Ausschussvorsitzender Dr. Wenning erklärt einleitend, die ersten beiden Punkte des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN fielen nicht in die Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung, sondern vielmehr in die Zuständigkeit des Ausschusses für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr und schlägt vor, diese beiden Punkte daher zuständigkeitshalber an diesen Ausschuss zu verweisen.

Ktabg. Dr. Kraneburg widerspricht diesem Vorschlag. Seiner Meinung nach würde im Kreis Coesfeld viel zu wenig für den Klimaschutz getan, die Arbeitsgruppe Klimaschutzaktivitäten würde überhaupt nicht mehr tagen und der Klimaschutz sei auf die Gebäudesanierung reduziert und auf den Hochbauausschuss verwiesen worden. Dieses würde der Bedeutung des Klimaschutzes nicht gerecht.

 

Beschluss:

 

Die Punkte 1 und 2 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 11.11.2010 werden zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr verwiesen.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               14 Ja-Stimmen

                                                    2 Nein-Stimmen

 

Zu Punkt 3 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN verweist Ausschussvorsitzender Dr. Wenning auf die zuvor stattgefundene Diskussion zu TOP 5 der Sitzung, SV-8-0289.

 

Hinsichtlich Punkt 4 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN  erklärt FBL Dr. Scheipers, der Landschaftsplan Baumberge Nord befinde sich weiterhin in Arbeit. Ktabg. Dr. Kraneburg kritisiert daraufhin, dass faktisch für die Landschaftsplanung kein Personal mehr zur Verfügung stände, was dazu führen würde, dass gerade auch der Bereich der Gemeinde Senden in der Landschaftsplanung ein weißer Fleck auf der Landkarte bleiben würde. AL Dr. Foppe erwidert, die Durchführung der Landschaftsplanung sei mit der Novellierung des BNatSchG nicht mehr so stringent umzusetzen, wie nach der alten Rechtslage. Momentan sei sie etwas hinten angestellt, da man aktuell andere Prioritäten habe.

 

Hinsichtlich der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, Punkt 4 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, führt AL Dr. Foppe aus, derzeit müssten konkrete Maßnahmenplanungen abgewartet werden. Diese würden dann dem runden Tisch zur Bewertung und Abstimmung vorgelegt werden. Er bietet an, dem Protokoll eine Aufstellung bereits abgeschlossener Maßnahmen zur Wasserrahmenrichtlinie beizufügen (s. Anlage). Er könne aber nicht dafür garantieren, dass diese Liste abschließend sei, da dem Kreis sicherlich nicht alle einzelnen Maßnahmen in den Kommunen und Wasser- und Bodenverbänden bekannt seien.

 

Ktabg. Holz schlägt vor, besser die konkrete Arbeit zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie voranzubringen, als umfassend Berichte zur bereits geleisteten Arbeit zu verfassen.

 

Zu Punkt 5 des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN erklärt FBL Dr. Scheipers, eine solche Liste könne seitens der Kreisverwaltung erstellt werden, soweit dieses gewünscht würde, die Politik müsse sich aber klar darüber sein, dass dieses mit einem nicht unerheblichen Personalaufwand verbunden wäre, da keine aggregierten Zahlen zu dieser Thematik vorlägen.

 

AL Dr. Foppe führt hinsichtlich der Einrichtung von Lerchenfenstern aus, diese hätten über die Stiftung Westfälische Kulturlandschaft eine hohe Akzeptanz im Kreis Coesfeld, es seien bereits mehrere hundert Fenster angelegt worden. Das Naturschutzzentrum Kreis Coesfeld e.V. sei seitens der Stiftung mit einem Monitoring des Programms beauftragt worden. Er regt an, Ktabg. Dr. Kraneburg als Kuratoriumsmitglied des Naturschutzzentrums könne dort direkt umfassende Informationen zu diesem Themenkomplex einholen.