Neuorganisation SGB II ab dem 01.01.2011

FBL Schütt führt einleitend aus, dass der Kreis Coesfeld mit der Kommunalträger-Zulassungsverordnung vom 24.09.2004 als zugelassener kommunaler Träger für das SGB II anerkannt worden sei. Die Zulassung sei am 01.01.2005 in Kraft getreten; sie ende am 31.12.2010.

In der Vergangenheit habe es unterschiedliche Vorschläge zur Neuorganisation des SGB II ab dem 01.01.2011 gegeben. Alle seien bisher nicht mehrheitsfähig gewesen.

Im Rahmen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe sei es im März 2010 gelungen, einen mehrheitsfähigen Entwurf für eine neue Verwaltungsorganisation im Bereich des SGB II zu entwerfen. Dieser sehe vor, über den Weg einer Verfassungsänderung das bisherige Optionsmodell zu verstetigen und die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Arbeitsverwaltung in einem ARGE-Nachfolgemodell abzusichern. Zudem sehe der Gesetzesentwurf vor, die Zahl der zugelassenen kommunalen Träger von zur Zeit 69 auf insgesamt 110 zu erhöhen.

Das Bundeskabinett habe diesen Gesetzesentwurf am 31.03.2010 beschlossen.

Eine Entscheidung des Bundesrates über die Grundgesetzänderung zur SGB II-Neuorganisation solle am 09. Juli 2010 getroffen werden. Angesichts des gefundenen politischen Kompromisses sei davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf beschlossen werde.

Nach dem vorliegenden Entwurf sei vorgesehen, dass die aktuell zugelassenen kommunalen Träger vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales durch Rechtsverordnung über den 31.12.2010 hinaus unbefristet zugelassen werden, wenn sich diese gegenüber der zuständigen obersten Landesbehörde verpflichten, eine Zielvereinbarung über die Leistungen nach diesem Buch mit der zuständigen Landesbehörde abzuschließen und Daten zu erheben, um eine bundeseinheitliche Datenerfassung, Ergebnisberichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche zu ermöglichen.

Seit dem 01.01.2005 habe der Kreis Coesfeld im engen Schulterschluss mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden und auch in guter Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteuren auf dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik das SGB II erfolgreich umgesetzt.

Aus diesem Grund habe sich der Kreistag in seiner Sitzung am 24.02.2010 mit der Neuorganisation des SGB II über den 31.12.2010 hinaus beschäftigt und in einer Resolution gefordert, dass die Absicherung und Aufstockung der zugelassenen kommunalen Träger im Grundgesetz verankert werde.

Im Rahmen der Aussprache sei von den Vertretern der im Kreistag vertretenen Fraktionen gefordert worden, dass der Kreis Coesfeld auch über den 31.12.2010 hinaus das SGB II eigenverantwortlich umsetzen solle.

Auch haben sich die Mitglieder der Lenkungsgruppe zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld, die Leiter der örtlichen Zentren für Arbeit sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in ihrer Konferenz am 07.06.2010 für die Fortführung der kommunalen Trägerschaft ausgesprochen. Sie haben zugleich darauf hingewiesen, dass sie dies in ihren politischen Gremien noch beraten würden.

Unter der Voraussetzung, dass Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Neuorganisation am 09.07.2010 zustimmen, werde den Gremien des Kreises ein Beschlussvorschlag auf unbefristete Fortführung als zugelassener kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende ab dem 01.01.2011 zugeleitet. Hierin werde sich der Kreis Coesfeld verpflichten, ab 2011 mit der zuständigen Landesbehörde eine Zielvereinbarung über die Leistungen nach dem SGB II abzuschließen sowie die entsprechenden Daten zu erheben, um eine bundeseinheitliche Datenerfassung, eine Ergebnisberichterstattung, eine Wirkungsforschung sowie einen Leistungsvergleich zu ermöglichen.

 

 

 

Sachstand Einrichtung von Pflegestützpunkten im Kreis Coesfeld

FBL Schütt teilt mit, dass sich die Pflegeberater aus dem Einzugsbereich des LWL Münster im März 2010 in Coesfeld zu einem Austausch getroffen hätten. Das Hauptthema des Tages sei die Einrichtung von Pflegestützpunkten in den einzelnen Städten und Kreisen gewesen.

Zusammenfassend könne festgestellt werden, dass es ein flächendeckendes Netz von Pflegestützpunkten in NRW wohl nicht geben werde. Teilweise seien Verträge zwischen den Kommunen und Kassen mit dem Ziel der Einrichtung von Pflegestützpunkten getroffen worden. Teilweise seien aber auch Verhandlungen mit dem Ergebnis abgeschlossen worden, dass man sich bewusst nicht für die Einrichtung von Pflegestützpunkten ausgesprochen habe. Eine Zwischenlösung sei der Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit dem Ziel, enger als bisher zusammenzuarbeiten, aber nicht im Rahmen eines Pflegestützpunktes.

Selbst im Münsterland werde es kein einheitliches Bild geben. Bislang hätten sich bereits der Kreis Recklinghausen und der Kreis Gütersloh dafür ausgesprochen, ihre eigene Beratungsstruktur beizubehalten bzw. aufzubauen.

In der Stadt Münster werde das bisherige Pflegebüro zu einem PSP umgewandelt, gleichzeitig werde ein PSP der AOK eingerichtet. Im Kreis  Warendorf würden zwei PSP der Kassen und ein kommunaler PSP eingerichtet, gleichzeitig werde aber auch die eigene Beratungsstruktur beibehalten.

Der Kreis Steinfurt, der bisher noch keine eigene Beratungsstelle gehabt hätte, habe bereits der Einrichtung von zwei PSP der Kassen zugestimmt und einen kommunalen PSP eingerichtet.

Von allen Teilnehmern sei geschildert worden, wie schwer es gewesen bzw. noch sei, den gemeinsamen Nenner zwischen den Kommunen und Kassen zu finden.

Auch für den Kreis Coesfeld gestalte sich die Verhandlung sehr schwierig. Bekanntlich sei bei dem von den Kassen vorgeschlagenen ersten Konzept die Stadt Dülmen unterversorgt, weil die Kassen jeweils die Einrichtung eines Pflegestützpunktes an ihren Geschäftsstellenorten Lüdinghausen und Coesfeld planen. Keine Kasse sei bereit gewesen, in der Stadt Dülmen einen Pflegestützpunkt anzubieten. Da seitens des Ministers immer dafür plädiert worden sei, Rücksicht auf vorhandene Strukturen zu nehmen, habe der Kreis Coesfeld großes Interesse, seine jetzige Anlaufstelle/Büro im Kreishaus Coesfeld zu erhalten. Die Einbindung in die interne Beratungsstruktur des Kreises am gleichen Ort bedeute sowohl für den Bürger als auch für die Mitarbeiter kurze Wege. Eine Auslagerung der Beratungsstelle z.B. nach Dülmen würde mit Zeit- und Reibungsverlusten verbunden sein.

Den Kassen sei daher beim letzten Gespräch vorgeschlagen worden, gemeinsam einen mobilen Pflegestützpunkt für den Kreis einzurichten und gemeinsam hierfür das Personal zu stellen. Hierzu sei auch bereits eine Stellungnahme des zuständigen Ministeriums eingeholt worden. Derzeit werde im Hause ein Konzept für einen mobilen PSP entwickelt, das noch mit den Kassen abzusprechen ist.

 

 

Förderung des Grundsatzes „Ambulant vor stationär“

hier: Anträge auf Leistungen aus dem Fördertopf

FBL Schütt erklärt, dass in 2010 zwei Anträge auf Zuwendungen aus dem Fördertopf „Ambulant vor stationär“ gestellt worden seien, die dem Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit nicht bzw. noch nicht zur Entscheidung vorgelegen hätten. Es handele sich um folgende Maßnahmen:

