Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt erklärt, dass auf Wunsch des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit zur Frage der Arbeitsmarktnähe der SGB II – Leistungsbezieher/innen und möglichen Hinderungsgründen eine Darstellung über die sowohl altersmäßige als auch geschlechtsspezifische Aufsplittung der Leistungsempfänger/innen innerhalb der Kategorien A bis F erfolgt sei. Auffällig sei, dass in fast allen Bereichen der Anteil der männlichen und weiblichen Leistungsbezieher/innen nahezu identisch sei. Lediglich in den höheren Altersbereichen sei der Männeranteil höher, während die Kategorie D, die vor allem auch die Erziehungszeiten umfasse, einen höheren Frauenanteil aufweise.

 

Ktabg. Havermeier weist darauf hin, dass zwar der große Frauenanteil in der Kategorie D unter 25 Jahren nachvollziehbar sei, jedoch sei auch der Männeranteil in dieser Kategorie relativ hoch. AL Bleiker erklärt, dass dieses dadurch zu erklären sei, dass laut Definition der Kategorie D diese auch Personen in Ausbildung bzw. Schulausbildung umfasse.

 

Auf die Frage von Ktabg. Pieper, ob solche Differenzierungen auch kommunenbezogen möglich seien, erklärt AL Bleiker, dass dieses grundsätzlich möglich sei.

 

Ktabg. Pieper macht deutlich, dass die dargestellten Zahlen grundsätzlich nur dann bedeutsam seien, wenn sie u.a. auch politisch beeinflussbar seien. Insbesondere in den Kategorien B und C seien die Vermittlungshemmnisse durch begleitende Maßnahmen verringerbar. Insofern stelle sich die Frage, wo genau über die Kategorieneinteilung hinaus die speziellen Hemmnisse der Leistungsempfänger/innen lägen. Sie bittet darum, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses Gründe für die Vermittlungshemmnisse darzulegen, damit genauer überprüft werden könne, welche Hemmnisse durch die Schaffung spezieller Angebote politisch beeinflussbar seien.

AL Bleiker macht deutlich, dass eine prozentuale Darstellung der einzelnen Gründe für die Arbeitsmarktferne schwer möglich sei, da vielfach mehrere Vermittlungshemmnisse vorliegen würden. Jedoch könne zugesagt werden, eine Reihe von Gründen für die Arbeitsmarktferne zu benennen.

Ferner weist er darauf hin, dass in den Konzepten der Eingliederungsmaßnahmen die Zielgruppen der Maßnahmen und somit auch die Arten der Vermittlungshemmnisse bereits beschrieben seien.

 

Ktabg. Klose bringt zum Ausdruck, dass ihrer Ansicht nach die Formulierung des letzten Punktes auf der Seite 5 der Sitzungsvorlage „Schüler, Studenten und Schulabgänger, die nur eine Ausbildungsstelle suchen“ nicht ganz passend, sondern eher abwertend sei.

Des Weiteren bittet sie darum, in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses eine Aufschlüsselung  der auf der Seite 6 der Sitzungsvorlage dargestellten Vermittlungen auf den Arbeitsmarkt nach den einzelnen genannten Bereichen sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung mit mindestens 15 Wochenstunden und vor allem auch der Selbständigen vorzunehmen.

Dieses wird zugesichert.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.