Landrat Püning macht folgende Mitteilungen:

 

 

Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren – Entwicklung der Betriebskosten

 

„Mit der Sitzungsvorlage SV-8-0073 wurde ein Ausblick auf die Planungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und der hiermit verbundenen Änderungen von Gruppenstrukturen der Kindertageseinrichtungen zum Kindergartenjahr 2013/14 vorgestellt. Unter Punkt IV. „Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)“ enthielt die Sitzungsvorlage auch Angaben zur möglichen Entwicklung der Betriebskosten durch den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren bis 2013/14. Diese Angaben wurden inzwischen überprüft und unter Berücksichtigung der mit dem Kindergartenbedarfsplan 2010/11 beschlossenen Entwicklungen aktualisiert.

 

Für das am 01.08.2010 beginnende Kindergartenjahr 2010/11 wird von Gesamt-Betriebskosten (ohne Förderung Familienzentren und Sprachförderung) von rd. 29. Mio. EUR ausgegangen. Hiervon werden rd. 36 % durch das Land Nordrhein-Westfalen und 11 % von den Trägern (bzw. bei entsprechenden vertraglichen Regelungen von den Städten und Gemeinden) finanziert. Das Kreisjugendamt wird demnach rd. 53 % (rd. 15,3 Mio. EUR) der Betriebskosten aufbringen. Dieser Ausgabe stehen voraussichtliche Einnahmen aus Elternbeiträgen in Höhe von 4,5 Mio. EUR (15,5 % der Betriebskosten) gegenüber.

 

Bei Beibehaltung der bisherigen Finanzierungsstrukturen und Annahme der Gruppenstrukturen aus den Darstellungen der SV-8-0073 ist nach den Berechnungen der Verwaltung bis zum Kindergartenjahr 2013/14 eine Steigerung der Betriebskosten auf 34,2 Mio. EUR zu erwarten, von denen 18,1 Mio. EUR vom Kreis Coesfeld zu finanzieren wären.

Eine Steigerung des Elternbeitragsaufkommens wird dagegen angesichts rückläufiger Platz- und Kinderzahlen trotz weiterer Plätze für Kinder unter zwei Jahren, für die ein höherer Elternbeitrag zu zahlen ist,  nicht erwartet.

 

In den Berechnungen zur Entwicklung der Betriebskosten bis 2013/14 sind mit Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen, zum Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren, zum Betreuungsumfang (25, 35 und 45 Stunden), zur Entwicklung der KiBiz-Pauschalen und der Mietkosten diverse Unwägbarkeiten enthalten. Die obigen Kostenschätzungen für 2013/14 können daher nur als erste Orientierungsgröße angesehen werden und werden von der Verwaltung laufend überprüft und aktualisiert. Hierüber wird im Zusammenhang mit den Ausbauplanungen bzgl. der Plätze für Kinder unter drei Jahren weiter berichtet werden.“

 

 

Abberufung / Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten

 

„Frau Elisabeth Gerdes nimmt seit 1999 die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragen der Kreisverwaltung Coesfeld wahr. Mit Blick auf diesen langen Zeitraum hat Sie mich darum gebeten, sie von dieser Aufgabe zu entbinden und in eine andere Abteilung der Verwaltung umzusetzen.

 

Ich beabsichtige, diesem Wunsch nachzukommen und werde Frau Gerdes mit Wirkung vom 01.07.2010 in das Rechnungsprüfungsamt umsetzen. Die Bestellung zur Prüferin des Rechnungsprüfungsamtes erfolgt durch einen gesonderten Beschluss des Kreistags in seiner Sitzung am 30.06.2010. 

 

Mit Wirkung vom 01.07.2010 wird Frau Heike Wichmann die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten übernehmen. Frau Wichmann wird zu diesem Zeitpunkt aus Ihrer Beurlaubung zurückkehren und nach einer vorübergehenden unterhälftigen Beschäftigung ab dem 01.09.2010 mit halber Stelle die Interessen der Gleichstellung vertreten.

 

Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich auch die seit Anfang 2010 vakante Position der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten neu besetzt. Diese Aufgaben nimmt seit dem 01.04.2010 Frau Anke Schulz wahr.

 

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Frau Gerdes für ihre geleistete Arbeit als Gleichstellungsbeauftragte zu danken. Gleichzeitig wünsche ich Frau Wichmann und Frau Schulz viel Erfolg bei ihren neuen Aufgaben.“