Frau Terhart begrüßt die Mitglieder des Ausschusses und bedankt sich dafür, an dieser Stelle auch einige der Probleme darstellen zu können, die sich in der täglichen Arbeit in einem Altenwohnheim ergeben.

Sie führt dann zunächst aus, dass die Heilig-Geist-Stiftung die älteste Einrichtung dieser Art im Bereich der Stadt Dülmen sei. Die Gründung sei bereits im 14. Jahrhundert erfolgt. Zurzeit leben 150 Personen im Altenwohnheim der Heilig-Geist-Stiftung, davon bedürfen 133 der Pflege. Ferner werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Altenwohnheimes 12 Personen in der Tagespflege betreut. Ein weiteres Aufgabenfeld sei das Betreute Wohnen für ältere Menschen. Hierzu gehören zurzeit 100 Wohnungen. Die Organisation der Stiftung gliedere sich in einer ersten Ebene in den Vorstand, bestehend aus jeweils 4 Vertretern der Kirche und der Stadt Dülmen, dem Geschäftsführer und der Heimleitung. Die Heilig-Geist-Stiftung unterhalte die Zweckbetriebe: Altenwohnheim, Kurzzeitpflege, Tagespflege und Betreutes Wohnen. Frau Terhart weist darauf hin, dass insbesondere im Bereich des Betreuten Wohnens daran gearbeitet werde, das Angebot auszuweiten. Die Heilig-Geist-Stiftung nehme darüber hinaus noch fremde Geschäftsbesorgungen wahr, so für die Hospizbewegung Dülmen e. V., für St. Sebastian und Fabian Rosendahl und für das Ludgerus-Stift Lüdinghausen. Anhand eines Schaubildes stellt Frau Terhart die Organisationsstruktur des Altenwohnheimes mit Geschäftsführung, Heimleitung, Pflegebereich, Therapiebereich, hauswirtschaftlicher Bereich und Verwaltung dar. Eine enge Verknüpfung der Bereiche zum Wohle der zu betreuenden Menschen werde angestrebt. Sie führt aus, dass im Rahmen des Qualitätsmanagements die bestehenden Abteilungs- und Bereichsleiterstrukturen genutzt werden und das Fachwissen in die eingerichtete Steuerungsgruppe einfließe. Frau Terhart weist darauf hin, dass die Moderation der Steuerungsgruppe von einer externen Person übernommen worden sei, um den einzelnen Mitgliedern der Steuerungsgruppe Gleichrangigkeit zu gewähren.

Auf Anfrage von Ktabg. Willms, ob beim Qualitätsmanagement nach Iso 9002 vorgegangen werde, antwortet Frau Terhart, dass zwar in gewisser Weise auf Iso 9002 zurückgegriffen werde, vorrangig aber der Stiftungsauftrag als Leitbild der Einrichtung über Diskussionen in Arbeitsgruppen auf die einzelnen Abteilungen heruntergebrochen worden sei. Frau Terhart weist darauf hin, dass eine Zertifizierungsabsicht nicht bestehe. Im Rahmen der Leitbilddiskussion seien Punkte wie Beschwerdemanagement, Erfüllen von Aufträgen und Verträgen erarbeitet und bereits teilweise in die Praxis umgesetzt worden.

Im Rahmen ihrer weiteren Ausführungen weist Frau Terhart darauf hin, dass sich das im Altenwohnheim zu betreuende Klientel verändert habe. Festzustellen sei, dass aufgrund von demenziellen Erkrankungen zurzeit 81 Bewohner/innen eine Betreuerin bzw. einen Betreuer haben. Die Betreuung und Pflege von an Demenz Erkrankten stelle hohe Anforderungen an die stationäre Pflege und hier insbesondere auch an die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den Betreuerinnen und Betreuern. Entsprechende Konzepte zur Einbindung der Betreuerinnen und Betreuer in die Entscheidungen für den Betreuten sowie zur Übernahme der Verantwortung durch die Betreuerinnen und Betreuer z.B. für die Gesundheitsvorsorge müssen entwickelt werden. Ein entsprechendes „Konzept der geteilten Verantwortung“ gebe den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Altenwohnheimes auch die notwendige Sicherheit in Bezug auf die Bereiche, für die sie die Verantwortung für die zu betreuenden Personen übernehmen müssen. Gleichzeitig diene das Konzept der Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich nicht mehr „für alles verantwortlich fühlen zu müssen“. Als besonderen Aspekt der Betreuung von an Demenz erkrankten Menschen hebt Frau Terhart die Frage nach freiheitsentziehenden Maßnahmen in Form von Beaufsichtigung und Fixierung hervor. Die Notwendigkeit solcher Maßnahmen könne sich z. B. aufgrund erhöhter Sturzgefahr und Weglaufgefahr ergeben. Hier das notwendige Maß zu finden, um sowohl den Belangen der zu betreuenden Personen als auch der Forderung der Krankenkassen nach Erfüllung der Aufsichtspflicht Rechnung zu tragen, sei eine schwierige Aufgabe.

 

Vorsitzender Bergmann dankt Frau Terhart für die informativen und spannenden Ausführungen zu den vielfältigen Aufgaben und Problemen, denen sich eine Einrichtung wie die Heilig-Geist-Stiftung stellen müsse. Er gibt Gelegenheit, Fragen zu stellen.

 

Ktabg. Pieper möchte bezogen auf die freiheitsentziehenden Maßnahmen wissen, wer die Entscheidung treffe, wenn die zu betreuende Person noch selbst zu Entscheidungen in der Lage sei. Ergänzend bittet sie um Auskunft zum Alter der Altenwohnheimbewohner/innen und zur durchschnittlichen Verweildauer.

Hierzu teilt Frau Terhart mit, dass orientierte Bewohner/innen grundsätzlich auch das Recht haben, für sich selbst zu entscheiden. Frau Terhart weist darauf hin, dass vereinzelt Probleme auftreten, wenn der Betreuer eines Bewohners zu einer möglichen Gefährdung seines Betreuten eine andere Auffassung vertrete als die Einrichtung. In solchen Fällen müsse ein Richter entscheiden. Das Durchschnittsalter liege zurzeit bei 85 Jahren. Angaben zur durchschnittlichen Verweildauer lägen nicht vor. Es gäbe einige wenige Bewohner, die bereits seit über 10 Jahren im Altenwohnheim lebten.

 

Auf die Frage von Ktabg. Dinkler, in welcher Weise demenzkranke Bewohner/innen integriert werden, erklärt Frau Terhart, dass hier berücksichtigt werden müsse, wie die anderen Bewohner/innen neben den Erkrankten so leben können, dass auch die nicht von der Krankheit Betroffenen sich wohlfühlen. Eine gangbare Lösung sei hier eine gewisse Trennung der Personenkreise z. B. durch die Einrichtung von zwei Aufenthaltsbereichen.

 

Ktabg. Bednarz bittet um Angaben zur Belegung des Altenwohnheimes. Die Nachfrage Dülmener Bürger sei, so erklärt Frau Terhart, nach wie vor gut.

 

Ktabg. Schneider bittet um Ausführungen zur Initiative, Altenheime grundsätzlich abschaffen zu wollen und stattdessen Wohngemeinschaften von 12 bis 15 Personen einzurichten. Frau Terhart vertritt hierzu die Auffassung, dass die Errichtung von kleinen Wohngruppen als Konzept zwar wünschenswert aber wohl nicht finanzierbar sei.