Sitzung: 22.06.2010 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-8-0198
KD Gilbeau verweist auf den vorliegenden Finanzbericht zum
Stand 30.04.2010 und bestätigt die dort aufgezeigte Situation als nach wie vor
aktuell. Mit Erhalt der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung sind die
Haushaltsmitteln daher zunächst bis zu 80 % der Ansätze zur Bewirtschaftung
freigegeben. Ausgenommen
von dieser vorläufigen Beschränkung sind sämtliche Aufwandsermächtigungen, die
auf Grund bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen
uneingeschränkt zu leisten sind.
Ktabg. Stinka kritisiert, dass die politischen Gremien über diese
Haushaltssperre nicht informiert wurden.
KD Gilbeau stellt klar, dass es die Einschränkungen in der Verfügung zur
Haushaltsausführung 2010 lediglich hausinterne Bewirtschaftungsbestimmungen
nach § 23 Abs. 2 GemHVO enthalte, um eine weitere Sensibilisierung der
Mitarbeiter im Umgang mit den Haushaltsmitteln zu erreichen. Diese
Bewirtschaftungsbestimmungen stellen noch keine haushaltswirtschaftliche Sperre
im Sinne von § 24 GemHVO dar. Sofern der sensible Bereich erreicht wird und
gegebenenfalls Kürzungen erforderlich werden sollten, wird eine solche
Haushaltssperre nur unter Beteiligung der Politik erfolgen.
Ktabg. Havermeier bezieht sich auf den Bericht der Rechungsprüfung und
stellt fest, dass der Sachverhalt sich dort anders liest.
Ktabg. Kleerbaum hält das Handeln der Verwaltung für eine richtige
Vorsichtsmaßnahme, wie sie jeder normale Kaufmann auch vornimmt. Er geht davon
aus, dass alle Maßnahmen die im Haushalt veranschlagt sind auch durchgeführt
werden. Erst wenn die Durchführung der Maßnahmen gefährdet ist, wird der
Kreistag beteiligt. Für ihn stellt sich eher die Frage, gibt es Schwankungen in
der Haushaltsausführung und wie geht die Verwaltung damit um.
Ktabg. Ramp konstatiert, dass die Darstellung im Prüfungsbericht
offensichtlich falsch ist und eine erläuternde Aufklärung durch die Verwaltung
gut gewesen wäre.
Ktabg. Große Verspohl resümiert auf Grund der dargestellten Entwicklung
im Finanzbericht, dass die Forderung der FDP-Fraktion im Beratungsverfahren zur
Haushaltssatzung 2010 in ein freiwilliges HSK zu gehen, gerechtfertig war.