Sitzung: 10.11.2010 Kreistag
Erdgas-Aufsuchungsbohrungen
im Münsterland
Schriftliche Anfrage des Kreistagsmitglieds Norbert Vogelpohl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
„Durch die Medienberichterstattung ist bekannt geworden, dass im Münsterland, z.B. in Nordwalde, Erdgas-Aufsuchungsbohrungen durch die Firma Exxon Mobil durchgeführt werden. Hat die Verwaltung des Kreises Coesfeld Kenntnis über solche beantragten oder genehmigten Explorationsbohrungen im Kreis Coesfeld?“
Landrat Püning trägt vor:
„Auf telefonische Anfrage teilt die für die Genehmigung zuständige Dienststelle bei der Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung 6, Dezernat 61 – Bergbau, früher Landesoberbergamt Dortmund) mit, dass sie der Firma Exxon Mobil im Jahr 2009 eine Aufsuchungserlaubnis für ein Sondierungsfeld erteilt hat, das sich geografisch mit dem Regierungsbezirk Münster deckt.
Konkrete Aufsuchungsbohrungen sind der Bezirksregierung Arnsberg in den Kreisen Borken, Steinfurt und Warendorf bekannt – nicht im Kreis Coesfeld.
Über beabsichtigte Bohrungen informiere die genannte Firma frühzeitig und lade beteiligte Grundeigentümer sowie Dienststellen zu Informationsveranstaltungen.“
Landschaftsbeirat
Schriftliche Anfrage des Kreistagsmitglieds Norbert Vogelpohl (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
1. Wie oft hat der Landschaftsbeirat in der abgelaufenen Wahlperiode getagt?
2. Wer ist für die Einberufung der konstituierenden Sitzung des Landschaftsbeirates zuständig?
3. Ab welchem „Eingriffsgrad“ in die Landschaft wird der Landschaftsbeirat mit einer Maßnahme befasst?
Landrat Püning trägt vor:
Zu 1.
Viermal und zwar am 09.03.2005, 12.12.2005, 29.11.2006 und 22.10.2008.
Zu 2.
Gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Beirates bei der ULB Coesfeld lädt der Vorsitzende zur Sitzung ein. In § 1 Abs. 4 ist vorgegeben, dass nach Ablauf der Wahlzeit die Mitglieder und Stellvertreter ihr Amt bis zum Zusammentritt des neuen Beirates weiter ausüben und der bisherige Vorsitzende bis zur Wahl des neuen Vorsitzenden in seinem Amt bleibt.
Zu 3.
Die Befassung des Landschaftsbeirates richtet sich nicht nach einem „Eingriffsgrad“. Die untere Landschaftsbehörde entscheidet über die Einberufung und Befassung mit einem Thema nach pflichtgemäßem Ermessen. Die Einberufung kann darüber hinaus von der Hälfte der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung verlangt werden. Maßstab sind jeweils die Bestimmungen des Landschaftsgesetzes, wonach der Beirat etwa bei Befreiungen von landschaftsschützenden Ge- und Verboten mitwirkt. Die fachliche Beurteilung von Eingriffen durch die Landschaftsbehörde erfolgt auf Grundlage des Landschaftsgesetzes und mit Blick auf die Vielzahl der Verfahren in der Regel ohne Einberufung und Befassung des Beirates. Die durchschnittliche Anzahl der ULB-Beteiligungen und Stellungnahmen in Eingriffsverfahren beträgt ca. 800 Fälle pro Jahr.