Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die Verwaltung wird beauftragt sich möglichst kurzfristig mit Nachdruck beim Land für Klarheit hinsichtlich der Planungsbedingungen einzusetzen und auf einen zügigen weiteren Ausbau hinzuwirken.

 


Vorsitzender Wobbe gibt das Wort an FBL 2 Schütt.

 

FBL 2 Schütt fasst zusammen, dass zu Zeiten des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen (GTK – gültig bis 31.07.2010) die Problematik bestand, dass wegen der Sicherstellung des Rechtsanspruches für Kinder ab drei Jahren ein Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nicht forciert werden konnte. Zur Sicherstellung des Rechtsanspruches für Kinder ab drei Jahren habe der Kreis Coesfeld sogar freiwillig die Schaffung neuer Gruppen finanziert. Die Möglichkeit im Verhältnis 1 zu 1,5 Plätze für Kinder über drei Jahren in Plätze für Kinder unter drei Jahren umzuwandeln sei aufgrund relativ stabiler Geburtenzahlen nicht gegeben gewesen. Aus diesem Grund sei das Kreisjugendamt Coesfeld mit einem sehr schlechten U3-Ausbaustand gestartet. Ein Investitionsbedarf von ca. 18 Millionen EUR sei von der Politik beschlossen worden und Anfang 2009 an die Landesregierung gemeldet worden.

 

Im Juni 2010 erfolgte hinsichtlich des U3-Investitionsförderprogrammes der Bewilligungsstopp, da von den zur Verfügung stehenden 510 Millionen bereits mehr als die Hälfte ausgegeben worden war. Noch zur Verfügung stehende Mittel sollten nun für Jugendämter verwandt werden, die bisher unterdurchschnittlich gefördert wurden. Das Kreisjugendamt Coesfeld hatte nach den neuen Kriterien maximal 600.000 bis 700.000 EUR noch zu erwarten. Die damit verbundene Problematik wurde dem Ministerium gemeldet. Schließlich stellte die Landesregierung dem Landesjugendamt Westfalen-Lippe 3 Millionen EUR für Härtefälle zur Verfügung. Davon hat das Kreisjugendamt Coesfeld für zwei Einrichtungen bereits Bewilligungen erhalten.

 

Im August waren dem Landesjugendamt alle beantragten Maßnahmen zu melden, bei denen bereits Plätze für Kinder unter drei Jahren in der Kindergartenbedarfsplanung enthalten sind und für die bereits Betreuungsverträge geschlossen waren. Da dies für alle vorliegenden Anträge bestätigt werden konnte, seien alle vorliegenden Anträge gemeldet worden, davon drei Maßnahme als besonders dringlich. Weitere nachfolgende Dringlichkeitsmeldungen seitens der Träger seien ohne Bewertung ebenfalls weitergeleitet worden. Am Freitag, 03.09.10, sei mittags ein Rundschreiben bei den Jugendämtern eingegangen, wonach für zwei Zeiträume Geld zur Verfügung gestellt wird. Damit sollen nun Maßnahmen abgedeckt werden, die in der Lage sind das Geld innerhalb von 30 Tagen ab Bewilligungsbescheid abzurufen und zu verausgaben. Eine sehr kurze Rückmeldefrist sei bis darauffolgenden Dienstag Nachmittag, Dienstschluss beim Landesjugendamt, gesetzt worden.  Seitens des Kreisjugendamtes habe man sofort reagiert und die Träger noch am gleichen Tag per E-Mail informiert. Angemeldet und weitergeleitet wurden Anmeldungen von insgesamt über 180.000 EUR.

Um jedoch dem Rechtsanspruch zum 01.08.2013 gerecht werden zu können, benötige das Kreisjugendamt mit dem derzeitigen Fördersystem noch rund 12,8 Millionen EUR.

 

Mitglied Kaatze weist darauf hin, dass nur durch den Wechsel von Plätze für Kinder ab drei Jahren zu Plätzen für Kinder unter drei Jahren die Plätze und das Personal in den Kindertageseinrichtungen  erhalten werden könnten.

 

Ktabg. Schäpers weist auf den geplanten Nachtragshaushalt des Landes hin und bittet diesen von allen Seiten zu unterstützen.

 

Ktabg. Haselkamp empfiehlt, an den bisherigen Planungen festzuhalten und eine Resolution an die Landesregierung zu bringen. Diesbezüglich habe die CDU-Fraktion bereits vorgearbeitet und einen Vorschlag an die Anwesenden verteilt.

 

Ktabg. Schäpers ist der Meinung, dass bereits genug geschrieben worden sei und zunächst dafür gesorgt werden sollte, dass der Nachtragshaushalt durchgeht um die „Kuh vom Eis zu bekommen“. Mit einer Resolution als Tischvorlage könne sie sich nicht anfreunden.

 

Ktabg. Klose schließt sich der Auffassung von Ktabg. Schäpers an und empfiehlt ebenfalls den Nachtragshaushalt abzuwarten.

 

Ktabg. Haselkamp äußert, dass der Landrat sich den Sommer über stark bemüht habe und nun das politische Gremium dies durch eine Resolution bestärken sollte.

 

Ktabg. Wilhelm empfiehlt auch mit Blick auf die Entwicklung der Betriebskosten mit einer Resolution noch zu warten. Das Geld würde mit Sicherheit langfristig nicht reichen, da sei eine Resolution im nächsten Jahr, wenn die Probleme noch größer werden, eher angebracht.

 

AL´in 51 Dülker bemerkt, dass mit dem Rundschreiben aus Juni auf allen Ebenen (Träger, Einrichtung, Verwaltung) eine Ratlosigkeit und Schockstarre eintrat. Zurzeit könne keine Perspektive aufgemacht werden, so dass auch nicht erwartet werden könne, dass die Träger einer weiteren Planung nachgehen. Sofern man die Kindertageseinrichtungen nicht in der Fläche bedienen könne, entscheide man auch über Trägerchancen.

 

Ktabg. Haselkamp fordert einen Gleichstand im Jugendamtsbezirk und weist darauf hin, dass in  Rosendahl zwei Ortsteile bereits hervorragend bedient worden seien und der Hauptortsteil noch nichts bekommen habe.

 

Vorsitzender Wobbe schlägt vor, in Ergänzung zu den Schreiben des Landrates und der Bürgermeister, Regelungen hinsichtlich der Planungssicherheit zu fordern, da zum jetzigen Zeitpunkt kein Träger mehr gefunden werden könne, der das finanzielle Risiko eingeht. Es müsse jetzt nichts beschlossen werden aber entsprechend weitergegeben werden.

 

Sodann macht Vorsitzender Wobbe folgenden Beschlussvorschlag und lässt über diesen abstimmen:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig