Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt teilt mit, dass im Zuge der Neuorganisation des SGB II mit § 48 b SGB II gesetzlich geregelt worden sei, dass zum einen das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit der in Nordrhein-Westfalen zuständigen obersten Landesbehörde, dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS), und das MAIS wiederum mit den Optionskommunen in Nordrhein-Westfalen Zielvereinbarungen abschließen solle. Es gebe Überlegungen im MAIS, für das Jahr 2011 noch nicht so strenge Maßstäbe an die Zielvereinbarungen zu stellen.

Gegenstand der Zielvereinbarung für das Jahr 2011 seien folgende gesetzlich festgelegte Kernziele: Verringerung der Hilfebedürftigkeit, Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit sowie die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug.

Das Ziel „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ zeige auf, inwieweit es gelinge, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten, damit die Hilfebedürftigkeit insgesamt verringert werde. Zielindikator für die Verringerung der Hilfebedürftigkeit sei die „Veränderung der Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“. Die Zielerreichung sei gegeben, wenn die Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt sinke.

 

FBL Schütt führt des Weiteren aus, dass mit dem Ziel „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ abgebildet werden solle, Hilfebedürftigkeit durch Erwerbstätigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen. Das Ziel sei erreicht, wenn die Integrationsquote steige. Als Ergänzungsgrößen seien bei der Zielerreichung die Quote der Eintritte in die geringfügige Beschäftigung, in die öffentlich geförderte Beschäftigung, die Nachhaltigkeit der Integrationen sowie die Integrationsquote der Alleinerziehenden zu berücksichtigen.

Mit dem Ziel „Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug“ solle ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Leistungsberechtigten gelegt werden, die bereits länger im Leistungsbezug seien. Damit solle ein Beitrag zum generellen Ziel des SGB II geleistet werden, die Dauer des Hilfebezugs zu verkürzen und die sozialen Teilhabechancen sowie die Beschäftigungsfähigkeit auch für marktbenachteiligte Leistungsberechtigte zu verbessern.

 

Ktabg. Pieper bittet bezogen auf Seite 3 der Sitzungsvorlage SV-8-0290 um Mitteilung, ob zur Wahrung und Unterstützung der Interessen der kommunalen Träger bereits Kontakt mit dem Landkreistag aufgenommen worden sei.

FBL Schütt bestätigt dies und erklärt abschließend, dass Ende November 2010 konkretere Vorschläge des MAIS zum Inhalt der Zielvereinbarung erwartet würden. Der Abschluss der Zielvereinbarung für das Jahr 2011 sei für den Monat Dezember 2010 geplant.

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.