Beschluss: Kenntnis genommen

KD Gilbeau verweist auf den vorliegenden Finanzbericht zum Stand 30.04.2010 und bestätigt die dort aufgezeigte Situation als nach wie vor aktuell. Mit Erhalt der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung sind die Haushaltsmitteln daher zunächst bis zu 80 % der Ansätze zur Bewirtschaftung freigegeben. Ausgenommen von dieser vorläufigen Beschränkung sind sämtliche Aufwandsermächtigungen, die auf Grund bestehender gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen uneingeschränkt zu leisten sind.

 

Ktabg. Stinka kritisiert, dass die politischen Gremien über diese Haushaltssperre nicht informiert wurden.

 

KD Gilbeau stellt klar, dass es die Einschränkungen in der Verfügung zur Haushaltsausführung 2010 lediglich hausinterne Bewirtschaftungsbestimmungen nach § 23 Abs. 2 GemHVO enthalte, um eine weitere Sensibilisierung der Mitarbeiter im Umgang mit den Haushaltsmitteln zu erreichen. Diese Bewirtschaftungsbestimmungen stellen noch keine haushaltswirtschaftliche Sperre im Sinne von § 24 GemHVO dar. Sofern der sensible Bereich erreicht wird und gegebenenfalls Kürzungen erforderlich werden sollten, wird eine solche Haushaltssperre nur unter Beteiligung der Politik erfolgen.

 

Ktabg. Havermeier bezieht sich auf den Bericht der Rechungsprüfung und stellt fest, dass der Sachverhalt sich dort anders liest.

 

Ktabg. Kleerbaum hält das Handeln der Verwaltung für eine richtige Vorsichtsmaßnahme, wie sie jeder normale Kaufmann auch vornimmt. Er geht davon aus, dass alle Maßnahmen die im Haushalt veranschlagt sind auch durchgeführt werden. Erst wenn die Durchführung der Maßnahmen gefährdet ist, wird der Kreistag beteiligt. Für ihn stellt sich eher die Frage, gibt es Schwankungen in der Haushaltsausführung und wie geht die Verwaltung damit um.

 

Ktabg. Ramp konstatiert, dass die Darstellung im Prüfungsbericht offensichtlich falsch ist und eine erläuternde Aufklärung durch die Verwaltung gut gewesen wäre.

 

Ktabg. Große Verspohl resümiert auf Grund der dargestellten Entwicklung im Finanzbericht, dass die Forderung der FDP-Fraktion im Beratungsverfahren zur Haushaltssatzung 2010 in ein freiwilliges HSK zu gehen, gerechtfertig war.