Bau und Betrieb einer Deponie Klasse I in Dülmen Rödder

 

Ktabg. Dr. Kraneburg bittet um Auskunft darüber, wer den Bedarf für eine solche Deponie festgestellt habe, da noch im seitens des Kreistages beschlossenen Abfallwirtschaftskonzeptes 2009 kein Bedarf für eine solche Deponie gesehen wurde.

FBL Dr. Scheipers erwidert, der Bedarf für eine solche Deponie sei seitens des Antragstellers in seinem Antrag geltend gemacht und begründet worden. Die Bezirksregierung Münster als Obere Abfallwirtschaftsbehörde, die als Träger öffentlicher Belange seitens des Kreises Coesfeld im Planfeststellungsverfahren beteiligt worden sei, habe daraufhin diesen Bedarf für nachvollziehbar eingeschätzt.

Die Entsorgung mineralischer Abfälle sei darüber hinaus überhaupt nicht Gegenstand des angesprochenen Abfallwirtschaftskonzeptes gewesen.

AL Dr. Foppe ergänzt, das angesprochene Abfallwirtschaftskonzept sei eine Planungsgrundlage für die Aktivitäten des Kreises Coesfeld. Da die Entsorgung mineralischer Abfälle aber durch die Privatwirtschaft erfolge, läge hierin keine Aufgabe des Kreises und das Abfallwirtschaftkonzept treffe dementsprechend hierzu keine Aussagen.

 

Ktabg. Rampe erkundigt sich nachfolgend, inwiefern der Kreis Recklinghausen in dieses Verfahren einbezogen sei. AL Dr. Foppe erwidert, im Bereich der Stadt Haltern am See hätten sich Fragen ergeben, ob die geplante Deponie Auswirkungen auf den dortigen Stausee und die Trinkwassergewinnung haben könne. Dem Kreis Recklinghausen seien dazu Informationen gegeben worden, er sei aber im Rahmen des Verfahrens beim Kreis Coesfeld nicht als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

 

Durchführung von Gasbohrungen auf dem Gebiet des Kreises Coesfeld

 

Ktabg. Holz erkundigt sich danach, wie kurzfristig ein Beteiligungsverfahren beim Kreis Coesfeld stattfinden würde, soweit seitens eines Unternehmens Gas Probebohrungen im Kreis Coesfeld geplant würden. In den Nachbarkreisen hätten die Verwaltungen kaum Zeit gehabt, auf entsprechende Anträge zu reagieren.

FBL Dr. Scheipers erwidert, die Genehmigungszuständigkeit für solche Probebohrungen läge bei der Bezirksregierung Arnsberg, dort lägen derzeit keine Anfragen für den Bereich des Kreises Coesfeld vor. Der diesbezügliche enge Kontakt zur Bezirksregierung Arnsberg würde aber weiterhin beibehalten.