Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, die Verwaltung aufzufordern, im Rahmen der „Kooperation Landwirtschaft und Kreisverwaltung“ vom 20.07.1999 in Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern und der Landwirtschaft analog der bestehenden Kooperationsvereinbarung zur Wasserrahmenrichtlinie und zur Landschaftsplanung ein Positionspapier zum Bau von Stallanlagen im Kreis Coesfeld mit dem Ziel zu erarbeiten, die Konflikte zwischen wachsender Zahl der Mastbetriebe auf der einen und der städtebaulichen Entwicklung der Kommunen auf der anderen Seite abzumildern.

 


FBL Dr. Scheipers erinnert einleitend an die in der Vergangenheit bereits geführten Diskussionen zu dieser Thematik, insbesondere auch an das in 2008 durchgeführte Fachgespräch, berichtet über die Teilnahme des Kreises Coesfeld an regionalen und überregionalen Arbeitsgruppen zu dieser Thematik und weist auf den diesbezüglichen Erfahrungsaustausch mit den Kreisen Cloppenburg und Vechta in Niedersachsen hin.

 

Nachfolgend teilt er mit, es liege zu dieser Thematik ein seitens des Antragstellers so bezeichneter „Bürgerantrag“ vor, der zwar formelle Mängel aufweise, die es nicht ermöglichten, ihn formell als Einwohnerantrag im Sinne des § 22 KrO zu behandeln, trotzdem solle aber versucht werden, die darin gestellten Fragen im Rahmen dieser Sitzung zu beantworten.

 

MA Frau Sentis gibt im Anschluss anhand der in der Anlage beigefügten Powerpoint Präsentation einen Überblick über Entwicklung der nach dem BImSchG genehmigten Tierplatzzahlen seit 2008, nach dem BImSchG genehmigungsbedürftige Geflügelanlagen in den einzelnen Kommunen und abschließend über die Prüfungsschwerpunkte im Rahmen der Genehmigungsverfahren Tierhaltung. Sie stellt fest, dass in der Landwirtschaft in den letzten Jahren eindeutig ein Strukturwandel weg von der althergebrachten bäuerlichen Landwirtschaft hin zu oftmals gewerblichen Großanlagen ohne eigene Futtergrundlage zu verzeichnen sei.

 

S.B. Dr. Habersaat erkundigt sich nach dem Umgang mit zusätzlichen Ammoniak Emissionen, die von zusätzlich genehmigten Anlagen ausgehen würden. Er weist auf die NEC-Richtlinie der EU zur Luftreinhaltung hin. Basierend darauf wären nach Ansicht des Bundes keine weiteren zusätzlichen Ammoniak Emissionen mehr zulässig, was seiner Meinung nach dazu führen müsse, dass keine weiteren Anlagen mehr genehmigt werden können, soweit diese zusätzliches Ammoniak emittieren würden. AL Dr. Foppe bestätigt die Aussage von s.B. Dr. Habersaat, dass die Bundesrepublik Deutschland die gesetzten Ziele nicht einhalten werde. Die Umsetzung der NEC-Richtlinie erfolge über die Anforderungen der Düngeverordnung. Inwieweit dies ausreichend ist, müssten das Land und der Bund prüfen und entscheiden.

 

Nachfolgend diskutieren die Abgeordneten über Aspekte der Ethik der Tierhaltung und über gesetzliche Grundlagen. Ktabg. Dr. Kraneburg fordert in diesem Zusammenhang einen Genehmigungsstopp für Tierhaltungsanlagen im Kreis Coesfeld und verweist auf Entwicklungen im Kreis Emsland. Dort habe der Kreis einen Genehmigungstopp verhängt, da derzeit der Brandschutz in den Anlagen nicht nachgewiesen werden könne. So sei nicht gesichert, dass die Tiere im Brandfall aus den Anlagen gerettet werden könnten. FBL Dr. Scheipers antwortet, dass ihm die Situation im Kreis Emsland nicht im Einzelnen bekannt sei. Nach den Gesprächen mit den Kreisen Vechta und Cloppenburg gebe es aber auch im Land Niedersachsen keinen generellen Baustopp. Der Kreis Coesfeld sei als Genehmigungsbehörde an Recht und Gesetz gebunden und müsse nach der geltenden Rechtslage entscheiden.

 

Ausschussvorsitzender Dr. Wenning plädiert dabei dafür, nicht über Problemfelder wie bundesgesetzliche Regelungen zu diskutieren, die seitens des Kreistages Coesfeld nicht beeinflusst werden können, sondern einen Weg für einen regionalen Konsens aller beteiligten Interessengruppen im Kreis Coesfeld zu finden. Ziel müsse es sein, im Wege einer Kooperation aller Seiten für die Landwirtschaft wieder eine Akzeptanz in der Bevölkerung zu erreichen bzw. die derzeitige Akzeptanz zu erhöhen. Das gesetzlich vorgegebene Genehmigungsverfahren, an das der Kreis Coesfeld als Genehmigungsbehörde gebunden sei, biete seiner Meinung nach keine entsprechenden Steuerungsmöglichkeiten, so dass man alternative politische Steuerungswege erarbeiten müsse.

Ktabg. Bontrup stellt daraufhin für die CDU-Kreistagsfraktion den in der Anlage beigefügten Antrag zur Erarbeitung einer Kooperationsvereinbarung zwischen den Bürgermeistern und der Landwirtschaft zum Bau von Stallanlagen.

S.B. Dr. Habersaat lehnt eine solche Kooperation ab, da sie mangels Gesetzgebungskompetenz nichts erreichen könne, Ziel müsse es vielmehr sein, den Kommunen mehr Entscheidungsspielräume zu verschaffen. Ktabg. Schulze Zumkley widerspricht dem. Die zuständigen Ministerien benötigten ein Feedback aus der Praxis und gerade dafür böten sich solche Kooperationen an.

Ausschussvorsitzender Dr. Wenning betont, es sei wichtig, alle Interessengruppen an einen Tisch zu bekommen, um gemeinsam Steuerungsinstrumente zu erarbeiten. Ktabg. Dr. Kraneburg hält dieses nicht für zielführend. Die verschiedenen Meinungen seien so unterschiedlich, dass ein Ausgleich hier nicht zu erwarten sei. Insofern sei solch eine Arbeitsgruppe eher Zeitverschwendung.

 

Ktabg. Schmitz fordert für die SPD-Fraktion, im Rahmen einer solchen Arbeitsgruppe müssten auch die Bürgerinitiativen aktiv mit eingebunden werden, sie dürften nicht außen vor bleiben.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               16 Ja-Stimmen

                                                    1 Nein-Stimme

                                                    1 Enthaltung