Bezuschussung von Mittagmahlzeiten in Kindertageseinrichtungen

 

In der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung am 01.03.2010 wurde um eine aktualisierte Übersicht der Förderangebote der Städte und Gemeinden gebeten. Inzwischen liegen die Ergebnisse der Anfrage der Jugendamtsverwaltung bei den Städten und Gemeinden vor.

 

Zusammenfassend ergibt sich daraus folgendes:

 

Eine Bezuschussung von Mittagsmahlzeiten in Kindertageseinrichtungen durch die Gemeinden erfolgt in Ascheberg, Havixbeck, Nordkirchen und Senden.

Die Bezuschussung erfolgt dabei – außer in Ascheberg – nach den Kriterien des Projekts „Kein Kind ohne Mahlzeit“. D.h. es erfolgt eine Förderung für Kinder aus einkommensschwachen Familien. Die Eltern zahlen meist einen Betrag von 1,00 EUR je Mahlzeit, der Restbetrag (zwischen 1,00 und 1,80 EUR) wird von der Gemeinde übernommen. Im Kindergartenjahr 2009/10 wurden Zuschüsse in Höhe von rd. 1.400 EUR in Nordkirchen, rd. 4.100 EUR in Havixbeck und rd. 19.600 EUR in Senden gezahlt.

In Ascheberg sind Einzelfallentscheidungen möglich. Hierfür steht ein Notfall-Fonds von 10.000 EUR/Jahr zur Verfügung. Aus diesem Fonds können nicht nur Mahlzeiten, sondern auch andere Leistungen im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung bezuschusst werden.

 

Neben den Fördersystemen der genannten Gemeinden unterstützen tlw. weitere Institutionen und Vereine (z.B. Pfarrcaritas und Fördervereine der Kindergärten) Eltern bei der Finanzierung von Mittagsmahlzeiten für ihre Kinder in den Kindertageseinrichtungen.

 

 

 

Betreuung von angehenden Schulkindern während der Sommerferien 2010

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung am 20.05.2010 wurde der Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur „Betreuungslücke aufgrund der späten Sommerferien 2010 und 2011“ beraten. Ktabg. Klose hat den Antrag nach der Beratung zurückgezogen. Vorsitzender Wobbe hielt fest, dass die Verwaltung im nächsten Jugendhilfeausschuss zum Thema berichtet.

 

Probleme bei der Betreuung von Kindern, die 2010 eingeschult werden, in den Sommerferien 2010 wurden an das Jugendamt nicht herangetragen.

Trägervertreter und Einrichtungsleitungen, die sich erkundigten, wie/wo die betroffenen Kinder im August betreut werden können, wurden von den Mitarbeiterinnen des Jugendamtes darüber informiert, dass keine Bedenken bestehen, wenn auslaufende Betreuungsverträge für diese Kinder um einen Monat verlängert und die Kinder bis zum Ende der Sommerferien in der Einrichtung weiter betreut werden. Es können bis zu zwei Kinder zusätzlich je Gruppe ohne besondere Genehmigung aufgenommen werden, so dass wegen einer Verlängerung von Betreuungsverträgen um einen Monat i.d.R. keine besonderen Antragsverfahren zu durchlaufen sind. Außerdem besuchen erfahrungsgemäß während der Ferienzeiten deutlich weniger Kinder die Kindergärten, so dass eine Weiterbetreuung auch nicht zu organisatorischen Problemen in den Gruppen führen dürfte.

 

Etwaige Schließungszeiten haben die Einrichtungsleitungen i.d.R. mit Nachbareinrichtungen abgestimmt, so dass während der Schließungszeiten bei Bedarf auch ein Ausweichen in einen anderen Kindergarten möglich ist.

 

Eine Übersicht der Schließungszeiten in den Kindertageseinrichtungen während der Sommerferien ist als Anlage beigefügt.