Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die im Entwurf als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Durchführung des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern vom 29.09.2010 wird beschlossen.


Vorsitzender Wobbe gibt das Wort an FBL 2 Schütt.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass die befristete Übertragung zur Entscheidung über den Erlass von Elternbeiträgen in der Bürgermeisterkonferenz thematisiert wurde. Dabei sei keine uneingeschränkte Zustimmung gegeben worden. Allerdings sei nachvollzogen worden, dass die Aufgabe mit dem Fachwissen vor Ort bewältigt werden kann und mehr Bürgernähe geschaffen wird. Man einigte sich daher auf eine zweijährige Testphase.

 

Ktabg. Klose fragt nach, ob die Höhe der Elternbeitragssätze von den Gemeinden verändert werden kann.

 

FBL 2 Schütt erläutert, dass die Höhe der Elternbeitragssätze durch die Satzung des Kreisjugendamtes festgesetzt ist und nicht von den Gemeinden verändert werden kann.

 

Mitglied Neumann fragt nach, ob die Regelung des § 6 Abs. 3 und 4 der Satzung entfallen kann.

 

FBL 2 Schütt antwortet, dass durch diese Regelung dem Kreisjugendamt bei Missachtung von Weisungen oder falscher Rechtsanwendung die Möglichkeit gelassen wird, Einzelfälle zurück auf die Bearbeitungsebene des Kreisjugendamtes zu holen.

 

Ktabg. Schäpers begrüßt es, dass durch die Übertragung der Entscheidung über Erlassanträge auf die Gemeinden Eltern und betroffene Personen vor Ort Ansprechpartner erhalten.

 

Sodann lässt der Vorsitzende Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig