Sitzung: 22.09.2010 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0162
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld setzt die
Aufgabenumsetzung im SGB II als Optionskommune nach Ablauf der
Experimentierklausel ab 01.01.2011 auf der Basis der dann geltenden
Rahmenbedingungen dauerhaft fort.
Die Verwaltung wird ermächtigt, gegenüber
der obersten Landesbehörde die unbefristete Zulassung als kommunaler Träger
gemäß § 6a Abs. 1, 2 SGB II (Neue Fassung) über den 31.12.2010 hinaus zu
beantragen.
Der Kreis
Coesfeld erkennt die Verpflichtung an, mit dem Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales eine Zielvereinbarung über Leistungen nach dem SGB II
abzuschließen. Der Kreis Coesfeld erkennt die Verpflichtung an, die in der
Rechtsverordnung nach § 51b Abs. 1 S. 2 SGB II festgelegten Daten zu erheben
und gemäß den Regelungen nach § 51b Abs. 4 SGB II an die Bundesagentur zu
übermitteln, um bundeseinheitliche Datenerfassung, Ergebnisberichterstattung,
Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche zu ermöglichen.
Die Anerkenntnisse geben zugleich der Entscheidung Ausdruck, dass die Zulassung des kommunalen Trägers zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung unbefristet fortgeführt werden soll.
Landrat Püning erinnert daran, dass dieser nunmehr zu fassende Grundsatzbeschluss, die Aufgaben nach dem SGB II dauerhaft zu übernehmen, dem bereits vor Jahren gefassten Grundsatzbeschluss entspricht.
Es müssten vorgegebene Termine eingehalten werden, obwohl die noch abzuschließende Zielvereinbarung nicht bekannt sei, die Aufgabe als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen werde und den Kreis eine verschuldensunabhängige Haftung treffe. Auf diese bereits mehrfach dargestellten Umstände wolle er zur Klarheit nochmals hinweisen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig