Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.02.2010 (siehe Anlage)

 

Landrat Püning verweist auf die seit heute vorliegende Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hin und stellt eine schriftliche Beantwortung in Aussicht.

 

 

Abbrennen von Osterfeuern

 

Ktabg. Dr. Kraneburg bezieht sich auf das in absehbarer Zeit wieder anstehende Abbrennen von Osterfeuern, die nur unter Einhaltung von Beschränkungen als Brauchtumsfeuer zulässig seien. Diese Beschränkungen würden in den meisten Fällen nicht eingehalten. Er möchte wissen, inwieweit der Kreis Coesfeld hierauf Einfluss nehmen könne. So habe sich z.B. die Stadt Münster mit den Landwirten zusammengetan. Um ein Ausufern beim Abbrennen von Osterfeuern zu erreichen, werde sinnvoller weise das Schnittgut gehäckselt.

 

Landrat Püning antwortet, dass die Zuständigkeit hierfür bei den Städten und Gemeinden liege.