Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die solitäre und interdisziplinäre Frühförderung im Kreis Coesfeld ab dem 01.01.2011 durch den Abschluss von Übergangsverträgen mit den Frühförderstellen Haus Hall und Kinderheilstätte Nordkirchen längstens bis zum 31.03.2011 sicherzustellen.

 

Übergangsvertrag für die solitäre Frühförderung (FF)

Die bis zum 31.12.2010 vereinbarten Rahmenbedingungen  werden Gegenstand des Übergangsvertrages. Zusätzlich wird ein erster Schritt zu einer Budgetierung für 2011 auf 95 % des erwarteten Rechnungsergebnisses 2010 vereinbart. Die Anbieter der solitären Frühförderung erklären sich zu weiteren Steuerungsmaßnahmen bei Verlängerung des Vertrages über den 31.03.2011 hinaus bereit.

 

Übergangsvertrag für die interdisziplinäre Frühförderung (IFF)

Die Kostenträger (Krankenkassen und Kreis Coesfeld) vereinbaren mit den Frühförderstellen die Fortsetzung der IFF mit folgenden Änderungen gegenüber dem am 31.12.2010 ablaufenden Vertrag:

 

Die Kosten für eine Fördereinheit werden auf 91 Euro festgesetzt (vorher 97 Euro). Diese Kosten werden vom Kreis zu 67 % getragen, die Kassen übernehmen einen Anteil von 33 % (vorheriges Verhältnis 69 % : 31 %). Die Reduzierung der Kosten für eine Fördereinheit soll durch Absenkung von Standards erreicht werden.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig