Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, das Antragsanliegen unter Beteiligung der freien Träger der Jugendhilfe im Kreis Coesfeld zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung ist dem Jugendhilfeausschuss zu berichten.

 

 

 


Vorsitzender Wobbe gibt das Wort an FBL 2 Schütt.

 

FBL 2 Schütt weist darauf hin, dass es bereits Vorgespräche zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII, gegebenenfalls auch über die Grenzen des Kreisjugendamtsbezirk hinaus, gegeben hätte.

 

Die Steuerungsgruppe, die die Wirtschaftlichkeits- und Transparenzsteigerungen für den Bereich der ambulanten Leistungen erarbeitet und erreicht haben, solle einberufen und über den Antrag informiert werden. Dabei könne zusammen mit den öffentlichen und freien Trägern ein Vorschlag einer AG § 78 SGB VIII erarbeitet werden und dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung berichtet werden.

 

Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig