Problematik zu bringen, seien von den GRÜNEN einige Fragen an die Verwaltung herangetragen worden mit der Bitte, diese demnächst zu beantworten, so Ktabg. Dr. Kraneburg abschließend.

 

Ktabg. Schulze Esking antwortet, dass alle vorgetragenen Argumente widerlegt werden könnten. In diesem Zusammenhang verweist er auf die ausführliche und ausreichende Diskussion im Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherung und Ordnung und im Kreisausschuss. Die CDU-Kreistagsfraktion werde den Antrag weiterhin ablehnen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               6   JA-Stimmen

                                                    46 NEIN-Stimmen

 

 

 

 

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.