Beschluss: zurückgezogen

 

 


FBL 2 Schütt erläutert, dass in dem der Sitzungsvorlage beigefügten Vermerk zu entnehmen sei, dass die Frage der Zuständigkeit umstritten ist. Das Problem sei an das Ministerium bereits herangetragen worden. Das Kreisjugendamt ginge jedoch nicht von Problemen aus, da viele Kinder voraussichtlich später in die Kindertageseinrichtungen kommen – auch um Elternbeiträge zu sparen - , sodass die neuen Schulkinder über einen separaten Betreuungsvertrag auch weiter in der Kindertageseinrichtung betreut werden können. Für diese könne später auch abgerechnet werden, so dass das für die Träger eher einen Vorteil bedeute.

 

Ktabg. Schäpers fragt bei Ktabg. Klose nach, ob es Praxiserfahrungen zum Problem gegeben habe und deshalb seitens Bündnis 90 / DIE GRÜNEN der Antrag an die Verwaltung gestellt worden sei.

 

Ktabg. Klose antwortet, dass diese Lücke nur aufgefallen sei, konkrete Problemfälle jedoch nicht bekannt seien.

 

Mitglied Kuhlmann äußert, dass es sich hier um eine offene Frage handele, bei der das Ergebnis des Innenministeriums nicht abgewartet werden könne. Es handele sich um ein „faktisches Problem“ bei der die großen Kinder bereits verabschiedet wurden und die neuen Kinder bereits aufgenommen wurden. Auch hätten viele Kindertageseinrichtungen in den Ferien geschlossen, so dass eine Absprache unter den Kindertageseinrichtungen erfolgen müsse. Für die Kindertageseinrichtungen bedeute dies eine Herausforderung zur organisatorischen Bewältigung. Hier bedürfe es einer Abfrage des Bedarfes sowie der Kosten.

 

Ktabg. Danielczyk merkt an, dass er eine finanzielle Unterstützung nicht befürworten würde.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass den Trägern die Kindpauschalen aus dem Kindergartenbedarfsplan zum 01.08. zur Verfügung gestellt werden. Sofern sich Abweichungen innerhalb des 10 %-igen Korridors ergäben, könnten die Träger das Geld behalten. Dafür erwarte man von den Kindertageseinrichtungen, dass – wenn Plätze im Sommer nicht genutzt werden - die Bereitschaft zur Betreuung von Schulkindern bis zum Beginn der Schule da ist. Er sehe auch kein organisatorisches Problem, da die Kindertageseinrichtungen langjährige Erfahrungen haben.

 

AL´in 51 Dülker merkt an, dass die Eltern sich grundsätzlich auf die Ferienregelungen einrichten würden und dringender Betreuungsbedarf eher bei den Zuzugskindern gegeben sei.  Da bisher keine Probleme an das Jugendamt herangetragen worden seien, sehe die Verwaltung zurzeit keine Veranlassung für eine Bedarfsermittlung.

 

Ktabg. Klose erläutert, dass der gestellte Antrag lediglich die Aufgabe zur Prüfung hatte, ob hinsichtlich der späten Sommerferien Probleme bestehen. Sofern alles reibungslos laufe, sei man zufrieden.

 

Ktabg. Schäpers merkt an, dass mit der Erstellung eines Konzeptes viel Arbeit verbunden sei und dies zu früh gefordert würde. Es müsse eher darauf geschaut werden, ob tatsächlich Probleme auftauchen. Dies könne auch in Gesprächen erfragt werden.

 

Ktabg. Danielczyk hält einen Bericht der Verwaltung in einer der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung, zu der Frage, ob Problemfälle auftauchen, für ausreichend.

 

FBL 2 Schütt schlägt vor, seitens Bündnis 90 / DIE GRÜNEN den Antrag zurückzuziehen und die Verwaltung im Gegenzug nach den Sommerferien noch einmal darüber berichtet, ob Probleme an die Verwaltung herangetragen wurden. Derzeit bestehe kein Bedarf in eine große Prüfung einzusteigen, da den Anwesenden keine Probleme bekannt sind.

 

Sodann zieht Ktabg. Klose den Antrag von Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zurück und Vorsitzender Wobbe hält fest, dass die Verwaltung im nächsten Jugendhilfeausschuss zum Thema berichtet.