Beschluss: Kenntnis genommen

Ltd. KVermD Dicke fasst kurz den Inhalt der Sitzungsvorlage zusammen und trägt das Ergebnis der Besprechung am 23.06.2004 bei der Stadt Lüdinghausen vor, an der neben Vertretern der Stadt Lüdinghausen und des Kreises auch die Bezirksregierung Münster als Bezirksplanungsbehörde teilgenommen hat.

Danach sei die Bezirksregierung bereit, eine Bauleitplanung über die Änderung des Flächennutzungsplanes und den Erlass eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der Ausweisung eines Wochenendhausgebietes mit zu tragen. Allerdings werde dieses nicht zu einer Legalisierung des Dauerwohnens führen, da dieses auch weiterhin in dem dann zukünftigen Wochenendhausgebiet unzulässig werde.

 

Es werde voraussichtlich im September ein weiteres Gespräch im gleichen Kreise geben, an dem zusätzlich auch Vertreter der Betroffenen teilnehmen werden. Bis dahin werde der Kreis keine Entscheidung über die eingelegten Widersprüche treffen, sondern die Verfahren ruhen lassen.

 

Ktabg. Streyl stellt fest, dass zur Zeit die Bezirksregierung Münster Herrin des Verfahrens sei und ruft dazu auf, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

 

Ktabg. Wolske stellt fest, dass das geplante Bauleitplanungsverfahrens den derzeit betroffenen Dauerwohnern in Enkum nicht helfen werde und erkundigt sich danach, in wie weit den Betroffenen über Duldungsfristen entgegen gekommen werden könne.

Ltd. KVermD Dicke erinnert zunächst an das Verfahren “Gut Holtmann”, weist aber darauf hin, dass Emkum etwas anders zu sehen wäre, da es sich dort bisher ausschließlich um Außenbereich handele, während “Gut Holtmann” auch nach der Bauleitplanung ein Wochenendhausgebiet sei. Jedoch würden auch im Falle “Emkum” nach vergleichbaren Kriterien wie bei “Gut Holtmann” befristete Duldungen ausgesprochen.

 

Abschließend nehmen die Ausschussmitglieder den Bericht ohne Abstimmung zur Kenntnis.