Sitzung: 22.09.2010 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0269
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
An der „Großen Landkreisversammlung“ des Landkreistages NRW am 27.10.2010 im Kreis Recklinghausen nehmen neben dem Landrat und der 1. stellvertretenden Landrätin folgende Kreistagsabgeordnete teil:
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
__________________________
Den vorgenannten Kreistagsabgeordneten wird gem. § 9 Abs. 7 der Hauptsatzung des Kreises Coesfeld die Dienstreisegenehmigung für die Teilnahme an der „Großen Landkreisversammlung“ erteilt.
Landrat Püning weist darauf hin, dass die SPD-Kreistagsfraktion den Ktagb. Vogt benannt hat.
Ktabg. Schulze Esking erklärt, dass die CDU-Kreistagsfraktion drei Vertreter benennen könne. Es erscheine jedoch wichtig, dass alle im Kreistag vertretenen Fraktionen an der Großen Landkreisversammlung teilnehmen können. Daher werde seine Fraktion einen „Platz“ der UWG-Kreistagsfraktion zur Verfügung stellen. Die zwei Teilnehmer aus der CDU-Kreistagsfraktion würden noch benannt werden. Die FDP-Kreistagsfraktion werde den Teilnehmer noch benennen, so Ktabg. Stauff.
Ktabg. Vogelpohl benennt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Ktabg. Kohaus. Für die UWG-Kreistagsfraktion wird Ktabg. Hesse teilnehmen.
Ohne förmliche Abstimmung stimmt der Kreisausschuss der vorgeschlagenen Verfahrensweise zu.