Beschluss: Kenntnis genommen

KD Gilbeau erläutert die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Münster und betont die Absicht, eine vertragliche Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld über das Verfahren zur Spitzabrechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt zu treffen. Er weist darauf hin, dass auf Initiative der Bezirksregierung durch das Innenministerium NRW geklärt werden soll, ob die Vorgehensweise des Kreises Coesfeld bei der buchungs- und bilanztechnischen Umsetzung der Spitzabrechnung der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt zulässig ist.