Entwicklung eines (Pilot)Clusters Consumer Facility Management - ConFM

 

Die Handwerkskammer Münster startet zur Zeit das Projekt „Entwicklung eines (Pilot)Clusters Consumer Facility Management (ConFM). Dieses Projekt ging als Sieger aus einem der Ziel 2-EU-Fördermittelwettbewerbe der Landesregierung NRW hervor.

 

Im Wesentlichen geht es bei diesem Projekt um den Aufbau eines Netzwerkes im Bereich von personen- und haushaltsbezogenen Dienstleistungen (Consumer Facility Management).

 

Vorhandene Strukturen im Regierungsbezirk Münster sollen gebündelt und zu einer Kompetenz­region, einem sog. Cluster, weiterentwickelt werden. Zentrales Thema dieser Kooperationen ist die Steuerung von Dienstleistungen rund um das Wohlergehen von Privatpersonen. Die wirtschaftliche Dynamik dieses Geschäftsbereiches soll gestärkt, neue Angebote entwickelt und neue Geschäfts­felder erschlossen werden. Gerade der demographische Wandel bietet hier noch viele zusätzliche Möglichkeiten, wie z. B. kombinierte Angebote von Pflege- und Handwerksleistungen etc.

 

Die wfc GmbH und der Kreis Coesfeld beteiligen sich - auch vor dem Hintergrund der Studienan­gebotsentwicklung im Bereich ConFM in Coesfeld - als unterstützende Kooperationspartner an diesem Projekt. Finanzielle Auswirkungen sind mit der Beteiligung nicht verbunden.

 

Belastungsausgleich nach § 4 des Gesetzes zur Regelung der personalrechtlichen und finanzwirtschaftlichen Folgen der Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts

 

Bekanntlich hat das Land Nordrhein-Westfalen mit Wirkung vom 01.01.2008 die Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben aus dem Bereich des Umweltrechts auf die Kreise und kreisfreien Städte verlagert. Die neuen Aufgabenträger erhalten dafür einen Belastungsausgleich vom Land.

 

Damit sollen die zusätzliche Personalaufwendungen für die vom Land übernommenen Beamten sowie der durch die neuen Aufgaben verursachte Sachaufwand abgedeckt werden. Die neuen Aufgabenträger waren in den Jahren 2008 und 2009 verpflichtet, die Gebühren, die im Zusammenhang mit den Aufgaben vereinnahmt wurden, an das Land abzuführen.

 

Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass nach Ablauf von zwei Jahren – also ab dem Jahr 2010 – die künftig zu erwartenden Gebühreneinnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Erfahrungen zu schätzen und vom Belastungsausgleich abzuziehen sind. Einzelheiten hierzu sollen durch eine Rechtsverordnung festgesetzt werden.

 

Diese Rechtsverordnung liegt aber noch nicht vor. Insofern ist nicht bekannt, auf welcher Basis die Schätzung der Gebühreneinnahmen erfolgt. In Betracht kommt eine landesweite Schätzung oder eine für jeden Aufgabenträger gesonderte Berechnung.

 

Der Kreis Coesfeld hat in 2008 rd. 37.000 € und in 2009 ca. 141.000 € vereinnahmt. Für das Jahr 2010 wurde ein Gebührenaufkommen von 130.000 € veranschlagt.

 

Das Land hat mit Schreiben vom 12.05.2010 mitgeteilt, dass die Schätzung der abzusetzenden Beträge bisher noch nicht abschließend erfolgen konnte. Das Thema soll auch bei der anstehenden Evaluierung des Belastungsausgleichs noch einmal aufgegriffen werden. Bis zur Entscheidung über diese Frage wird das Land den Belastungsausgleich für das Jahr 2010 ohne Berücksichtigung des Gebührenabzugs berechnen und auszahlen. Der Belastungsausgleich für das laufende Jahr wird nach Klärung der Thematik ggf. neu festgesetzt und entstandene Überzahlungen mit späteren Abschlagszahlungen bzw. mit der Schlusszahlung 2010 verrechnet. 

 

Inzwischen liegen mir Informationen des Landkreistages vor, dass seitens des MUNLV in Erwägung gezogen wird, die bisherige Praxis zunächst beizubehalten, da die Datengrundlage für die Durchführung einer Schätzung als nicht repräsentativ angesehen wird.