Sitzung: 21.06.2010 Ausschuss für Schule, Kultur und Sport
FBL Schütt teilt mit:
1.
Förderschule Haus Hall in Gescher
Am 09.03.2010 hat ein Gespräch der Bischöflichen
Stiftung Haus Hall als Schulträger der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung in Gescher mit den Kreisen Borken und Coesfeld und dem
Landschaftsverband Westfalen-Lippe über die Planungen zum Teilneubau und zur
baulichen Instandsetzung stattgefunden.
Am 22.06.2010 findet ein weiteres Gespräch
statt, in dem die Umsetzung und die Finanzierung der Maßnahmen erörtert werden
sollen.
In Abstimmung mit dem Schulträger ist
beabsichtigt, voraussichtlich noch in 2010 die Schulausschüsse der Kreistage
Coesfeld und Borken zu einer – ggf. gemeinsamen – Informationsveranstaltung einzuladen, um die
Baumaßnahmen vorzustellen.
2.
Außerschulische Nutzung der kreiseigenen Sporthallen
Der Kreis Coesfeld hat mit den Städten
Coesfeld und Lüdinghausen sowie dem Sportverein TV Dülmen Verträge über die
außerschulische Nutzung der kreiseigenen Sporthallen geschlossen.
Für die Nutzung werden jährlich folgende
Kostenbeteiligungen gezahlt:
-
Stadt Coesfeld: 19.940 €
-
Stadt Lüdinghausen: 13.958 €
-
TV Dülmen: 4.602 €.
Eine Überprüfng der Kostenberechnungen
ergab, dass – bezogen auf die Sporthallen in Coesfeld und Lüdinghausen –
derzeit kein Anlass besteht, über die Anpassung der Kostenbeteiligung zu
verhandeln.
Die vom TV Dülmen genutzte Sporthalle des
Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs am Schulort Dülmen wird zurzeit im Rahmen
des Konjunkturpaketes umfassend energetisch saniert.
Vorgesehen ist, im Jahre 2012 anhand der
Betriebskostenabrechnungen 2011 die Höhe der Kostenbeteiligungen nochmals zu
überprüfen. Eine Anpassung der Entgelte käme aufgrund der vertraglichen
Regelungen dann frühestens zum 01.01.2013 in Betracht.
3. Umsetzung und
Auswertung des Berufswahlorientierungsprojektes
im Schuljahr 2009/10
Zuletzt wurde in der Sitzung des Ausschusses
für Schule und Kultur und Sport am 16.02.2010
zu den Eckdaten des Projektes unter „Miteilungen des Landrates“
berichtet.
Am 29.04.2010 endete die Umsetzung der
Testeinsätze incl. der anschließenden Beratungsgespräche:
·
An 27
Schulen im Kreisgebiet (von 32) haben 1996 Schülerinnen und Schülern die
Berufsorientierungstests durchlaufen.
·
An 23
Schulen wurde der Berufsnavigator mit 1796 Tests durchgeführt.
·
An 4
Schulen nahmen 206 Schülerinnen und Schülern am „GEVA-Test“
teil.
·
Die
Unterschreitung der vorher geplanten Zahl von 2100 Testungen beruht aus der Differenz
von angemeldeten Klassenverbänden und der nun tatsächlichen - per Erklärung der
einzelnen Schülerinnen und Schüler
festgelegten - freiwilligen Teilnahme.
Am 17.05.2010
wurde im Kreishaus ein
Erfahrungsaustausch mit den Vertretern der Teilnehmerschulen und
weiteren Projektbegleitern unter Federführung der Universität Münster –
Institut für Erziehungswissenschaften (IfE) durchgeführt.
Die Ergebnisse dieses Workshops sind ein
Bestandteil für die – vom IfE für den Kreis Coesfeld zu erarbeitende - „Expertise
der Maßnahmen zur Unterstützung der schulischen Studien- und
Berufswahlorientierung im Kreis Coesfeld (2010“).
Darüber hinaus
werden die schriftlichen Stellungnahmen der Schulen und die Feedbacks der
Schüler sowie die Dokumentation der eingesetzten Testverfahren wissenschaftlich
ausgewertet. Zudem haben die Uni-Vertreter/innen bei einigen Testeinsätzen vor
Ort hospitiert.
Als ein zentrales Ergebnis soll die
wissenschaftliche Expertise Empfehlungen
im Hinblick auf die künftige Förderung der Berufswahlorientierung im Kreis
Coesfeld beinhalten.
Für die Vorlage der Entwurfsfassung ist der
23.06.2010 vereinbart worden. Anschließend haben die Projektpartner Kreis und
Rotary Clubs sowie die Verfahrensanbieter Berufsnavigator GmbH und Geva-Institut
und auch die Agentur für Arbeit Gelegenheit zur Stellungnahme.
Diese Einschätzungen und die Endfassung des
Gutachtens sollen in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport
am 20.09.2010 vorgestellt und
erörtert werden.
In diesem Zusammenhang soll auch die
Entscheidung für die Weiterführung des Projektes im Schuljahr 2010/11 und darüber hinaus entschieden werden
4. Sachstand über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
hier: Inklusion
Seit
Inkrafttreten der UN-Konvention zu den Rechten von Menschen mit Behinderung
sind die Worte „Integration“ und „Inklusion“ hoch aktuell. Allerdings gibt es
auf die Frage, wie künftig Kinder und Jugendliche mit Handicap beschult werden
sollen, keine einfachen Antworten. Klar ist nur, dass ein Umwandlungsprozess
einsetzen muss.
Förderschulen
sind bereits jetzt subsidiär, also nur nachrangig zuständig. Sie werden von
Kindern besucht, die von der allgemeinen Schule nicht oder nicht ausreichend - sonderpädagogisch – gefördert werden
können. Tatsächlich ist aber der Besuch einer Förderschule für Kinder mit
Behinderungen zur Zeit noch die Regel.
Derzeitiger
Stand der Diskussionen um die Inklusion
Die
Amtschefkonferenz der KMK hat ein Diskussionspapier für die Umsetzung von Art.
24 der UN-Konvention vorgelegt (Stand 29.4.2010). Danach setzt das
Übereinkommen wichtige Impulse für weitere Entwicklungsprozesse mit dem Ziel
der aktiven gesellschaftlichen Teilhabe aller Menschen mit Behinderung.
Die Behindertenrechtskonvention
ist für alle Träger der öffentlichen Gewalt und damit für Bund, die Länder und
die Kommunen völkerrechtlich verbindlich. Soweit die Schulbildung betroffen
ist, liegt die Umsetzung nach der Kompetenzordnung des GG vor allem in Händen
der Länder und Kommunen.
Art. 24
des Übereinkommens begründet für die schulische Bildung eine staatliche
Verpflichtung, die dem Vorbehalt der progressiven Realisierung unterliegt. Das
heißt, dass die Verwirklichung nicht innerhalb eines kurzen Zeitraumes erreicht
werden kann und dass eine Konkurrenz zu anderen gleichrangigen staatlichen
Aufgaben besteht. Die Umsetzung des Übereinkommens ist damit als
gesamtgesellschaftliches komplexes Vorhaben längerfristig und schrittweise
angelegt. Subjektive Rechtsansprüche werden erst durch gesetzgeberische
Umsetzungsakte begründet.
Das
Diskussionspapier trifft folgende Aussagen:
-
Kinder und Jugendliche mit Behinderung haben ein Recht auf Bildung
-
Ziel ist der Ausbau des gemeinsamen Lernens von Kindern und
Jugendlichen mit und ohne Behinderung
die sonderpädagogische Förderung entwickelt sich weiter die Zusammenarbeit
zwischen Eltern, Schule und außerschulischen Partnern ist zu stärken
-
die für die Bildung Verantwortlichen nehmen die Herausforderung
der Behindertenrechtskonvention an
-
Veränderungsprozesse sind schrittweise und längerfristig angelegt
Das
Papier ist unter maßgeblicher Beteiligung von Fachleuten aus NRW in einer
länderübergreifenden Arbeitsgruppe der KMK entstanden, an denen neben Sonder-
pädagogen und Juristen auch Vertreter der allgemeinen Schulen mitgewirkt haben.
Es soll
ein Impuls für eine bundesweite Diskussion über den Ausbau des gemeinsamen
Lernens und die Umsetzung der VN-BRK im Schulsystem verstanden werden und damit
einen Prozess unterstützen, der in vielen Ländern längst begonnen hat.
Das
Papier wird nach Ablauf der formalen Protokollzustimmungsfrist durch die Länder
die Grundlage der von der KMK geplanten Fachtagung am 21. und 22.06.10
in
Bremen sein.
Das
ausführliche Papier findet man auf der Homepage des Ministeriums für Schule
und
Weiterbildung in NRW.
U. a.
befasst sich auch der Landkreistag mit diesem Papier. Es wird derzeit in
unterschiedlichen Gremien diskutiert. Er vertritt die Position, dass die
Spitzenverbände bei der Umgestaltung der Schullandschaft zu beteiligen sind. Er
geht weiter davon aus, dass ein völliger Verzicht auf Förderschulen nicht möglich
ist und setzt auf den Ausbau von Kompetenzzentren.
Er
fordert weiterhin, dass die Schulträger nicht alleingelassen werden dürfen,
wenn es um die Kosten der Veränderung des Schulsystems geht.
Röttger Außendorf
Vorsitzende Schriftführerin