Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.                  Der Bedarfsplan für den Rettungsdienst des Kreises Coesfeld – Fünfte Fortschreibung – wird, wie dem Kreistag im Entwurf am 30.06.2010 vorgelegt (vgl. SV 8-0184), unverändert beschlossen.

 

2.                  Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend mit der Umsetzung des Bedarfsplans zu beginnen.

 

 

 


Einleitend führt Landrat Püning aus, dass Gegenstand der Bedarfsplanänderung u.a. die verbesserte Versorgung der Stadt Olfen mit einem zweiten Rettungswagen (RTW) ist. Diese sollte durch eine Integration dieser zusätzlichen Leistung in den mit dem DRK-Kreisverband bestehenden Vertrag mittels Änderung des Rettungsdienstbedarfsplans geschehen, denn das aktuelle Vertragsverhältnis mit dem DRK-Kreisverband sehe eine automatische Umsetzung des Rettungsdienstbedarfsplanes vor. Hiergegen sei eine Beschwerde bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Münster eingelegt worden. Die Vergabekammer habe die vorgesehene Lösung nicht für rechtens erachtet. Die hierzu gegebene Begründung liege vor und werde geprüft.

Durch eine Vergabe dieser Leistung für einen Zeitraum von drei Monaten werde die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt. Ziel sei nach wie vor die Integration dieser Leistung in den bestehenden Vertrag. Dieser bestehende Vertrag unterliege ebenfalls einer Prüfung. Die neue Landesregierung habe die Träger des Rettungsdienstes aufgefordert, die Rettungsdienstleistungen in einem Wettbewerbsverfahren zu vergeben. Der derzeit bestehende Vertrag genüge diesen Anforderungen nicht. Daher bestehe die Aufforderung zur Kündigung des aktuellen Vertrages zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Dies müsse dann zum Jahresende geschehen.

Der Kreistag müsse dann zu Beginn des nächsten Jahres eine Organisationsentscheidung treffen, denn denkbar sei, die Aufgabe selbst in Eigenregie zu erledigen oder auf Grund eines Vergabeverfahrens  einen Dritten damit zu betrauen. Weitere Formen sind gleichermaßen denkbar. Zur Vorbereitung dieser Entscheidung werde auch der fachliche Rat Dritter eingeholt und einbezogen.

Dieses gesamte Verfahren erfolge in voller Übereinstimmung mit dem Präsidium des DRK.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig