FBL Schütt teilt mit:

 

 

 

1. Förderschule Haus Hall in Gescher

 

Am 09.03.2010 hat ein Gespräch der Bischöflichen Stiftung Haus Hall als Schulträger der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Gescher mit den Kreisen Borken und Coesfeld und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe über die Planungen zum Teilneubau und zur baulichen Instandsetzung stattgefunden.

Am 22.06.2010 findet ein weiteres Gespräch statt, in dem die Umsetzung und die Finanzierung der Maßnahmen erörtert werden sollen.

 

In Abstimmung mit dem Schulträger ist beabsichtigt, voraussichtlich noch in 2010 die Schulausschüsse der Kreistage Coesfeld und Borken zu einer – ggf. gemeinsamen –  Informationsveranstaltung einzuladen, um die Baumaßnahmen vorzustellen.

 

 

2. Außerschulische Nutzung der kreiseigenen Sporthallen

 

Der Kreis Coesfeld hat mit den Städten Coesfeld und Lüdinghausen sowie dem Sportverein TV Dülmen Verträge über die außerschulische Nutzung der kreiseigenen Sporthallen geschlossen.

Für die Nutzung werden jährlich folgende Kostenbeteiligungen gezahlt:

-          Stadt Coesfeld: 19.940 €

-          Stadt Lüdinghausen: 13.958 €

-          TV Dülmen: 4.602 €.

 

Eine Überprüfng der Kostenberechnungen ergab, dass – bezogen auf die Sporthallen in Coesfeld und Lüdinghausen – derzeit kein Anlass besteht, über die Anpassung der Kostenbeteiligung zu verhandeln.

 

Die vom TV Dülmen genutzte Sporthalle des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs am Schulort Dülmen wird zurzeit im Rahmen des Konjunkturpaketes umfassend energetisch saniert.

 

Vorgesehen ist, im Jahre 2012 anhand der Betriebskostenabrechnungen 2011 die Höhe der Kostenbeteiligungen nochmals zu überprüfen. Eine Anpassung der Entgelte käme aufgrund der vertraglichen Regelungen dann frühestens zum 01.01.2013 in Betracht.

 

 

 

3. Umsetzung und Auswertung des Berufswahlorientierungsprojektes im Schuljahr 2009/10

 

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 07.10.2009 die Neuauflage eines Berufswahlorientierungsprojektes  im Schuljahr 2009/10 beschlossen (SV-7-1407/1).

 

Zuletzt wurde in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Kultur und Sport am 16.02.2010  zu den Eckdaten des Projektes unter „Miteilungen des Landrates“ berichtet.

 

Am 29.04.2010 endete die Umsetzung der Testeinsätze incl. der anschließenden Beratungsgespräche:

 

·         An 27 Schulen im Kreisgebiet (von 32) haben 1996 Schülerinnen und Schülern die Berufsorientierungstests durchlaufen.

·         An 23 Schulen wurde der Berufsnavigator mit 1796 Tests  durchgeführt.

·         An 4 Schulen nahmen  206  Schülerinnen und Schülern am „GEVA-Test“ teil.

·         Die Unterschreitung der vorher geplanten Zahl von 2100 Testungen beruht aus der Differenz von angemeldeten Klassenverbänden und der nun tatsächlichen - per Erklärung der einzelnen  Schülerinnen und Schüler festgelegten -  freiwilligen Teilnahme.

 

Am 17.05.2010  wurde im Kreishaus ein  Erfahrungsaustausch mit den Vertretern der Teilnehmerschulen und weiteren Projektbegleitern unter Federführung der Universität Münster – Institut für Erziehungswissenschaften (IfE) durchgeführt.

 

Die Ergebnisse dieses Workshops sind ein Bestandteil für die – vom IfE für den Kreis Coesfeld zu erarbeitende -   „Expertise der Maßnahmen zur Unterstützung der schulischen Studien- und Berufswahlorientierung im Kreis Coesfeld (2010“).  

Darüber hinaus werden die schriftlichen Stellungnahmen der Schulen und die Feedbacks der Schüler sowie die Dokumentation der eingesetzten Testverfahren wissenschaftlich ausgewertet. Zudem haben die Uni-Vertreter/innen bei einigen Testeinsätzen vor Ort hospitiert.  

 

Als ein zentrales Ergebnis soll die wissenschaftliche Expertise  Empfehlungen im Hinblick auf die künftige Förderung der Berufswahlorientierung im Kreis Coesfeld beinhalten.