  1. Der Verein Herbstlicht e. V. vermittelt Senioren- und Demenzbegleitung. Er hat seine Tätigkeit aus Billerbeck und Umgebung seit 2009 auf das südliche Kreisgebiet ausgeweitet. Durch erheblich angestiegene Nachfrage finanziert sich die Tätigkeit ab 2010 nahezu ausschließlich aus den Leistungen der Pflegekasse, da fast alle Kunden Leistungen gem. § 45 b SGB XI erhalten. Nach ausführlichem Gespräch wurde festgestellt, dass keine Finanzierungslücke besteht, so dass der Antrag zurückgenommen wurde.
  2. Frau Angelika Autering – Werkstatt für Lebenshilfe und Entspannung hat Betreuungsgruppen für Senioren und Demenzkranke eingerichtet. Der ländlich gelegene Hof bietet vor allem für Naturliebhaber und für Menschen, die auf dem Land leben, ein individuelles und sehr positives Betreuungsangebot. Der Antrag muss noch hinsichtlich des genauen Förderungsbedarfes konkretisiert werden.

 

 

Sachstand über die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention

hier: Inklusion

FBL Schütt erläutert, dass seit Inkrafttreten der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung die Worte „Integration“ und „Inklusion“ hoch aktuell seien. Allerdings gebe es auf die Frage, wie künftig Kinder und Jugendliche mit Handicap beschult werden sollen, keine einfachen Antworten. Klar sei nur, dass ein Umwandlungsprozess einsetzen müsse.

Förderschulen seien bereits jetzt subsidiär, also nur nachrangig zuständig. Sie würden von Kindern besucht, die von der allgemeinen Schule nicht oder nicht ausreichend  - sonderpädagogisch – gefördert werden können. Tatsächlich sei aber der Besuch einer Förderschule für Kinder mit Behinderungen zur Zeit noch die Regel.

 

Derzeitiger Stand der Diskussionen um die Inklusion

FBL Schütt erklärt hierzu, dass die Amtschefkonferenz der KMK ein Diskussionspapier für die Umsetzung von Art. 24 der UN-Konvention vorgelegt habe (Stand 29.4.2010). Danach setze das Übereinkommen wichtige Impulse für weitere Entwicklungsprozesse mit dem Ziel der aktiven gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen mit Behinderung.

Die Behindertenrechtskonvention sei für alle Träger der öffentlichen Gewalt und damit für Bund, die Länder und die Kommunen völkerrechtlich verbindlich. Soweit die Schulbildung betroffen sei, liege die Umsetzung nach der Kompetenzordnung des GG vor allem in Händen der Länder und Kommunen.

Art. 24 des Übereinkommens begründe für die schulische Bildung eine staatliche Verpflichtung, die dem Vorbehalt der progressiven Realisierung unterliege. Das heiße, dass die Verwirklichung nicht innerhalb eines kurzen Zeitraumes erreicht werden könne und dass eine Konkurrenz zu anderen gleichrangigen staatlichen Aufgaben bestehe. Die Umsetzung des Übereinkommens sei damit als gesamtgesellschaftliches komplexes Vorhaben längerfristig und schrittweise angelegt. Subjektive Rechtsansprüche würden erst durch gesetzgeberische Umsetzungsakte begründet.

Das Diskussionspapier treffe folgende Aussagen:

-          Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben ein Recht auf Bildung

-          Ziel ist der Ausbau des gemeinsamen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung

-          die sonderpädagogische Förderung entwickelt sich weiter die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schule und außerschulischen Partnern ist zu stärken

-          die für die Bildung Verantwortlichen nehmen die Herausforderung der Behin­dertenrechtskonvention an

-          Veränderungsprozesse sind schrittweise und längerfristig angelegt

Das Papier sei unter maßgeblicher Beteiligung von Fachleuten aus NRW in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe der KMK entstanden, an denen neben Sonderpädagogen und Juristen auch Vertreter der allgemeinen Schulen mitgewirkt haben.

Es solle als Impuls für eine bundesweite Diskussion über den Ausbau des gemeinsamen Lernens und die Umsetzung der VN-BRK im Schulsystem verstanden werden und damit einen Prozess unterstützen, der in vielen Ländern längst begonnen habe.

Das Papier werde nach Ablauf der formalen Protokollzustimmungsfrist durch die Länder die Grundlage der von der KMK geplanten Fachtagung am 21. und 22.06.10 in Bremen sein.

Das ausführliche Papier finde man auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Weiterbildung in NRW.

U. a. befasse sich auch der Landkreistag mit diesem Papier. Es werde derzeit in unterschiedlichen Gremien diskutiert. Er vertrete die Position, dass die Spitzenverbände bei der Umgestaltung der Schullandschaft zu beteiligen seien. Er gehe weiter davon aus, dass ein völliger Verzicht auf Förderschulen nicht möglich sei und setze auf den Ausbau von Kompetenzzentren.

Er fordere weiterhin, dass die Schulträger nicht alleingelassen werden dürfen, wenn es um die Kosten der Veränderung des Schulsystems gehe.

 

 

Interessenbekundungsverfahren zur Durchführung von Modellprojekten zur Bürgerarbeit

FBL Schütt teilt mit, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 05.05.2010 (Eingang am 10.05.2010) über das Interessenbekundungsverfahren des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Durchführung von Modellprojekten zur Bürgerarbeit informiert habe.

Ziel des Modellprojektes „Bürgerarbeit“ sei es, einen möglichst hohen Anteil der arbeitslosen und erwerbslosen Hilfebedürftigen durch qualitativ gute und konsequente Aktivierung in den Arbeitsmarkt zu integrieren und nur die Arbeitslosen in die „Bürgerarbeit“ zu vermitteln, bei denen eine Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich sei.

Dieses Bundesprojekt richte sich an erwerbsfähige Hilfebedürftige, die im Sinne des § 16 SGB III arbeitslos seien und Leistungen nach dem SGB II bezögen.

Die Laufzeit des Projektes sei bundesseitig festgelegt auf den Zeitraum vom 01.07.2010 bis zum 31.12.2014. Start der mindestens sechsmonatigen Aktivierungsphase sei der 01.07.2010. Start der maximal 36-monatigen Beschäftigungsphase sei der 01.01.2012.

Im Zuge des Projektes sollten mindestens 500 Angehörige der o.g. Zielgruppe in die Aktivierungsphase einmünden. Es sei derzeit noch nicht bekannt, in welchem Umfang Personen nach Abschluss der individuellen und mindestens sechsmonatigen Aktivierungsphase für Bürgerarbeitsplätze vor Ort in Frage kommen könnten.

Die Dauer der Beschäftigung betrage maximal 36 Monate. Eine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bestehe nicht.

Während dieser Phase werde flankierend ein intensives Betreuungs- und Coachingangebot vorgehalten.

In Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, den Wohlfahrtsverbänden sowie der lokalen Trägerschaft erfolge die Einrichtung von Bürgerarbeitsplätzen, soweit sie zusätzlich und im öffentlichen Interesse lägen.

Bei einem zeitlichen Umfang von 30 Wochenstunden betrage das Arbeitnehmerbruttoeinkommen 960 €. Soweit 20 Stunden gearbeitet würden, seien 600 € als Arbeitnehmerbruttoeinkommen zu zahlen. Es werde ein Zuschuss an den Beschäftigungsgeber in Höhe von 1.080 € bzw. 720 € für 30 bzw. 20 Stunden gewährt. Die Abwicklung des Zuschusses erfolge durch das Bundesverwaltungsamt in Köln.

Im Rahmen der Umsetzung der Bürgerarbeit sei es erforderlich, dass der Anstellungsträger tariflich entlohnt; soweit ein Tarifvertrag nicht bestehe, erfolge eine ortsübliche Bezahlung.

Zur Klärung von offenen Fragen bzw. zur Projektumsetzung hätten am 12.05.2010 beim Landkreistag Nordrhein-Westfalen bzw. am 17.05.2010 bei der Regionalagentur Münsterland Arbeits- und Abstimmungsgespräche stattgefunden.

Der Einsendeschluss für den entsprechenden Antrag sei der 27.05.2010 gewesen. Aufgrund der Kürze der Zeit sei es nicht möglich gewesen, eine Sondersitzung der Arbeitsmarktkonferenz zu diesem Thema zu realisieren. Daher sei die Einholung des regionalen Votums der Arbeitsmarktkonferenz im Rahmen eines Umlaufverfahrens erfolgt. Bis zum 23.05.2010 hätten insgesamt Rückmeldungen von 21 Mitgliedern der Arbeitsmarktkonferenz vorgelegen. In allen Fällen sei eine Zustimmung zur beabsichtigten Antragstellung grundsätzlich erteilt worden. Aufgrund der Zustimmung sei fristgemäß am 26.05. der Antrag auf Beteiligung am Modellprojekt Bürgerarbeit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt worden. Zusätzlich zu diesem Antrag habe die Regionalagentur Münsterland für die Kreise Borken, Coesfeld und Warendorf einen gemeinsamen Antrag auf Beteiligung am Modellprojekt „Bürgerarbeit“ an das Bundesministerium gestellt.

Es sei inzwischen bekannt geworden, dass ca. 200 SGB II-Träger Anträge auf Beteiligung am Modellprojekt „Bürgerarbeit“ gestellt hätten. Derzeit würden die Interessensbekundungen ausgewertet. Es werde damit gerechnet, dass in ca. 6 bis 8 Wochen eine Entscheidung über eine mögliche Teilnahme erfolgt.

Über das weitere Verfahren werde im Ausschuss berichtet.

 

 

Energiekostenberatung für SGB II-Leistungsberechtigte

FBL Schütt führt einleitend aus, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit in seiner Sitzung am 01.02.2010 die Verwaltung beauftragt habe zu prüfen, inwieweit die Einstellung eines Energieberaters sinnvoll sei, um SGB II-Leistungsbezieher/-innen in ihren Bemühungen um eine möglichst sparsame und effektive Nutzung von Energie in Privathaushalten zu unterstützen. Der Antrag sei wie folgt begründet worden:

„Mangelnde Kenntnis bzw. falsche Verhaltensweisen würden auch in Privathaushalten zum falschen oder ineffektiven Einsatz von erheblichen Energieressourcen führen. Der Kreis Coesfeld habe im vergangenen Jahr durch Veranstaltungen, schriftliche Informationen, aber auch Beratungen vor Ort Hinweise zu energiesparendem und umweltbewusstem Verhalten in öffentlichen Gebäuden, aber auch für private Bauvorhaben gegeben. Es wird um Prüfung gebeten, ob entsprechende Beratungen auch für Bedarfsgemeinschaften im SGB II-Leistungsbezug sinnvoll seien und dazu beitragen könnten, den Energieverbrauch in diesen Haushalten positiv zu beeinflussen.“

Da der Kreis Coesfeld die kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch Delegationssatzung mit der Wahrnehmung der Aufgaben für die passiven Leistungen beauftragt habe, sei diese Angelegenheit mit den Leitern der Zentren für Arbeit der Städte und Gemeinden inzwischen besprochen worden. Von den Vertreterinnen und Vertretern der Städte und Gemeinden sei der Hinweis erfolgt, dass schon jetzt intensiv mit SGB II-Leistungsberechtigten Gespräche geführt würden, wenn im Rahmen der Jahresrechnung deutlich werde, dass die Energiekosten im Vergleich zu anderen Wohnungen unangemessen hoch seien.

Der Kreis Coesfeld habe sich mit den Vertretern der Städte und Gemeinden trotzdem darauf verständigt, in einem ersten Schritt mit den Stadtwerken Coesfeld und Dülmen Gespräche mit dem Ziel zu führen, ob die jeweiligen Energieberater dieser kommunalen Energieversorger modellhaft in den Städten Coesfeld und Dülmen entsprechende Beratungen anbieten können. Anhand der Ergebnisse dieser modellhaften Beratungen solle dann entschieden werden, ob das Projekt ausgeweitet werde.

Gespräche mit Vertretern der Stadtwerke in Coesfeld und Dülmen hätten ergeben, dass es hierzu seitens der Stadtwerke Bereitschaft gebe, das Modell zu unterstützen.

Im Rahmen der nächsten Ausschusssitzung werde über das weitere Vorgehen berichtet.