Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Die als Anlage beigefügte Resolution wird beschlossen.

 

Der Landrat wird beauftragt, die Resolution an die Bundes- und Landtagsabgeordneten aus dem Kreis Coesfeld sowie an die zuständigen Ministerien weiterzuleiten.

 


Ktabg. Dr. Kraneburg erkundigt sich danach, was im Resolutionsentwurf  unter 2., Satz 4 „ortsfremde allgemeine Vorgaben“ zu verstehen sei. AL Dr. Foppe erwidert, diese Formulierung wie auch der gesamte Resolutionstext diene dem Zweck, den Kommunen im Bereich der Abfallentsorgung den Zugriff auf die darin enthaltenen Wertstoffe zu sichern und eine „Rosinenpickerei“ der privaten Entsorgungswirtschaft im Interesse der Gebührenzahler zu verhindern.

 

Ktabg. Rampe signalisiert für die SPD-Fraktion eine Unterstützung des Resolutionstextes.

 

Auf Nachfrage des Ktabg. Schmitz erklärt MA Voss-Werland, die neuen gesetzlichen Grundlagen werden keine Auswirkungen auf karitative Sammlungen haben, diese wären auch weiterhin möglich und zulässig, hier gäbe es keine Änderungen.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg greift das Thema der Biomüllabfuhr auf, die flächendeckend durchgeführt werden sollte. Die Ktabg. Kummann und Holz sehen diese Notwendigkeit nicht, da es im Außenbereich möglich sei, Bioabfälle selber zu kompostieren. Ktabg. Holz berichtet aus Lüdinghausen, wo gerade die Biomüllabfuhr im Außenbereich eingeführt werde. Dort hätten sich nur 10 % der Bewohner für die Einführung der Biotonne entscheiden, der Rest der Bevölkerung im Außenreich habe sich befreien lassen. Für diese 10 % müsse aber die vollständige Entsorgungslogistik mit erheblicher zusätzlicher Verkehrsbelastung für den Außenbereich eingerichtet und vorgehalten werden.

AL Dr. Foppe erwidert, die Kommunen als Entsorgungsträger seien gesetzlich verpflichtet, den Bürgern auch im Außenbereich Biotonnen anzubieten. Insofern hätten die Kommunen hier keine Wahl, sondern müssten grundsätzlich eine entsprechende Entsorgungslogistik bereitstellen. Die Ausklammerung bestimmter Bereiche sei nach der geltenden Rechtsprechung des VG Münster nicht möglich.

 

 

S.B. Dr. Habersaat begrüßt den Resolutionstext und erinnert daran, dass die Landesregierung in der Vergangenheit beabsichtigt habe, bei der Umsetzung von EU-Vorgaben nicht über diese und deren Anforderungen und Regelungsinhalte hinaus zu gehen.

 

FBL Dr. Scheipers berichtet abschließend, die meisten Kreise in Nordrhein-Westfalen hätten signalisiert, dass sie ebenfalls vergleichbare Resolutionen verabschieden wollten.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               17 Ja-Stimmen