 

Für die Vorlage der Entwurfsfassung ist der 23.06.2010 vereinbart worden. Anschließend haben die Projektpartner Kreis und Rotary Clubs sowie die Verfahrensanbieter Berufsnavigator GmbH und Geva-Institut und auch die Agentur für Arbeit Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Diese Einschätzungen und die Endfassung des Gutachtens sollen in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 20.09.2010  vorgestellt und erörtert  werden.

 

In diesem Zusammenhang soll auch die Entscheidung für die Weiterführung des Projektes im Schuljahr 2010/11 und  darüber hinaus entschieden werden

 

 

4. Sachstand über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

    hier: Inklusion

 

Seit Inkrafttreten der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung sind die Worte „Integration“ und „Inklusion“ hoch aktuell. Allerdings gibt es auf die Frage, wie künftig Kinder und Jugendliche mit Handicap beschult werden sollen, keine einfachen Antworten. Klar ist nur, dass ein Umwandlungsprozess einsetzen muss.

 

Förderschulen sind bereits jetzt subsidiär, also nur nachrangig zuständig. Sie werden von Kindern besucht, die von der allgemeinen Schule nicht oder nicht ausreichend  - sonderpädagogisch – gefördert werden können. Tatsächlich ist aber der Besuch einer Förderschule für Kinder mit Behinderungen zur Zeit noch die Regel.

 

Derzeitiger Stand der Diskussionen um die Inklusion

 

Die Amtschefkonferenz der KMK hat ein Diskussionspapier für die Umsetzung von Art. 24 der UN-Konvention vorgelegt (Stand 29.4.2010). Danach setzt das Übereinkommen wichtige Impulse für weitere Entwicklungsprozesse mit dem Ziel der aktiven gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen mit Behinderung.

 

Die Behindertenrechtskonvention ist für alle Träger der öffentlichen Gewalt und damit für Bund, die Länder und die Kommunen völkerrechtlich verbindlich. Soweit die Schulbildung betroffen ist, liegt die Umsetzung nach der Kompetenzordnung des GG vor allem in Händen der Länder und Kommunen.

 

Art. 24 des Übereinkommens begründet für die schulische Bildung eine staatliche Verpflichtung, die dem Vorbehalt der progressiven Realisierung unterliegt. Das heißt, dass die Verwirklichung nicht innerhalb eines kurzen Zeitraumes erreicht werden kann und dass eine Konkurrenz zu anderen gleichrangigen staatlichen Aufgaben besteht. Die Umsetzung des Übereinkommens ist damit als gesamtgesellschaftliches komplexes Vorhaben längerfristig und schrittweise angelegt. Subjektive Rechtsansprüche werden erst durch gesetzgeberische Umsetzungsakte begründet.

 

Das Diskussionspapier trifft folgende Aussagen:

 

-          Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben ein Recht auf Bildung

-          Ziel ist der Ausbau des gemeinsamen Lernens von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung
die sonderpädagogische Förderung entwickelt sich weiter die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schule und außerschulischen Partnern ist zu stärken

-          die für die Bildung Verantwortlichen nehmen die Herausforderung der Behin­dertenrechtskonvention an

-          Veränderungsprozesse sind schrittweise und längerfristig angelegt

Das Papier ist unter maßgeblicher Beteiligung von Fachleuten aus NRW in einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe der KMK entstanden, an denen neben Sonder- pädagogen und Juristen auch Vertreter der allgemeinen Schulen mitgewirkt haben.

 

Es soll ein Impuls für eine bundesweite Diskussion über den Ausbau des gemeinsamen Lernens und die Umsetzung der VN-BRK im Schulsystem verstanden werden und damit einen Prozess unterstützen, der in vielen Ländern längst begonnen hat.

 

Das Papier wird nach Ablauf der formalen Protokollzustimmungsfrist durch die Länder die Grundlage der von der KMK geplanten Fachtagung am 21. und 22.06.10

in Bremen sein.

 

Das ausführliche Papier findet man auf der Homepage des Ministeriums für Schule

und Weiterbildung in NRW.

 

U. a. befasst sich auch der Landkreistag mit diesem Papier. Es wird derzeit in unterschiedlichen Gremien diskutiert. Er vertritt die Position, dass die Spitzenverbände bei der Umgestaltung der Schullandschaft zu beteiligen sind. Er geht weiter davon aus, dass ein völliger Verzicht auf Förderschulen nicht möglich ist und setzt auf den Ausbau von Kompetenzzentren.

 

Er fordert weiterhin, dass die Schulträger nicht alleingelassen werden dürfen, wenn es um die Kosten der Veränderung des Schulsystems geht.

 

 

 

 

 

 

Röttger                                                                                                Außendorf

Vorsitzende                                                                                         Schriftführerin