Sitzung: 08.12.2010 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0312
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
1. Der Kreistag nimmt den „Bericht über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2009“ vom 12.11.2010 zur Kenntnis.
2. Der Kreistag stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Jahresabschluss des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2009 in der Fassung vom 12.11.2010 mit einer Bilanzsumme von 310.467.799,62 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 490.445,28 Euro fest.
3. Der Kreistag erteilt dem Landrat für den Jahresabschluss 2009 gem. § 53 Abs. 1 KrO NRW i.V.m. § 96 GO NRW die Entlastung.
4. Der Kreistag beschließt, dass der Jahresfehlbetrag 2009 in Höhe von 490.445,28 Euro durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen wird.
Ktabg. Rampe erkundigt sich im Hinblick auf die im Rechnungsprüfungsausschuss aufgekommene Frage nach einem Muster eines Übereinkommens bzgl. einer Spitzabrechnung der Jugendamtsumlage.
Landrat Püning ist kein neuer Sachstand hierzu bekannt. Im Übrigen sei er bezüglich einer solchen landesweiten Regelung skeptisch. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen müsse wohl eine spezifische Lösung gefunden werden. Es bestehe bei allen Beteiligten, auch bei den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden, die klare Meinung, dass die Lasten verursachungsgerecht verteilt und getragen werden müssen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig